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Kündigungsfrist bei Geringfügigkeit

 
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Zesa
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.06.2019
Beiträge: 9
Wohnort: Fischamend

Beitrag Verfasst am: 13.12.2019, 14:52    Titel: Kündigungsfrist bei Geringfügigkeit Antworten mit Zitat

Guten Tag werte KollegenInnen,

ich überlege meine Zentrale zu wechseln und habe nun nachgesehen in meinem Vertrag und habe keinerlei Kündigungsfrist darin enthalten. Bei einem Kollegen von mir der Vollzeit angestellt ist, hat er satte 3 Monate drin stehen. Shocked

Ich bin für 10 Std. die Woche als 'Arbeiter' angestellt. Und meines Wissens nach sollte doch die Kündigungsfrist 1 Woche betragen wenn man zwischen 1 Monat und einem Jahr ist oder?

Oder weiß das jemand besser? Ich hab schon gegoogelt und bei der AK angerufen aber die meinten nur 'solange es nicht fix ist und es keine Probleme mit der Kündigung gibt, etc....' <- warscheinlich war das ein leicht demotivierter Mitarbeiter. Laughing

Danke für eure Antworten
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 13.12.2019, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Du bist nicht bei einer Zentrale angestellt, sondern Dienstnehmer eines Taxibetriebes (der vielleicht eine eigene Fahrtenvermittlung betreibt), somit gelten die Kündigungsfristen die im Kollektivvertrag stehen,

in Wien gehen die Uhren a bissl anders bei ca 4000 Taxis, man kommt und geht wann wie und wo man will, da wird auf an KV gesch.......
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Zesa
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.06.2019
Beiträge: 9
Wohnort: Fischamend

Beitrag Verfasst am: 13.12.2019, 15:23    Titel: Kündigungsfrist bei Geringfügigkeit Antworten mit Zitat

Na in Wien bin ich ja Gott sei Dank nicht Rolling Eyes

Ich habe nun das hier gefunden:

Artikel XI – Auflösung des Dienstverhältnisses
1. Bei einer Beschäftigungsdauer bis zu einem Monat sowie im beiderseitigen Einverständnis kann das Dienstverhältnis jederzeit gelöst werden.

2. Nach einmonatiger Betriebszugehörigkeit kann das Dienstverhältnis durch Dienstgeberkündigung oder Dienstnehmerkündigung nur zum Ende einer Lohnwoche (Sonntag) unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen schriftlich gelöst werden.

3. Die Kündigungsfrist beträgt:

bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von einem Monat bis zu einem Jahr: 1 Woche,

Eigentlich würde das laut meines Wissens nach auf mich zutreffen. Aber vielleicht sieht das meine Chefin ja anders. Ich weiß es halt nicht.

Da ich sowieso schon 60 Stunden angesammelt hab könnt ich sogar zwei Wochen abfeiern eigentlich Neutral

Ist halt das erste Mal das ich Geringfügig wo angestellt bin. Bis jetzt hatte ich halt immer mindestens 20 Std. die Woche....
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 13.12.2019, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

das klingt nach Gang zur Arbeiterkammer.
_________________
!!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!!
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Zesa
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.06.2019
Beiträge: 9
Wohnort: Fischamend

Beitrag Verfasst am: 13.12.2019, 17:44    Titel: Kündigungsfrist bei Geringfügigkeit Antworten mit Zitat

@Taxman

>__< jaaa das denke ich mir halt auch schon seit gut ner Woche als ich direkt in der ersten Woche meine 25 Std. voll hatte und dann die Woche auch noch.

Deswegen bin ich auch so unsicher wegen dem Kündigen weil ich halt ned weiß was genau da nun auf mich zu kommt. *seufz*

Naja dann heißts wohl ins kalte Wasserchen springen und raus finden Neutral
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