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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 02.08.2019, 22:27 Titel: TX-Ausweis |
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Kollegen, warum regt sich niemand von euch auf, dass man euren bestehenden Taxilenkerausweis in Zukunft auf 5 Jahre befristen will? Abgesehen von den Kosten und Rennerein die auf Euch zukommen finde ich es als eine unnötige Schikane nur weil es der Leitner von Salzburg so haben will. Weil es angeblich schwierig ist einen bestehenden Taxilenkerausweis zu entziehen Ich meine Gretzn gibt es auf beiden Seiten. Wenn der Lenker dem Koberer die Losung katig bleibt usw. Jetzt habt ihr jahrzehntelang eure Boulette und fährt ihr vielleicht schon 20-30 oder sogar 40 Jahre Taxi und nun werdet ihr überprüft a´la Flensburg. Ach ja da sind sie bei gelb in die Kreuzung gefahren, anstatt 50 sind sie 70 gefahren und einen Fußgänger hat sich auch gefährdet gefühlt. Sie haben ja eine Speisekarte an Delikten angesammelt in den 5 Jahren. Sie sind nicht vertrauenswürdig.
Beim Finanzamt waren sie kurzfristig im Rückstand und die Krankenkasse haben sie auch 2 Tage zu spät einbezahlt. Na so geht das wirklich nicht. Sie bekommen garantiert in den nächsten 6 Monaten keinen Taxilenkerausweis ausgestellt.
Dann kommt vielleicht auch noch der Amtsarzt dazu. Was? Sie sind schon 60 Jahre? Wozu brauchen sie dann noch einen Taxilenkerausweis. Schaßäugig sind sie, die Reaktion haben sie auch nicht mehr wie die von einem 20-jährigen. Na, sicher nicht.
Ja und da haben wir eine Meldung von der Taxi-Fachgruppe das es bei einem Unternehmen wo sie gefahren sind Probleme mit der Abrechnung gegeben hat. Und bei einer Taxidemo waren sie auch dabei.
Und dann hat auch noch die Fachgruppe ein Mitspracherecht. Wenn du denen nicht zum Gesicht stehst dann hat es sich erledigt.
Das sind Stasi Methoden.
Wollen wir es im Namen der Republik wissen, dann müssen wir uns an das Höchstgericht wenden. |
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 03.08.2019, 08:41 Titel: |
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Du siehst den Wald vor lauter Bäumen nicht. Wie sonst willst Du dieses meist kriminell geführte Gewerbe von denjenigen reinigen, die sich genau um die aufgezählten Sachen nichts geschissen hat?!
Mit den Kontrollen, die es bisher auch nicht gegeben hat, oder mit noch neueren Gesetzen, die keiner überprüft? Wer und wie sollen die 90 Minuten Vorbestellzeit kontrolliert werden?
Irgendwo muss man anfangen und letztendlich werden aus den vielen Einzelunternehmen vielleicht welche, die dann nur einen oder 2 Chauffeure haben, weil alles andere nicht mehr offiziell finanzierbar ist! _________________ Neid muss man sich erarbeiten! |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 03.08.2019, 12:23 Titel: |
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Tom
Wo hast das mit den 90 min vorbestellzeit her ? |
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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 03.08.2019, 15:31 Titel: |
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Ein Entzug des Taxilenkerausweises ist jetzt auch möglich wie bei gröberen Verkehrsdelikten, Alkoholisierung, Fahrerflucht und gerichtlichen Vorstrafen.
Nur in Zukunft wird es Auslegungssache werden. Man kann aus einer Mücke auch einen Elefanten machen und umgekehrt. Man ist der Behörde willkürlich ausgeliefert. Auch die Taxiinnung hat ein Mitspracherecht. Sprich man kann aus grün rot und aus rot grün machen. Und alle 5 Jahre verlängern mit neuem Foto und Kosten und wenn du die Frist versäumst dann kannst noch einmal zur Taxilenkerprüfung antreten. Wie beim Führerschein. Wenn du bei C oder D nicht rechtzeitig verlängerst dann ist er verfallen.
Wenn es was zu kontrollieren gibt, dann die Rückkehrpflicht der Mietwägen. Da gibt es täglich tausende Verstöße. Aber es ist ja immer leichter auf die Kleinen und Schwächeren hinzuhauen als auf die ganz großen Riesen wie Uber.
Da rollen wir den roten Teppich aus. |
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tomtom Forums Profi
Anmeldungsdatum: 21.09.2008 Beiträge: 528 Wohnort: Wien, Wien nur du allein!
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Verfasst am: 03.08.2019, 20:07 Titel: |
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madeira hat Folgendes geschrieben: | Ein Entzug des Taxilenkerausweises ist jetzt auch möglich wie bei gröberen Verkehrsdelikten, Alkoholisierung, Fahrerflucht und gerichtlichen Vorstrafen. |
und wo genau ist da jetzt der fehler? kenne z.b. einen über 70jährigen altspatzen, der nach dem 2 schlaganfall wieder ins taxi gekrochen ist und leute durch die gegend führt! _________________ Nix zu danken, meine Weisheiten gibt's für alle gratis ... |
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feinwiese Amateur
Anmeldungsdatum: 01.02.2010 Beiträge: 483 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 05.08.2019, 08:27 Titel: |
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bonafide hat Folgendes geschrieben: | Tom
Wo hast das mit den 90 min vorbestellzeit her ? |
12. In § 14 werden nach Abs. 1 folgende Abs. 1a und 1b eingefügt:
(1b) Fahrten, für die das Fahrzeug im Vorhinein im Wege eines Kommunikationsdienstes für mindestens 90 Minuten gebucht wurde, unterliegen dann nicht einer Verordnung gemäß Abs. 1, wenn im Rahmen der Bestellung ein voraussichtlicher Fahrpreis bekanntgegeben wurde und der tatsächliche Fahrpreis über diesem voraussichtlichen Fahrpreis liegt; in diesem Fall ist der bekanntgegebene voraussichtliche Fahrpreis zu entrichten.
Kann nur dies gemeint sein...
lg
feinwiese _________________ Geld allein macht nicht glücklich, aber es ist besser, in einem Taxi zu weinen als in der Straßenbahn.
Marcel Reich-Ranicki |
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 05.08.2019, 08:49 Titel: |
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Jo genau 👍 _________________ Neid muss man sich erarbeiten! |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 05.08.2019, 10:18 Titel: |
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So wie es da steht muss das Auto für mindestens 90 min gebucht werden.
ist bei der infoveranstaltung der wko auch so gesagt worden.
Aber die Diskussion hatten wir schon wie der Entwurf veröffentlicht wurde.
Ich glaube das es ein Fehler war diesen Passus nicht richtig zu stellen.Irgendwann wird das mit den 90 min rausfliegen.
Lies das ganze dann nochmal ohne die 90 min und schau was dabei rauskommt
https://www.taxi-forum.at/phpBB/viewtopic.php?t=3406&highlight= |
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