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Cerosh Amateur
Anmeldungsdatum: 24.11.2014 Beiträge: 495 Wohnort: 1050 Wien
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Verfasst am: 18.11.2018, 15:02 Titel: |
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In der Wiener betriebsordnung steh sinngemäss, in einem MW darf kein Gerät zur strecken/preisberechnung verwendet werden. Und ein in einrm taxi verbauter taxameter muss innerhalb des Wiener Stadtgebietes verwendet werden. Da beides gleichzeitig nicht geht, muss man ihn wohl ausbauen, weil irgendwie logisch kann ich ihn nicht aufdrehen aber gleichzeitig nicht verwenden.also meine Logik sagt mir das zumindest, aber die is auch nicht immer logisch also eigentlich finde ich das ausreichend in der betriebsordnung geregelt. Aber man kann halt alles solange drehen und wenden bis es einem passt... könnte auch gut sein das ich das hier auch Grad für mich mache
Im übrigen steht da auch, das ein Mietwagen nicht irreführend gekennzeichnet werden darf so das er mit einem Taxi verwechselt werden könnte. Also ich persönlich, finde ein TX auf einem Kennzeichen eines Mietwagen äusserst irreführend, da TX eindeutig ein Taxi kennzeichnet. _________________ RL suckt, aber Grafik is geil |
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