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Barbelegverordnung ab 01.01.16
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Unbeugsame
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Anmeldungsdatum: 15.07.2015
Beiträge: 15
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 12.11.2015, 22:28    Titel: Barbelegverordnung ab 01.01.16 Antworten mit Zitat

Hallo Miteinander,
hat irgendwer eine Ahnung wie ich das Trinkgeld (soweit es solches gibt ), auf die ausgedruckte Rechnung bringen soll (selbstständiges EPU)????
Dasselbe gilt für etwaige Retourfahrt, die ja auch nicht im Taxameter (Registrierkasse) ist? Unter die Aufzeichnungspflicht fallen auch Trinkgelder als Betriebseinnahme (wenn Chef selbst fährt).
Gleich vorweg: Ich habe diesbezüglich weder von HALE, FINANZ, Steuerberater und WKO Antwort bekommen !!!!
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nerdfilms
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Anmeldungsdatum: 11.03.2008
Beiträge: 833
Wohnort: Berlin

Beitrag Verfasst am: 13.11.2015, 05:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde z.B. bei Pauschalfahrten einfach wie bisher über 0>$>Barbeleg eine Rechnung ausdrucken, Rechnung ist Rechnung. Und das Trinkgeld überhaupt vergessen.
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 13.11.2015, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Genau diese Fragen und viele andere habe ich letzte Woche der Fachgruppe vorgelegt. Vor allem wie die Retourfahrt, Trinkgeld und die Bezeichnung der Fahrt in den Wecker und beim Druck wieder rauskommt.

Lt. Dr. Curda, wurde diese Fragen bereits an die zuständige Finanzabteilung übergeben und man wartet auf Antworten . . . .
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 13.11.2015, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Habe letzte Woche Dr. Leitl geschrieben, mit der Bitte das Doppel-Gemoppelt aufzulösen.
Was ist damit meine, wenn ich schon in eine Registrierkasse mit Drucker investiere - erwarte ich auch, dass dieser alles kann,
um mir die Arbeit zu erleichtern, nicht dass ich mich dann zusätzlich um Handgeschriebene Rechnungen mit Durchschlag und fortlaufender Nummer kümmern muss.

Wie Sie richtig sagen, besteht für jeden Betrieb ab 1.1.2016 die Verpflichtung bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen.

Jeder Beleg muss folgenden Inhalt aufweisen:

ü Bezeichnung des leistenden/liefernden Unternehmens
ü fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung des Geschäftsvorfalls einmalig vergeben werden
ü Tag der Belegausstellung
ü Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung
ü Betrag der Barzahlung
ü bei Verwendung der technischen Sicherheitseinrichtung müssen noch zusätzlich folgende Bestandteile auf dem Beleg aufscheinen: Kassenidentifikationsnummer, Datum und Uhrzeit der Belegausstellung, Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt, maschinenlesbarer Code (z.B. QR-Code)
Vom Beleg muss der Unternehmer eine Durchschrift oder elektronische Abspeicherung machen und wie alle Buchhaltungsunterlagen sieben Jahre aufbewahren.

Wenn ein Taxiunternehmer (wie hier in Wien) mit einem Taxameter ausgestattet ist, kann er auch seiner Belegerteilungsverpflichtung gegenüber dem Kunden nachkommen und muss [b]keine händischen Belege ausstellen[/b]. Mit dem Taxameter plus Drucker erfüllt er alle gesetzlichen Anforderungen per 1.1.2016. Er muss allerdings rechtzeitig überprüfen, ob die im Fahrzeug verwendete Technik auch den Anforderungen der per 1.1.2017 in Kraft tretenden Registrierkassensicherheitsverordnung entspricht.

Einen sehr guten technischen Überblick finden Sie auf der Homepage der Firma Hale, dem Marktführer für Taxameter: www.hale.at.

Nach wie vor kämpfen wir dafür, dass u.a. Taxiunternehmer als „mobile Gruppe“ (gemäß § 7 Barumsatzverordnung) gelten. Damit hätten jene Unternehmer, die z.B. über keinen Taxameter im Fahrzeug verfügen (oder keinen Drucker an den Taxameter anschließen können), die Möglichkeit, der Registrierkassenpflicht insofern nachzukommen, indem die Belege im Nachhinein an der Betriebsstätte in der Registrierkasse erfasst werden.

