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Thomas1979
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 18.03.2010
Beiträge: 747
Wohnort: Oberhausen

Beitrag Verfasst am: 16.12.2015, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Alles Walzer, nur wie tanzt man den?

Die Autos sind die Tanzschuhe
Der Stau der Ballsaal
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 16.12.2015, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

. . . und Guckuck, plötzlich wie aus dem Nichts ist der sagenumwitterte Bluetoothdrucker wieder aufgetaucht auf der Seite von HALE! Ja wo war er denn vorher? Allerdings nur in Verbindung für Taxi Ohne Taxameter? Hä???? . . . . und Mietwagen - do schau her - auch eine App-Lösung?

Wenn wir noch bis 2018 warten - haben wir SICHER noch 10 weitere Anbieter, die auf den Zug aufgesprungen sind?!
_________________
Neid muss man sich erarbeiten!
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Webmaster
Site Admin


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 16.12.2015, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

TomBlack hat Folgendes geschrieben:
. .Allerdings nur in Verbindung für Taxi Ohne Taxameter? Hä????


ja weil unsere Taxameter nix Blauzahnmäßiges senden können
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 17.12.2015, 00:54    Titel: Antworten mit Zitat

Da wird ja das Kopf an Kopf - Rennen richtig spannend. Tatsache ist, dass der H-Drucker echt eine langsame Gurke ist - mit oder ohne Bluetooth.
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Thomas1979
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 18.03.2010
Beiträge: 747
Wohnort: Oberhausen

Beitrag Verfasst am: 17.12.2015, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Mittlerweile probiere ich es über das Funkgerät mit dem Barbeleg am Kunden aus, die eine Rechnung verlangen.

Warum schreiben Sie nicht die 20 Euro sondern die 18,20 auf die Rechnung?

Das ist aber ein kleiner Zettel.

Kann man da nichts mit dem Datum machen?

Gibt's keine Blankorechnungen mehr?
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 17.12.2015, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hi

Thomas was hast anderes erwartet

Wenn wir keine Möglichkeit erhalten,das Trinkgeld auf die Rechnnungen zu bekommen werden wir mit einem Rückgang des Trinkgeldes rechnen müssen.

Hast du schon eine neue Software.

Wenn ja kann man bei der das Trinkgeld extra eingeben oder nicht.
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 17.12.2015, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Was haltet Ihr von einem ausserordentlichen Forumstreffen, wo ich ein paar Anbieter dazu einlade. Dann haben wir es scharz auf weiss, was und wie läuft?
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Neid muss man sich erarbeiten!
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Thomas1979
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 18.03.2010
Beiträge: 747
Wohnort: Oberhausen

Beitrag Verfasst am: 17.12.2015, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Die neue Software gibt es noch nicht.


Tom!! Ich wäre dabei
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michelbinder_wien
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Anmeldungsdatum: 11.11.2015
Beiträge: 4
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 25.12.2015, 01:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
was ich weiß wird es kein Problem sein, das Trinkgeld ab 1.1 auf die Rechnung zu bekommen. Bei den Funkgeräten wird nur ein Update eingespielt, dann wird das Trinkgeld extra ausweisbar sein und nicht zum Umsatz dazugerechnet, am besten mal bei der Zentrale anrufen...
Mit der App von Belegdruck geht das! Hab mir das schon vorführen lassen, je nachdem ob wir selbst fahren oder ein Angestellter... ist es einstellbar wie das Trinkgeld behandelt werden soll...
_________________
Tx_Wien
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 25.12.2015, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Genau, aber der Platzhirsch hat diese Entwicklung verschlafen, oder war von sich selbst so überzeugt, dass sein System das Beste ist.

Die Wahrheit ist, dass sein System nicht von Deutschland auf Österreich anwendbar ist . . . und somit wird er jetzt massiv Marktanteile verlieren, weil nämlich jetzt eben andere Firmen auf diesen Zug aufgesprungen sind.

