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TRINKGELDPAUSCHALE in Wien

 
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Wien23
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Anmeldungsdatum: 16.01.2017
Beiträge: 137
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 27.01.2017, 18:10    Titel: TRINKGELDPAUSCHALE in Wien Antworten mit Zitat

In einigen Bundesländern gibt es bereits eine Trinkgeldpauschale für Taxilenker. Dieser Pauschalbetrag wird zum Bruttolohn, den der Unternehmer mit dem Lenker vereinbart hat, hinzugerechnet. An die Gebietskrankenkasse sind vom Unternehmer die SV-Beiträge vom erhöhten Betrag abzuführen.

Trinkgeld ist für den Lenker lohnsteuerfrei, aber sehr wohl SV-pflichtig.

Das ist keine Änderung auf Grund der Registrierkasse, wie vielfach fälschlicher Weise angenommen wird. Die SV-Pflichtigkeit vom Trinkgeld des Lenkers gibt es schon ewige Zeiten.

In anderen Berufsgruppen, z. B Gastronomie, Friseure ist die Trinkgeldpauschale längst Standard.

Registrierkasse, Barumsatzverordnung:
Bei jeder Taxifahrt muss der Kunde vom Lenker (außer bei Rechnungsfahrten, Kundenkarte, Einmalkarte oder ähnliches) einen Barbeleg/Fahrtbeleg erhalten, egal, ob der Fahrgast auf diesen Beleg Wert legt oder nicht. Fahrpreis + Trinkgeld = die Summe, die der Kunde bezahlt hat für die Taxifahrt.

Als pdf-Datei wird der erstellte Barbeleg/Fahrtbeleg über die Registrierkasse auf einem externen Server, vom Lenker und vom Unternehmer unveränderbar, gespeichert. Auf diesem Barbeleg/Fahrtbeleg ist der Fahrpreis (vom dem der Unternehmer Umsatzsteuerpflichtig ist) und das Trinkgeld des Lenkers separat ausgewiesen.

Dadurch ist das tatsächliche, sozialversicherungspflichte Trinkgeld des Lenkers in der Buchhaltung des Unternehmers 1:1 transparent geworden.

Überprüfbar, kontrollierbar, bei einer möglichen Beitragsprüfung der Gebietskrankenkasse.

Bei einer Trinkgeldpauschale hätten der Lenker und der Unternehmer die Sicherheit, dass es zu keinen unangenehmen Überraschungen (Nachzahlungen) bei einer möglichen Prüfung durch die Wiener Gebietskrankenkasse kommen kann.

Meiner Meinung nach, für alle Lenkerbetriebe, ein ganz wichtiger Punkt in der Buchführung der Unternehmer, seit Einführung der Registrierkasse und der Barumsatzverordnung.

Jeder Unternehmer hat seine eigene Meinung zu diesem Thema, aber zumindest diskutieren sollte man darüber, ob eine Trinkgeldpauschale für Lenkerbetriebe notwendig und sinnvoll ist. Oder ist die bisherige Vorgehensweise, einen fiktiven Betrag X als Trinkgeld in der Buchhaltung zu erfassen, die perfekte Lösung? Dann bleibt alles so wie bisher.

Für die Umsetzung wäre unsere Fachgruppe in Wien zuständig, um Verhandlungen mit der Wiener Gebietskrankenkasse aufzunehmen.

Die Höhe der monatlichen Trinkgeldpauschale ist natürlich Verhandlungssache.
Salzburg hat z.B. € 75,-- monatlich bei Vollzeitbeschäftigung.
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Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu belassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. (Albert Einstein)
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 27.01.2017, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich gar keine Frage. Die Pauschalierung für Lenker hätte schon längst auch in Wien ausverhandelt werden müssen. Schliesslich bietet sie Rechtssicherheit und würde auch keinesfalls zu Verschleierungen seitens der Lenkern führen. Absolutes Muss.
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!!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!!
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 27.01.2017, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist, wie unterscheidet man dies dann. Kunde bekommt den Beleg angenommen 10,20 rechnen Sie 11,- gibst das ein und der Zettel wird mit 11,- ausgedruckt.

Bei 20 AT hast du 3,70 pro Tag lt. Pauschale, wie wird dann aber das MEHR lt. Belegen ermittelt, ist das dann auch zu versteuern, oder bittet man den FG dann, bitte kein TG mehr, ich bin schon über den Schnitt? Schwierig würde ich sagen.
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Wien23
User


Anmeldungsdatum: 16.01.2017
Beiträge: 137
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 27.01.2017, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nein Tom, so ist es eben zum Glück nicht, die Gebietskrankenkasse bekommt ein paar Euro an SV-Beiträgen von der abgeschlossenen Trinkgeldpauschale.

Falls der Lenker mehr Trinkgeld pro Monat bekommt, ist das (fast) kein Problem, es wurde ja ein Pauschalbetrag vereinbart.

Das tatsächliche erhaltene Trinkgeld darf den Pauschalbetrag nur nicht exorbitant übersteigen, das ist eben Verhandlungssache, wie die Trinkgeldpauschale zwischen Fachgruppe und GKK abgeschlossen wurde.
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Wien23
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Anmeldungsdatum: 16.01.2017
Beiträge: 137
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 27.01.2017, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

"Ausgenommen von dieser Pauschalierung sind Dienstnehmer, bei denen erhebliche Abweichungen bestehen.

