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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 22.12.2015, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wie die reelle Abfuhr von anfallenden Abgaben, insbesondere der USt, bei Pauschalfahrern aussehen soll, muß man mir bitte vorhüpfen. ;-)

Und wie verhält es sich mit dem geldwerten Vorteil bei Privatnutzung von Dienstfahrzeugen?

Hier sind über die Jahre bei manchen Firmen Unsitten eingerissen, die von gewissen Herrschaften schon gewohnheitsrechtlich in Anspruch genommen werden. Warum soll ein Unternehmer die Privatfahrten eines Mitarbeiters unabgegolten finanzieren? Oder gar, wie schon vorgekommen, sein Auto aus dem Ausland zurückholen?

Ich erlebe fast täglich Situationen, wo Lenker vorstellig werden, die ganz enttäuscht sind, daß es bei uns
a) keine Pauschalen gibt
b) das Fahrzeug im Normalfall beim Büro abzustellen ist und
c) auf den Kilometerertrag geachtet wird.

Die Unverfrorenheit mit der hier agiert wird ist schon fast amüsant. [/list]
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 22.12.2015, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Na geh seid nicht so knausrig. Das Finanzamt akzeptiert sowieso einen Privatanteil von max. 20% der gefahrenen Kilometer.
Der Chauffeur zahlt sowieso pro Kilometer selbst oder tankt auf eigene Rechnung bei den Pauschalisten.
Und die Prozentfahrer müssen einen gewissen Kilometerschnitt € 1,1 bringen sonst gibt es eine Aufzahlung. Das errechnet alles die Software.
Wie schaut das in Zukunft mit den Unfallbeiträgen bzw. Selbstbehalten für die Lenker aus? Diese dürfen nicht mehr eingehoben werden.
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 22.12.2015, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Als Unternehmer zahlst du jedoch für die Privatnutzung.

Woher stammt die Information betreffend der Selbstbehalte?
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 22.12.2015, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz nur bei grobem Verschulden.
Z.B. DN verursacht besoffen einen Unfall
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 22.12.2015, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn jetzt alle Unternehmungen gerade arbeiten und jeden Euro in die Uhr hineindrehen dann kann es leicht passieren das sie zum Prüfungsfall fürs Finanzamt werden wenn der Umsatz aus dem Jahre 2016 mehr als 50% über jenen aus den Vorjahren liegt.
Ab 50% mehr Umsatz wird man zum Prüfungsfall. Das ist ja auch wieder blöd.
Im Endeffekt wird es so sein wie bisher die Großunternehmen gehen alle 1-2 Jahre in die Insolvenz und starten mit einer neuen Firma weiter.
Die Fahrer bekommen ihren Lohn aus dem Insolvenzentgeltsicherungsfond.
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lurchpepi
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Anmeldungsdatum: 17.04.2013
Beiträge: 87
Wohnort: unterm Bett in Wien

Beitrag Verfasst am: 22.12.2015, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

madeira hat Folgendes geschrieben:
Wenn jetzt alle Unternehmungen gerade arbeiten und jeden Euro in die Uhr hineindrehen dann kann es leicht passieren das sie zum Prüfungsfall fürs Finanzamt werden wenn der Umsatz aus dem Jahre 2016 mehr als 50% über jenen aus den Vorjahren liegt.
Ab 50% mehr Umsatz wird man zum Prüfungsfall.


wenn das so ist (und nach allem was du bisher geschrieben hast glaube ich das du keinen holler verzapfst ) eine frage : würden dann nicht wahrscheinlich 60% ( wenn es sich ausgeht ) der betriebe zum prüfungsfall?
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 22.12.2015, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ja vielleicht mehr. Das hat der Steuerberater Dr. Axel Kutschera damals im Vortrag gesagt. Der hat einen direkten Draht ins Finanzministerium.
http://www.kutschera.name/intern/ak/
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 22.12.2015, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich glaube nicht dass eine Schlechterstellung der Dienstnehmer vor dem Arbeits- und Sozialgericht hält.
Z.B. Dienstnehmer hat bis jetzt 45% vom Bruttoumsatz als Lohn erhalten und bekommt ab 1.1.2016 nur mehr 35%.
Lenker ist bis jetzt auf Pauschale gefahren nun wird er anders entlohnt.
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Gasfuß
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Anmeldungsdatum: 20.07.2013
Beiträge: 336
Wohnort: Bez. Baden