Der Taxiunternehmer sollte selbst darüber entscheiden, ob er eine Registrierkasse für das Taxi anschafft oder die Erfassung der handschriftlichen Belege am Betriebsstandort vornimmt.

Im Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht nach der Bundesabgabenordnung, Barumsatzverordnung und Registrierkassensicherheitsverordnung, der uns gerade zur Begutachtung vorliegt, werden wir natürlich nochmals auf diverse Missstände hinweisen und klare Regelungen fordern.

Als Folge des massiven Einsatzes unseres Hauses hat Herr Bundesminister Schelling in einem Erlassentwurf klargestellt, dass es für das erste Quartal 2016 eine Übergangsregelung geben wird, während der von den Abgabenbehörden und deren Organen keine finanzstrafrechtlichen Verfolgungen und Bestrafungen bei bloßer Nichterfüllung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht gesetzt werden. Im zweiten Quartal sind für die Straffreiheit besondere Gründe für die Nichterfüllung dieser Pflichten glaubhaft zu machen.

Freundliche Grüße

Ihr
Christoph Leitl
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 13.11.2015, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Was ich in dem Zusammenhang bedenklich finde ist die Tatsache, daß seitens der Fachgruppe, zumindest nicht nach aussen erkennbar, keinerlei Unterstützung wahrnehmbar ist.
Traurig, daß du als Unternehmer einen Brief an den WKO-Präsidenten schreiben mußt, um auf Problematiken hinzuweisen und Klarheit für dich zu erlangen. Warum kommt das nicht vom Schwarzenbergplatz? Warum steht ein Fachgruppenvorsteher nicht präsent bei den zuständigen Herren im Finanzministerium und weist auf die Unvereinbarkeiten hin? Versucht Lösungen zu präsentieren?
Sorry, meine Herren- ICH SEHE NICHTS!!!!!!!

Möglicherweise herrschen hier doch Diskrepanzen zwischen Können und Wollen vor.
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
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Beitrag Verfasst am: 13.11.2015, 15:14    Titel: Re: Barbelegverordnung ab 01.01.16 Antworten mit Zitat

Unbeugsame hat Folgendes geschrieben:


wie man an den jüngsten Bereinigungskonkursen sehen kann. Und da gehts ja wohl um richtig fette Beträge.



unabhängig davon das hier noch vieles nicht geklärt ist , meine Gedanken dazu :

ich geh mal von dem automatischen Rechnungsdruck aus - am Anfang wird sich der Kunde freuen eine schöne lesbare Rechnung für die Buchhaltung bzw für die Abrechnung mit seinem Chef zu bekommen , nach und nach werden die Kunden aber draufkommen, das das Trinkgeld natürlich nicht auf der Rechnung steht, und werden in weiterer Folge keines mehr geben, da sie es ja auf einmal selber bezahlen müssen

Retourfahrt 13,-- - ausgehend von einer normalen Airportfahrt lt. Taxameter - keine Ahnung wie es gelöst wird

einzig mögliche Lösung -

Zitat:
Nach wie vor kämpfen wir dafür, dass u.a. Taxiunternehmer als „mobile Gruppe“ (gemäß § 7 Barumsatzverordnung) gelten. Damit hätten jene Unternehmer, die z.B. über keinen Taxameter im Fahrzeug verfügen (oder keinen Drucker an den Taxameter anschließen können), die Möglichkeit, der Registrierkassenpflicht insofern nachzukommen, indem die Belege im Nachhinein an der Betriebsstätte in der Registrierkasse erfasst werden.


zwar a bissl mühsam mit den Handgeschriebenen Rechnungen mit Durchschlag, aber immer noch die beste Lösung
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
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Beitrag Verfasst am: 13.11.2015, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Oder du gibst eine Pauschalfahrt am Taxameter ein und drückst dem Kunden einen 2. BELEG in die Hand.

