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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 03.12.2019, 08:51 Titel: 1.1.2020 |
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
derzeit kursiert unter der Kollegenschaft das Gerücht, dass ab 01.01.2020 für Fahrten mit Mietwägen die Regelung gilt, dass diese zumindest über dem einstündigen Zeittarif, in Wien sind das EUR 27,80, liegen müssen. Die Fachgruppe Wien stellt klar, dass dies nicht der Fall ist. Die ab 01.01.2020 in Kraft tretenden Ausnahmen gelten ausschließlich für den Taxitarif, da es im Mietwagengewerbe keinen verbindlichen Tarif gibt.
Die Ausnahmen vom Taxitarif lauten ab 01.01.2020 wie folgt:
Fahrten, die aufgrund einer ärztlichen Transportanweisung durchgeführt werden, wenn dafür mit den Versicherungsanstalten Rahmentarife vereinbart sind;
Fahrten, die im Zuge der Schülerbeförderung gemäß § 30f des FLAG durchgeführt werden, wenn dafür Rahmentarife vereinbart sind;
Fahrten, die im Auftrag einer Körperschaft öffentlichen Rechts, im Auftrag eines von einer Körperschaft öffentlichen Rechts beauftragten Unternehmen oder eines Verkehrsverbundes durchgeführt werden, wenn dafür Rahmentarife vereinbart sind; Fahrten, die im Ersatzverkehr (Schienenersatzverkehr, aber auch Ersatzverkehr für Omnibuskraftfahrlinien) durchgeführt werden;
Fahrten, die im Rahmen der Beförderung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen durchgeführt werden, wenn dafür Fahrtkostenzuschüsse von Körperschaften öffentlichen Rechts geleistet werden;
Fahrten, die im Rahmen des Betriebes eines Anrufsammeltaxis gemäß § 38 Abs. 3 KFLG durchgeführt werden;
Fahrten, die über das Tarifgebiet oder die Landesgrenze hinaus erfolgen;
Fahrten, bei denen ausschließlich Sachen befördert werden und die beförderten Sachen ohne Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel getragen werden können (Botenfahrten);
Fahrten, die über eine Pauschalvereinbarung abgerechnet werden, wobei der Fahrpreis jedenfalls über dem einstündigen Zeittarif liegen muss.
Fahrten, für die das Fahrzeug im Vorhinein im Wege eines Kommunikationsdienstes für mindestens 90 Minuten gebucht wurde, unterliegen dann nicht einer Verordnung gemäß Abs. 1, wenn im Rahmen der Bestellung ein voraussichtlicher Fahrpreis bekanntgegeben wurde und der tatsächliche Fahrpreis über diesem voraussichtlichen Fahrpreis liegt; in diesem Fall ist der bekanntgegebene voraussichtliche Fahrpreis zu entrichten. Der voraussichtliche Fahrpreis ist auf Grundlage des geltenden Tarifs und von fahrpreisrelevanten Daten (insb. Fahrtroute und geschätzte Fahrzeit) zu berechnen. In der Verordnung nach Abs. 1 ist festzulegen, aus welcher Datenquelle die für diese Berechnung zu verwendenden fahrpreisrelevanten Daten zu beziehen sind.
Diese letzte Ausnahme scheint im Zuge der politischen Diskussion dazugekommen zu sein. Es handelt sich nicht um eine Forderung der Branche!
Mit der Einführung des Einheitsgewerbes „Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi)“ am 01.09.2020 gelten die Ausnahmen von einem vom Landeshauptmann verordneten verbindlichen Tarif für alle.
Freundliche Grüße
KommR Gökhan Keskin
Obmann der Fachgruppe Wien
Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen
Wirtschaftskammer Wien |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 03.12.2019, 08:53 Titel: |
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Das Verkehrsministerium wird Grün |
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 04.12.2019, 10:53 Titel: |
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Also das muss man den anderen Bundesländern schon lassen, während in Wien noch die Fachgruppen-News, die meist ein Quartal zurück liegen noch per Post kommen, wird dies in den anderen Bundesländern längst schon als Newsletter aktuell und immer am Punkt der Zeit versendet.
Sorry, aber unsere FG mit diesem Häuptling ist in der Steinzeit angelangt!!
Ein besorgter Tom Black _________________ Neid muss man sich erarbeiten!
Zuletzt bearbeitet von TomBlack am 04.12.2019, 13:46, insgesamt einmal bearbeitet |
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Taxman caesar collationum
Anmeldungsdatum: 19.06.2008 Beiträge: 3939 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 04.12.2019, 11:52 Titel: |
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Tom, die Thematik Info per e-mail hab ich schon vor Jahren angeregt. Dr. No, erklärte mir damals, das sei nicht möglich. in der Zwischenzeit sollte auch dieser Selbstverwaltungshaufen im 21. Jahrhundert gelandet sein. Sollte man meinen. _________________ !!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!! |
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 04.12.2019, 13:41 Titel: |
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Es gibt ja Leute dort, die gerne etwas bewegen wollen, aber komischerweise gibts da einen, der ständig die Handbremse zieht! Wer das wohl sein kann?
Hab sogar das Gefühl, dass er mit dieser Handbremse verwachsen ist! _________________ Neid muss man sich erarbeiten! |
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 04.12.2019, 13:47 Titel: |
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Taxman hat Folgendes geschrieben: | Tom, die Thematik Info per e-mail hab ich schon vor Jahren angeregt. Dr. No, erklärte mir damals, das sei nicht möglich. in der Zwischenzeit sollte auch dieser Selbstverwaltungshaufen im 21. Jahrhundert gelandet sein. Sollte man meinen. |
Ja Dr. No war prädestiniert dafür, der Dir dann erklärt hat, WARUM es nicht geht? _________________ Neid muss man sich erarbeiten! |
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Webmaster Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 1406 Wohnort: Unterwaltersdorf
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Verfasst am: 04.12.2019, 14:18 Titel: |
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TomBlack hat Folgendes geschrieben: |
Sorry, aber unsere FG mit diesem Häuptling ist in der Steinzeit angelangt!!
Ein besorgter Tom Black |
gibt es in der Türkei schon Internet und E-Mail ????? |
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 04.12.2019, 16:20 Titel: |
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Nicht mehr! _________________ Neid muss man sich erarbeiten! |
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Cerosh Amateur
Anmeldungsdatum: 24.11.2014 Beiträge: 495 Wohnort: 1050 Wien
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Verfasst am: 13.12.2019, 10:05 Titel: |
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klar, aber momentan nur eine seite erreichbar
www.erdogan/is/voi.org _________________ RL suckt, aber Grafik is geil |
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