Der Taxameter wird wahrscheinlich auch in Zukunft, wenn er (Der Platzhirsch) nicht flexibel ist, nur ein Gerät sein, welches mir anzeigt, was ich zu kassieren habe.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 26.12.2015, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit dem Trinkgeldeingeben funktioniert jetzt schon bei den Kartenzahlungen. Man muss aber aufpassen weil man wird aufgefordert den Betrag einzugeben und danach wird man um das Trinkgeld gefragt.
In der Hektik und um den Kunden nicht zu wenig zu verrechnen habe ich immer zuerst den gesamten Betrag inklusive Trinkgeld eingegeben und später wurde ich um das Trinkgeld gefragt. Aber bis zum 1.1.2016 habe ich es gelernt.
Die Disagiogebühren vermindern wieder meinen Gewinn den ich als Betriebsausgabe verbuchen muss oder soll ich es gleich dem Kunden draufschlagen. In manchen Geschäften ist zu lesen Bankomatzahlungen erst ab € 20.- möglich. Aber es ist unglaublich wie viele Leute nega sind.
Die kommen extra zu mir am Standplatz und fragen nehmen sie Bankomat?
Nur die Kreditkartenzahler sind schlechte 'bis normalerweise gar keine Trinkgeldgeber. Da haben sie die goldene Karte die du eh nur bekommst wenn du mehrere Tausend Euro Einkommen hast und dann geben sie keine Maut.
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Cabbie
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.12.2015
Beiträge: 86
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 26.12.2015, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Madeira

Die Disagiogebühren sind ja so und so Betriebsausgaben, musst du auch so vom Steuerberater in deiner Saldenliste vorfinden! Wie willst du die Gebühr den Kunden anrechnen? Du kannst keine Beträge dazu rechnen, TARIF!!
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Webmaster
Site Admin


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 26.12.2015, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Cabbie hat Folgendes geschrieben:


Du kannst keine Beträge dazu rechnen, TARIF!!



ein Zuschlag kann aber in den Tarif verbindlich aufgenommen werden

wer ist nochmal für die Tarifverhandlungen zu ständig - habs vergessen ??

Verbraucherpreisindex 12/2012 107,2
Verbraucherpreisindex 11/2015 111,0
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 26.12.2015, 23:33    Titel: von FG-Obmann-Stellvertreter Antworten mit Zitat

Registrierkassenpflicht 2016/ Teil 1
Zuerst räumen wir mit einem Gerücht auf, das in unserem Gewerbe die Runde macht.
Wir haben keine sechsmonatige Frist für den Einbau bzw. die Verwendung von Registrierkassen, sondern drei. Bis 31.3.2016 müssen wir die Registrierkasse eingebaut haben. Sollte aber NACHWEISLICH, beispielsweise die Anschaffung oder die Installation nicht möglich sein, hat die Firma eine Nachfrist bis 30.6.2016 und bleibt finanzstraffrei. Die Firma wird aber im Schätzungsverfahren, sollten Mängel bei einer FA oder WGKK-Prüfung festgestellt werden, bestraft. Die Belegserteilungspflicht ab 1.1.2016 bleibt jedoch TROTZDEM bestehen.
Mehrwagenbetriebe müssen sich damit abfinden, dass sie keine Lenker geringfügig beschäftigen können, die sieben Tage in der Woche arbeiten, keine Fahrzeuge mit Pauschalen an Lenker übergeben werden können und Schwarzpachten werden nicht nur problematisch, sondern fast tödlich für die betreffenden Firmen sein.
Deshalb mein Rat an alle Taxibetriebe: Gemeinsam sind Taxameter und Drucker laut der Finanzbehörde eine Registrierkasse, deshalb sollen Funklose einen Drucker einbauen und Taxis mit Funk müssen eine Verbindung zwischen Taxameter und Drucker bis spätestens Anfang Jänner 2016 einbauen lassen.
Ein Erlass des Finanzministeriums verlangt im Jahr 2016: Tagesberichte, Monatsberichte und Jahresberichte. Dies kann man nur mit einem Drucker erledigen.
Fortsetzung folgt .........
Obmann-Stv. Khachador Jalmanian