Bitte zu beachten!!! Derzeit handelt es sich beim Zetterl aus dem Drucker um einen BELEG und KEINE RECHNUNG!!!. ;-)
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Taxman
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
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Beitrag Verfasst am: 13.11.2015, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Für all jene denen langweilg ist:

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e2s2
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piefke53
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Beitrag Verfasst am: 13.11.2015, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie eine Ansammlung von konzeptionslosen und praxisfernen Einzellösungen.
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TomBlack
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Beitrag Verfasst am: 13.11.2015, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die beste Lösung bezüglich der Flughafenfahrt, sofern es sich nicht um eine Pauschalfahrt handelt, wäre ein 3. Tarif - dem Flughafentarif!

Drückt man beispielsweise 2x die Einsertaste ist man sofort in diesem Tarif und am Ende der Fahrt, wird automatisch der An- und Retourfahrtzuschlag dazugerchnet. Dann unterbleiben auch diese unnötigen Diskussionen mit den FG. Um dann eben nicht die besonders kreativen auf den Plan zu rufen, bedarf es, dass am Ende des Schichtzettels eine Zusatzzeile dazu kommt, die FLUGHAFENFAHRTEN heisst, wo genau aufgezeichnet wird, wieviele dieser Fahrten an diesen Umsatztag gemacht wurden.

Habe ich auch schon Dr. Curda mitgeteilt. Ich habe manchmal,das Gefühl, er will und kann uns nicht verstehen, weil er mir in einem Telefonat erklärte, dass dies nicht gehe, weil der Airport bereits NÖ ist - Aha und wie ist das dann mit den Schwechater Taxis, die nach Wien fahren?
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
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Beitrag Verfasst am: 13.11.2015, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

vor längerer Zeit bin ich mal in Baden Taxi gefahren

dort gab es Tarif 1 und Tarif 2 - wobei Tarif 2 genau das doppelte von Tarif 1 war

beim einschalten des Taxameters - einmal drücken - Tarif 1 , bis zur Stadtgrenze von Baden fahren, dort ein zweites mal diese Taste gedrückt . Tarif 2, und es gab keine Diskussionen mit den Fahrgästen bzgl. der Retourfahrt nach Baden

in Wien sicher nicht möglich - da würde nur mehr mit Tarif 2 gefahren werden

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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
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Beitrag Verfasst am: 13.11.2015, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre nr dann möglich, wenn der Drucker den Beleg ausdruckt und die FG sensibilisiert wären, genau zu schauen!
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
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Beitrag Verfasst am: 17.11.2015, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich halte Euch dann am laufenden, folgende Fragen habe ich an HALE und Innung geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Dr. Curda!

Ich war gerade bei meinem Steuerberater und der hat mich gefragt,
wie die Bezeichnung KREDITKARTE oder LIEFERSCHEIN auf den
Belegausdruck kommt, bzw. mit welcher Tastenkombination man dies
während, oder nach Ende der Fahrt in den Taxameter eingibt?

Was auch noch fraglich ist, wie das Trinkgeld und der Flughafenzuschlag
in den Taxameter eingegeben werden soll?!

Mit freundlichen Grüssen
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
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Beitrag Verfasst am: 17.11.2015, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Antwort vom Schwarzenbergplatz:

Auf Grund des Erlasses des BMF vom 13.11.2015 unter www.bmf.gv.at ist das Taxi und Mietwagengewerbe KEIN mobiles Gewerbe im Sinne der BAO.

Ab 1.1.2016 müssen alle Taxis und Mietwagen mit einer Registrierkassa und einem Drucker ausgestattet sein und dem Konsumenten bei Bargeschäften ( Cash, Kreditkarte, Bankomatkarte, etc.) einen Beleg ausstellen. Am Ende der Schicht ist von dem Drucker ein Tagesschichtzettel auszudrucken und der Buchhaltung zugrunde zu legen.
Ab 1.1.2017 muss der Taxameter mit einer Fiskalschnittstelle , mit einem Modem zur Übertragung der mit QR Code versehenen Umsatzdaten auf einen externen Server versehen sein. Ab 1.1.2017 werden die aktuellen Umsatzdaten auf diesen externen( vom BMF zertifizierten) externen Server im Moment des Umsatzes gesendet und dort gespeichert.

