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Taxman caesar collationum
Anmeldungsdatum: 19.06.2008 Beiträge: 3939 Wohnort: Wien
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Taxi-Driver Das Original
Anmeldungsdatum: 21.12.2007 Beiträge: 2866 Wohnort: A:\Niederoesterreich\2301\..
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Verfasst am: 10.04.2018, 13:30 Titel: |
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Watschen hin Watschen her, sie stellen sich immer noch abends direkt oben auf der Hameaustrasse auf (erst gestern um 19:30 selbst gesehen)
Also was ich da schon alles gelesen habe und was nicht passiert ist
Es wird noch einige wegspülen bevor Land in Sicht ist _________________ ~~~ Taxi-Driver ~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wer ned wirbt, der stirbt
https://www.medmassage.at/ |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 10.04.2018, 14:22 Titel: |
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Nochmal tax hat es zwar richtig geschrieben das ganze betrifft U__ P__, er ignoriert dabei aber wie viele andere, das zwischen den einzelnen Diensten gravierende Unterschiede bestehen.
Im Gegensatz zu vielen anderen bin ich nicht so optimistisch, ich sehe in dem Urteil und denen davor, den Fehler von U... darin, das in der gesamten Kette ein Verantwortlicher für die Verkehrsdiensletung fehlt. Daher wird letztendlich U... zum Verkehrsdiensleister.
Im Gegensatz dazu erbringt bei U__x der konzessionierte MW Unternehmer die Verkehrsdienstleistung.
U___x könnte man meiner Meinung nach, mit diesem Urteil nur zu Fall bringen, wenn man nachweist das in Ö Privatpersonen und bzw. Privatfahrzeuge vermittelt werden.
Würde daher im Umkehrhrschluss dieses Urteil aber dann nicht auch bedeuten, dass sämtliche Taxizentralen mit ihren Beteiligungen an Mietwagenvermittlungen Verkehrsdiensleister wären und sich einer Regulierung unterziehen müssten ? |
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Taxman caesar collationum
Anmeldungsdatum: 19.06.2008 Beiträge: 3939 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 10.04.2018, 15:41 Titel: |
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@bonafide
Also ich muss dir leider widersprechen, ich ignoriere grundsätzlich gar nichts was diese Brüder betrifft. Ich bin der Meinung daß die gesamte Dienstleistung als Vermittlung und Verkehrsdienstleistung zu werten ist. Ob es jetzt POP, X, Black, Van, Med oder sonstwas ist. Es ist per Definition keine Technologieplattform sondern ein Fahrtvermittler. Punkt. Von daher bin ich sehr wohl optimistisch, daß dem Treiben auch bei uns ein Ende gesetzt wird.
Daß das ganze ein Umgehungskonstrukt ist steht ja auch bei unseren Gerichten so ziemlich außer Zweifel. _________________ !!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!! |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 10.04.2018, 16:03 Titel: |
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tax
Das U— fahrtvermittler ist hab ich auch nicht bestritten, aber ist er damit auch Verkehrsdienstleister ?
Wo liegt jetzt genau der Unterschied zw. U... und den heimischen Mietwagenvermittlern. |
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Las_Vegas User
Anmeldungsdatum: 19.02.2018 Beiträge: 204 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 10.04.2018, 16:40 Titel: |
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Leider muss ich auch dieses mal ein wenig widersprechen.
1. Die zuständigen Behörden und auch die Politik wissen mittlerweile sehr wohl, dass die Onlineplattform Uber und die ganzen Mietwagenpartner täglich und stündlich gegen die Gesetze verstoßen.
Und nochmals, die Fachgruppe gibt in ihrer letzten Ausgabe zu, dass in den Abend und Nachtstunden Uber mittlerweile mehr vermittelte Aufträge als die Funktaxis bekommen.
Meine Meinung dazu ist, dass 2018 eine Entscheidung kommen wird.
Möchte die Politik und die Behörden weiterhin, dass Taxis das Stadtbild prägen oder eher nicht. Beides wird nicht funktionieren.
Verstärkte Kontrollen durch das Finanzamt und die Krankenkassen, wie sie jetzt schon zeitweise durchgeführt werden bringen eigentlich sehr, sehr wenig. Da kommt eine Generalmeldung raus und für einen bestimmten Zeitraum wird der Bereich einfach gemieden. _________________ Mit freundlichen Grüßen Las_Vegas
Es gibt nicht zu viele Taxi, sondern nur zuwenige Kunden! |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 10.04.2018, 19:37 Titel: |
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Welchen Verstoß genau begeht u— mit u—x als Vermittler ? Bis jetzt ich les ich immer nur er bricht Gesetze, aber welches oder welche Verordnung ?
Das Gesetz bricht der MW Unternehmer der einen Auftrag direkt von u— im Taxi annimmt oder annehmen lässt.
Da u— mehr Autos vermittelt als die klassischen Funkzentralen, ist traurig für uns als Taxiunternehmer und die Funkzentralen, aber an sich noch kein Gesetzesverstoß.
Es zeigt aber auch, unter der Voraussetzung die Angaben stimmen, dass die Funkzentralen bisher kein geeignetes Mittel gegen u— gefunden haben (und jetzt bitte nicht wieder an das Urteil über u—-Pop klammern)
Die Politik kannst vergessen, weil die Stimmung in der Bevölkerung leider gegen uns ist. |
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