Eine erhebliche Abweichung liegt dann vor, wenn die tatsächlichen Trinkgeldeinnahmen durchschnittlich unter der Hälfte bzw. über dem Doppelten der genannten Beträge liegen. Der Nachweis ist durch entsprechende Aufzeichnungen (Umsätze in diesem Bereich, Einsatzpläne) zu erbringen."

Das ist z.B. die kopierte Textformulierung aus Oberösterreich.
Hier sind € 60,-- vereinbart worden.
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 28.01.2017, 02:13    Titel: Antworten mit Zitat

Im Monat oder in der Woche?
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wolfi
Amateur


Anmeldungsdatum: 20.08.2016
Beiträge: 471
Wohnort: marchfeld

Beitrag Verfasst am: 28.01.2017, 02:21    Titel: Antworten mit Zitat

TomBlack hat Folgendes geschrieben:
Im Monat oder in der Woche?


im jahrzehnt, oder glaubst du ernsthaft, dass ich was hergeb, das eh schon frei ist? frown
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 28.01.2017, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Kannst auch eine normale Antwort geben, oder bist Du angezuckert?
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 28.01.2017, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

@wolfi.. ..
fder Trinkgeldpauschale ist für Lenker doch bittesehr die gangbarste Lösung. Oder möchtest du gerne vom tatsächlich erhaltenen Trinkgeld bemessen werden? Vielleicht kommt die GKK ja auf die Idee eine Pauschale festzusetzen die dir dann so gar nicht schmecken würden. Also halten wir den Ball schön flach und wecken keine schlafenden Hunderln. Jeder Unternehmer gibt ja schon jetzt bei seinen Lenkern einen, sagen wir mal, angemessenen Betrag an für den du im Wege der Lohnabgaben zur Kasse gebeten wirst. Möchtest du gern mehr abführen?
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Wien23
User


Anmeldungsdatum: 16.01.2017
Beiträge: 137
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 28.01.2017, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Tom, der von mir angegebene Betrag ist eine monatliche Trinkgeldpauschale
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Wien23
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Anmeldungsdatum: 16.01.2017
Beiträge: 137
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 28.01.2017, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
glaubst du ernsthaft, dass ich was hergeb, das eh schon frei ist?


Wolfi, ich hab deinen Satz leider nicht verstanden, sorry, vielleicht kannst du es mit verständlichen, nicht ätzenden Worten näher erklären.

Es geht nicht darum von deinem Trinkgeld etwas herzugeben, genau das Gegenteil ist gemeint.

Es geht darum, von einem ausgehandelten Pauschalbetrag SV-Beiträge an die WGKK abzuführen.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 28.01.2017, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Du musst Dein Anliegen am Schwarzenbergplatz deponieren.
Man geht gleich zum Schmied und nicht zum Schmniedl.
Hier nimmt niemand Notiz. Das ist so wenn Du es der Gretl von der 4er Stiege erzählst.

Gökhan Keskin Tel. +43-676-9588323 goekhankeskin@hotmail.com
Wirtschaftskammer Wien, Sparte Transport und Verkehr
Büroadresse: Schwarzenbergplatz 14, 1041 Wien
Gökhan Keskin Tel. +43-676-9588323 goekhankeskin@hotmail.com
• Telefon: +43 1 514 50 3495
• Fax: +43 1 514 50 3525
• E-Mail: Taxi.Mietwagen@wkw.at
• Internet: https://www.wko.at/Wien/Taxi
• Dr. Andreas Curda
Fachgruppengeschäftsführer/-in, Wirtschaftskammer Wien, Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe Wien
o Telefon: +43 1 514 50 3617
o Fax: +43 1 514 50 3525
o E-Mail: andreas.curda@wkw.at
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Wien23
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Anmeldungsdatum: 16.01.2017
Beiträge: 137
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 28.01.2017, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Madeira....klar die Adresse, um solche Anliegen vorzubringen ist der Schwarzenbergplatz.

Doch es geht vorerst darum herauszufinden, was die Unternehmer der Lenkerbetriebe/Mehrwagenbetriebe von dieser Idee halten.

Aber danke für deine umfassende Information der Fachgruppenverantwortlichen, war gut gemeint von dir.

Namen, Tel. Nr. und sonstiges sind mir persönlich bekannt,
kannst du nicht wissen, ist also kein Vorwurf.



Very Happy Very Happy
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 28.01.2017, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Dort aber genauso, da erzähl ich's lieber der Gretl von der 4er Stiege!
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 28.01.2017, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt bin ich aber schwer in Nöten, Ich hab keine 4-er Stiege und Gretl ist bei mir im ganzen Haus keine.......;-)
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Wien23
User


Anmeldungsdatum: 16.01.2017
Beiträge: 137
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 28.01.2017, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Tax.... dann bleibt nur mehr der Schwarzenbergplatz um dieses Anliegen vorzubringen Very Happy
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
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Beitrag Verfasst am: 28.01.2017, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

I glaub im Haus der Industrie hast mehr Zuhörer, als in der Kaufmannschaft!
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 28.01.2017, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Taxman hat Folgendes geschrieben:
Jetzt bin ich aber schwer in Nöten, Ich hab keine 4-er Stiege und Gretl ist bei mir im ganzen Haus keine.......;-)


Na da kann man ja abhelfen - hätte da so eine Nummer, die heißt halt dann für den Abend Gretl, Rosi, Susi oder Chantal . . . Hihiiiiiiii
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