Bei einem Lieferschein erfolgt kein Bargeschäft, da nach Vorlage des Lieferscheines der Betrag unbar auf das Konto des Unternehmers überwiesen wird.

Betreffend der Problematik Trinkgelder und Flughafenzuschlag /Euro 13.- ( Wenn die Flughafenfahrt mit einem Pauschalbetrag verrechnet wird, kann dieser Betrag in den Taxameter eingegeben werden) ist derzeit noch kein rechtlicher bzw. technischer Lösungsansatz von Seiten des BMF vorhanden.

Ich empfehle Dir , im Rahmen der Übergangsfrist Dich einstweilen mit einem durchnummerierten Handbeleg zu behelfen, wobei rechtlich klar ist, - da Taxis kein mobiles Gewerbe im Sinne der BAO sind-keine Handbelege ausgestellt werden dürfen, sondern alle Umsätze in der Registrierkassa aufscheinen müssen.

Die vom BMF durch die Steuerreform 2016 / Registrierkassenpflicht aufgeworfenen Probleme , müssen im Rahmen der nächsten Monate geklärt werden.

Viele liebe Grüße

Dr. Andreas CURDA
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Taxman
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
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Beitrag Verfasst am: 17.11.2015, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Kratz dich mit derl inken Hand am rechten Ohr, wobei du nicht vergessen solltest, daß du keine linke Hand hast.

Da kriegt ja der Weihnachtsmann Sommersprossen.
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 17.11.2015, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht nur der . . . .
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wien46
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.10.2011
Beiträge: 13
Wohnort: 7302

Beitrag Verfasst am: 17.11.2015, 14:35    Titel: Erlass 13.11.2015 Antworten mit Zitat

Es ist schon recht eigenartig, welche Lügen in einen Erlass interpretiert werden. Auf jeden Fall ist in dem Erlass vom Freitag dem 13. nur von einer KANN Bestimmung bzgl. Taxameter die Rede. Alle vorher genannten Regelungen sind Wunschvorstellungen gewisser Personen und sehen nach einer Provisionszahlung aus. Es wurde in den Aufzählungen keine einzige Gesetzesstelle angeführt. Einbildung ist auch eine Bildung.
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Thomas1979
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 18.03.2010
Beiträge: 747
Wohnort: Oberhausen

Beitrag Verfasst am: 16.12.2015, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist ja echt zum kotzen.

Jeder hat irgendwie andere Lösungen und nichts ist mehr einheitlich.

Nach den Infos von 31300 und jetzt 40100 über FMS Datenterminal am Auto wird einfach der Bruttobetrag über den Barbeleg eingegeben.

Daten aus dem Taxameter werden nicht übernommen und sind laut Verordnung auch nicht notwendig um der Belegerstellungspflicht nachzukommen.

Für alle, die mit Funk fahren ergibt sich also kein großer Aufwand.

Für die Funklosen nur mittels Android App und einem Bluetooth fähigen Drucker.




Auch ich habe eine Mail versendet. Von der Fachgruppe bis heute keine Antwort erhalten und von der WK nur den Hinweis, sofern ich keinen Drucker habe ein Kassaeingangsbuch zu führen, aber nur bis 31.3.2016. Danach muss der Beleg, nicht Rechnung, elektronisch erstellt werden.


Bis heute (16.12.2015) seitens der Fachgruppe keine Informationen erhalten.

In 2 Wochen gehen wir "Go Live" und sind so schlau wie am Anfang.

Bin dafür einfach keine Umlage mehr zu zahlen.
Tun eh nichts für uns.
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 16.12.2015, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist so wie: ALLES Walzer - nur der Tanzsaal und die Musik fehlt!
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 16.12.2015, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

TomBlack hat Folgendes geschrieben:
Es ist so wie: ALLES Walzer - nur der Tanzsaal und die Musik fehlt!


Die Musik ist dein Skoda, da Tanzsaal ist der Stau im Stadtgebiet Wien mr_green
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