Beitrag Verfasst am: 23.12.2015, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Das waren allerdings alles keine offiziellen Entlohnungssysteme.
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Schlechte Menschen erkennt man an ihren guten Ausreden.
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 23.12.2015, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

ja geh bitte, geh zum arbeitsgericht und gib an,
Variante A) Herr Rat ich habe jahrelang meinen Unternehmer gezwungen mir 45% zu bezahlen, sonst hätt ich ihm den Schlüssel hingelegt. Ausserdem wollte ich nur geringfügig angemeldet sein, weil ich meinen Alimentationspflichten nicht nachkommen wollte. Und ich hab auch nicht gewusst, daß auch ich Abgaben hinterziehe.

Variante B: Herr Rat mein Unternehmer ist so böse. Ich hab sein Fahrzeug auch für Privatfahrten benutzen dürfen und dafür nichts bezahlt. Gearbeitet hab ich auch ein bissl, damit ich die Pauschale hereinfahren kann. Und jetzt nimmt er mir das alles weg und entlohnt mich nach Punkt und Strich korrekt.
das darf ja nicht sein.

Lach mi jetzt scho schief.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 23.12.2015, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Eine spannende Rechtssache ist es allemal.
Wenn z.B. eine Wohnung dem MRG Mietrechtsgesetz unterliegt darf ich nicht ABGB anwenden. Das Gesetzt schützt immer den Schwächeren wie Mieter und Arbeitnehmer. Das ist zwingendes Recht.
Es gibt Fälle wo im Mietvertrag die Wertsicherungsklausel (Index) vergessen wurde. Der Mieter zahlt die nächsten 500 Jahre denselben Mietzins.
Ich darf einen Mieter immer Besserstellen wenn MRG anzuwenden ist. Sprich weniger zahlen oder auf einen besseren Standard anheben ist immer erlaubt.
Konstruieren wir einmal einen Fall:
Die Unternehmungen haben per Zeitungsinserat in der Kronen Zeitung in großen Lettern geworben 45%. Andere mit geringer Pauschale.
Zufällig hat sich der Lenker als Beweismittel dieses Inserat aufgehoben.
Sagen wir der Lenker ist Pauschalist und dreht jetzt im Dezember durchschnittlich 3 Kilo täglich in die Uhr. Als Alleinfahrer zahlt er pro Tag einen Kilo weg für Auto und Treibstoff. Bleiben ihn 2 Kilo pro Tag übrig ohne Trinkgeld.
Der Fahrer hat sich an einen gewissen Lebensstandard gewohnt hat sich in einer Villa in Grinzing eingemietet und muss dafür dementsprechend Miete zahlen.
Nun läutet die Pummerin das neue Jahr ein und nun soll alles anders sein.
Auf was hinauf? Der Fahrer ist davon ausgegangen das die Unternehmungen ohnehin die Umsatzsteuer, die Sozialversicherungsbeiträge und die Körperschaftssteuer/Einkommenssteuer ordnungsgemäß abführen.
Er rechnet ja wöchentlich mit dem Key ab und da sind ja die Umsätze und die Kilometer gespeichert.
Wieso soll er nun nurmehr einen Bruchteil dessen verdienen was er im alten Jahr verdient hat. Für die Einführung einer Registrierkassenpflicht kann der Fahrer nichts.
Für die Abfuhr der Abgaben ist ausschließlich der Unternehmer/Geschäftsführer verantwortlich und niemals der Fahrer.
Die Unternehmung wird ihm also den bisherigen Lohn weiterzahlen müssen.
Verträge sind da um eingehalten zu werden!!!
Auch wenn die Unternehmungen den Fahrern nun einen neuen Dienstvertrag unterschreiben lassen so hat das keine Relevanz. Das ist nicht nur rechtswidrig sondern auch sittenwidrig.
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 23.12.2015, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Du weisst aber schon, daß es Fälle gibt, wo z.B. vollzeitfahrende Pensionisten die geringfügig gemeldet waren ihre Pension für 3 Jahre zurückzahlen mussten?
Die war in Rahmen einer Betriebsprüfung zu Tage getreten. Also viel Spass unseren Winkeladvokaten ;-)
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 23.12.2015, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

