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Bestechung

 
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nerdfilms
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 11.03.2008
Beiträge: 833
Wohnort: Berlin

Beitrag Verfasst am: 14.06.2016, 12:28    Titel: Bestechung Antworten mit Zitat

Wen wundert das jetzt?

Wien. Korruption, Schmiergeld, gekaufte Taxilizenzen – aus diesem Stoff ist jener breit gefächerte Fall, der am Montag im Wiener Landesgericht für Strafsachen zur Verhandlung stand. Zwei Prüfer der bei der Wirtschaftskammer eingerichteten Taxikommission sollen in großem Stil gegen Schmiergeld Kandidaten durchgelassen haben, obwohl diese teilweise nicht einmal der deutschen Sprache mächtig waren.
Laut Anklage hat eine Prüferin „400 Prüfungen, vielleicht aber mehr“ verkauft, wie Oberstaatsanwalt Roman Reich von der Korruptionstaatsanwaltschaft beim Auftakt des Prozesses darlegte. Die mittlerweile 70-Jährige soll jeweils mindestens 800 Euro kassiert – und in einem für sie besonders einträglichen Fall gar 4300 Euro bekommen haben. Billiger war es angeblich bei einem Kollegen (43). Der verlangte laut Anklage in mehreren Hundert Fällen jeweils mindestens 300 Euro.
„Opfer einer Intrige“
Die Verteidigung sprach von falschen Anschuldigungen. Die Prüfer seien Opfer einer Intrige innerhalb der Taxiinnung. Die 70-Jährige habe sich lediglich mit lernschwachen Kandidaten zur Nachhilfe getroffen und für das gruppenweise Pauken 36 Euro pro Stunde verlangt. In anderen vorgeblichen Fällen von Bestechlichkeit seien die Kandidaten gar nicht angetreten bzw. überhaupt durchgefallen, so die Anwälte weiter.
Als Mittelsmann, der Prüfer und zahlungsbereite Kandidaten zusammenbrachte, soll ein Arbeiter türkischer Herkunft gedient haben. Der 46-Jährige sei zu „20 bis 30 Fällen geständig“, gab sein Verteidiger bekannt.
Der Schöffensenat (Vorsitz: Nicole Rumpl) widmete sich zunächst 15 mitangeklagten Taxifahrern, denen Bestechung zur Last gelegt wird. Die Männer mit durchwegs türkischem Migrationshintergrund sollen für ein positives Prüfungszeugnis bezahlt haben, weil es ihnen an den erforderlichen Ortskenntnissen mangelte oder weil ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichten. Die Gerichtsverhandlung wird morgen, Mittwoch, fortgesetzt. (APA/m. s.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.06.2016)
http://diepresse.com/home/panorama/wien/5014552/Prozessauftakt-um-gekaufte-Taxilizenzen?from=gl.home_panorama
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 14.06.2016, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bleib nach wie vor dabei, hier wird eine Bauernopferzeremonie zelebriert.
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!!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!!
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 17.06.2016, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Naja gegen mangelnde Ortskenntnisse gibt es ein Navi und gegen mangelnde Sprachkenntnisse einen Translator Das kann auch schon ein Handy.
Bitte was sollls für einen Beruf in dem man 55 Stunden laut KV arbeiten muss um 1200.- Euro brutto zu verdienen ist eine Prüfung nicht gerechtfertigt.

Da gab es einmal einen Maturaskandal in dem auch die Gattin des ehemaligen Polizeipräsidenten und deren deren Tochter verwickelt waren. Auch einige Richter haben sich so durch die Matura geschummelt.
Da war die Frage ob man ihnen den Akademikertitel aberkennen soll oder nicht. Ob die gefällten Urteile rechtsgültig sind oder nicht?
Bei den Juristen waren es Großteils Mathematikschwächen.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 20.06.2016, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre eine spannende Rechtssache ob die Kunden die mit einem Taxilenker gefahren sind der sich die Taxilenkerberechtigung erschlichen hat einen Großteil ihres Fahrpreises rückerstattet bekämen.
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 20.06.2016, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

...und aus welchem Rechtstitel heraus sollte das erfolgen?
Der Lenker, der im Regelfall bei einem Unternehmen angestellt ist, hat im Namen und auf Rechnung dieses Unternehmens eine Dienstleistung erbracht.
Der nicht vorhandene Befähigungsnachweis des Taxilenkerausweises ist hier mmn. zweitrangig.
Wir haben zufällig dieser Tage über im Umlauf befindliche Fälschungen diskutiert. Die sind so perfekt gemacht, daß du es einfach nicht erkennen kannst. Im gegenständlichen Fall führte nur ein Rechtschreibfehler im gedruckten Text auf die Spur. Dumm gelaufen. ;-)
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 21.06.2016, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, war ja nur Spaß. Wenn ich heute eine Installateurfirma, Entschuldigung jetzt bezeichnen sie sich als Installations- und Gebäudetechniker beauftrage irgendwelche Reparaturarbeiten oder Service auszuführen, dann haben ein Großteil der Techniker oder Monteure gar keine Lehrabschlussprüfung und dennoch muss ich eine Monteur- oder Technikerstunde bezahlen.
Die haben als Helfer angefangen und irgendwann konnten sie halt die Arbeit selbständig verrichten. Das heißt nicht dass sie deswegen schlechter arbeiten, manchmal sogar viel besser. Ist halt nur blöd wenn ein Wasserrohrbruch ist oder eine Gasleitung undicht wird und ein Haus in die Luft geht.
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Amateur


Anmeldungsdatum: 25.02.2016
Beiträge: 297
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 24.07.2016, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Männer mit durchwegs türkischem Migrationshintergrund sollen für ein positives Prüfungszeugnis bezahlt haben, weil es ihnen an den erforderlichen Ortskenntnissen mangelte oder weil ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichten.
Rolling Eyes ...
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