Ab 1.1.2016 gilt die Einzelaufzeichnungspflicht für Bareingänge und Barausgänge. Laut § 131b Abs. 1 Z 2 BAO, sind die Bareinnahmen mit elektronischer Registrierkasse einzel zu erfassen. Manche sind der Meinung, dass dies mit einem Tablett und Drucker auch machbar wäre. Selbstverständlich. Der Lenker bzw. die Lenkerin müssen nach Beendigung der Fahrt den Fahrpreis im Tablett eingeben und ein Beleg drucken. Nach Schichtende wird dann ein Schichtbericht ausgedruckt, mit den einzelnen Beträgen und evtl. Uhrzeiten. Diese wenigen Informationen reichen aber einem Finanzprüfer nicht. Denn dieser will auch die Leer- und Besetztkilometer pro Fahrt sehen. Natürlich kommt dann auch die Frage seitens Finanz auf, warum ein Tablett angeschafft wurde, wenn es auch einfacher und Platz sparender geht? Ich persönlich rate von der Tablett Lösung ab.
Wie bereits vor einigen Tagen auf meiner Facebook-Seite erwähnt: Taxameter + Drucker = Registrierkasse. Nicht manipulierbar. Und ein Beleg wird sofort geduckt.
Der Schichtbericht soll folgende Informationen beinhalten:
- Lenkername oder -Nummer
- Schichtbeginn
- Einzelne Fahrtenliste: Leer- und Besetztkilometer, Uhrzeit und Betrag.
- Schichtende
Wenn die Summen aller Schichtberichte mit der Summe des Monatsberichts übereinstimmen, und wenn die LenkerInnen so angemeldet werden, wie sie tatsächlich gearbeitet haben, dann wird es keinen Grund zur Schätzung im Rahmen einer Finanz- oder GPLA-Prüfung geben.
Wir reden immer noch vom Jahr 2016……..

Registrierkassenpflicht 2016 Teil 3

Heute werde ich über die meist gestellten Fragen, (nicht nur auf Facebook), nach Teil 2, antworten.
Was hat die Registrierkasse mit der GPLA-(Krankenkasse)-Prüfung zu tun? Und warum brauchen wir Leer- und Besetztkilometer auf dem Schichtbericht?
Sehr viel. Nachdem ich Erfahrung mit unzähligen Prüfern, Finanz- und GPLA habe, weiß ich, was auf uns zukommt. Und wenn ich eine Empfehlung abgebe, dann uneigennützig. Denn ich habe weder eine Beteiligung an einem Serverbetreiber noch an einer Funkzentrale, und noch weniger an einem der Taxameter Hersteller. Jede Firma ist für sich selbst verantwortlich. Ich kann nur das empfehlen, was ich am sichersten finde.
Jetzt die Antwort: Taxameter + Drucker = Registrierkasse. Keine Zwischenhändler. Tablets und Apps sind gesetzlich erlaubt, aber wozu? Nur damit einige Firmen, so wie immer, mit unserem Gewerbe Geld verdienen wollen? Und dass einige Taxifirmen immer noch die Möglichkeit haben zu manipulieren? Und dass deren Lenker immer noch viel Geld, unversteuert, verdienen sollen? Ich habe alle Firmen, bis Mitte Jänner, um Geduld gebeten. Dann werde ich meine Empfehlung präsentieren.
Die Finanzbehörde will, dass die Firmen die gesamte Umsatzsteuer, ohne Verkürzung, abliefern. Sie will auch von den Firmen, die Gewinne haben, Einkommen- bzw. Körperschaftssteuern abliefern. Mit der Registrierkassenpflicht wird sie mit Zwischenhändler über Zuschätzungen ohne über die nicht manipulierbaren Berichte bekommen. Dadurch werden GPLA(Krankenkasse)-Prüfer nachvollziehen können, ob ein Lenker, der zum Beispiel 30 Stunden/3Tage/Woche angemeldet ist, nicht doch 70 Stunden/7Tage arbeitet. Deshalb hat die Firma Semitron eine Lösung erarbeitet, dass allen Taxiunternehmern die Sicherheit bietet, um den Finanz- und GPLA Prüfungen standhalten zu können. Ich bin zurzeit mit der Firma Halle im Gespräch, die dieselbe Lösung für die Taxiunternehmer in Wien, für ihre Kunden, anbieten kann.
FG-Obmann-Stellvertreter
Khachador Jalmanian
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
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Beitrag Verfasst am: 27.12.2015, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Was hab i gsagt? :-)