ASVG Pensionisten wenn sie noch nicht das 65. Lebensjahr erreicht haben sind verpflichtet jede Art einer Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses der Pensionsversicherungsanstalt zu melden. Die PVA erfährt die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses sowieso durch die WGKK.
Nach dem 65. Lebensjahr kann er dazuverdienen soviel er will ohne das ihm die Pension gekürzt wird. Es muss halt dementsprechend Einkommenssteuer/Lohnsteuer und SV Beiträge aber keinen Pensionsversicherungsbeitrag leisten -zahlen.
Aber geringfügig darf er ja bis € 415 in 2016 dazuverdienen.
Aber wie ist man darauf gekommen dass er Vollzeit gefahren ist. Oder hat er in einem Kalender Buchhaltung geführt wie viel er jeden Tag eingenommen hat und wie viel Trinkgeld er jeden Tag gemacht hat und sich die Strecken notiert wo die einzelnen Fuhren hingeführt haben.
Hat der Unternehmer zuviel an Aufzeichnungen geführt oder irgenwo elektronisch abgespeichert und die Unterlagen nicht vernichtet? Oder hat es nette Kollegen gegeben die ihm die Auffettung seiner Mindestpension nicht vergönnt waren?
Nur das keine Missverständnisse auftreten. Ich bin selbst konzessionierter Unternehmer. Es ist halt für mich auch amüsant gerade jetzt vor dem hektischen Jahreswechsel die Verunsicherung der Unternehmer und auch der Fahrer wie es in Zukunft mit unserem Gewerbe weitergehen soll, zu beobachten.
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 23.12.2015, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Dein Amusement teile ich. Bei uns steht das neue System fest und es gibt überraschend wenig Gegenwind. Im Gegenteil einige Lenker haben mich zum Beispiel auf die Idee gebracht, den Gehalt am Monatsende zu überweisen. Vorteil: Sie haben auf ihrer Bank ein besseres Standing. Hat was.
13., 14., ebenfalls ganz normal ausbezahlt und Krankengeld war bei uns ohnehin selbstverständlich. Daher....... wir habens relativ lustig. Ich hab von 60 MItarbeitern genau 2 Damen die rumzicken, aber das werte ich als Kollateralschaden und latente Rechenschwäche. ;-) Obwohl es mir leid tun würde wenn sie uns verlassen, dann hab ich wieder ein Problem mit der Frauenministerin. ;-)

Mittlerweile kommen Fahrer um einen Job mit der Begründung in ihrer derzeitigen Firma hat niemand einen Plan, Sie wissen nicht wie es im neuen Jahr weitergeht und das ist eigentlich der größte Verunsicherungsfaktor.

Die Geschichte mit dem Pensionisten hat mir der geprüfte Unternehmer selbst erzählt. Also eine Information aus erster Hand. Warum das rauskam entzieht sich meiner Kenntnis.
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 23.12.2015, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Na schön eine Leitfirma, ein Vorzeigunternehmen also. Manche Fahrer meckern weil sie nicht wissen wie sie über den Jänner kommen wenn sie den Lohn erst am Monatsende bekommen. Sie müssen als so quasi den Jänner hindurch vom Trinkgeld leben.
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Taxman
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 23.12.2015, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ob Leit- oder nicht ist mir relativ Blunzn. Ich mach das was für unseren Betrieb und unsere Leute gut ist. Mir ist wirklich egal wer was macht.

Ich beobachte nur, daß sehr viele Kollegen warten was andere machen um dann zu reagieren und nachzuahmen. Eigene Kreativität ist gefragt und da haperts wohl manchmal. Wobei ich nicht anstehe zuzugeben, daß unser Modell von unserem hauseigenen Buchhalter entworfen und dann in unzähligen Hirntschecherstunden angepasst wurde.
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