Für sehr bedenklich halte ich jedoch, daß diese Information von der Fachgruppe in dieser Klarheit nicht schon früher für die Allgemeinheit kommuniziert wurde. Und Facebook als Branchenkommunikationsmedium zu benutzen......na, ja....;-)
_________________
!!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!!
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
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Beitrag Verfasst am: 27.12.2015, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Aber da hatten wir in der Taxifunkzentrale 31300 kürzlich einen Vortrag, es war am 10. Dezember, über Registrierkassen mit Kaffee und Brötchen und da wurde kommuniziert das man nicht unbedingt den Taxameter mit Drucker als Registrierkasse verwenden muss. Tablets mit Drucker seien auch zugelassen sagte der Steuerberater. In der Gastronomie hat man ja auch Tablets.
Aber bitte der Herr Fachgruppenstellvertreter ist geprüfter Bilanzbuchhalter mit eigener Firma. Der wird das besser wissen.
Die Finanz hat ja sowieso utopische Vorstellungen. Die erwarten sich einen Ertragskilometer von € 1,80 pro gefahrenen Kilometer. Das möchte ich schon vermeiden das mir die Finanz so genau auf die Finger schaut.
Ich komme auf keine € 1,80. Ich weiß nicht auf welchen Ertragskilometer ihr kommt? Aber vielleicht ist es machbar wenn ich nicht 3 Standplätze abklappern muss bis ich einen Platz finde. Angeblich sollen ja 1000 Taxis vom Markt verschwinden und für uns ist alle Tage Silvester - zumindest wünschen sich das viele.
Die Mietwagen werden wahrscheinlich auch Tablets verwenden wenn sie keinen Taxameter haben.
Bitte was ist der genaue Unterschied zwischen Pauschale und einer schwarzen Pacht? Bringt man bei letzterem das Auto mit und es wird nur die Konzession zur Verfügung gestellt?


Zuletzt bearbeitet von madeira am 27.12.2015, 17:15, insgesamt einmal bearbeitet
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
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Beitrag Verfasst am: 27.12.2015, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Gibts beim Semitron Taxametersystem eine Lösung für das Trinkgeld- und Zuschlagsproblem (Auswärtsretourfahrten).

Wenn nicht wäre das dann nämlich meine Antwort auf die Frage des FA, warum ein zusätzliches System angeschafft wurde.

Schichtzettel mit Leer- Besetzt- und Privatkilometern kann man beim Hale System meines Wissens auch ausdrucken.
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
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Beitrag Verfasst am: 27.12.2015, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

...und trotzdem speichert der Taxameter die Fahrdaten und Umsätze, da führt kein Weg dran vorbei. Zusätzliches System oder nicht. Wer dieses Risiko auf sich nimmt ist selber Schuld. SSKM
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
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Beitrag Verfasst am: 27.12.2015, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

TAX
dein Statement beantwortet meine Frage nach einer ordnungsgemässen Verbuchung von, und jetzt wiederhole ich mich, Trinkgeld und Fahrten mit Zuschlägen nicht.

Wenn du wieder an eine Manipulation der Daten denkst bist auf dem falschen Dampfer.
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
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Beitrag Verfasst am: 27.12.2015, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

die Retourfahrten sind mmn. nur mit einer zusätzlichen Pauschalfahrt zu lösen. Der Kunde kriegt halt dann 2 Belege und gut ists. Der Beleg der aus dem Taxameter kommt hat unten eine Zeile "Trinkgeld" da kannst du es dazu malen. Somit ist es für den Kunden dokumentiert. Ich würde eine Liste führen und die dem Schichtzettel beilegen. Die Herrschaften hätten sich das halt besser überlegen müssen. Und wenns halbwegs glaubwürdig ist, denke ich wirds im Prüfungsfall ein wegdiskutierbares Problem sein. ;-)
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