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MW vs TX

 
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 30.12.2019, 21:30    Titel: MW vs TX Antworten mit Zitat

Hier noch einmal die Unterscheidung MW+TX Gewerbe, wer darf was?
Mietwagengewerbe mit PKW:
https://www.wko.at/branchen/noe/transport-verkehr/befoerderungsgewerbe-personenkraftwagen/infomietpkw.pdf
Taxigewerbe:
https://www.wko.at/branchen/noe/transport-verkehr/befoerderungsgewerbe-personenkraftwagen/info-taxi.pdf
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franki
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Anmeldungsdatum: 10.12.2019
Beiträge: 22
Wohnort: Kirchbach

Beitrag Verfasst am: 30.12.2019, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Bleibt die Normalarbeitszeit bei 55 Std./Woche? Wie werden die unterschiedlichen Kollektivverträge Taxilenker/Mietwagenlenker zusammengefasst?
Gibt es dazu schon Infos?
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 31.12.2019, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zweimalige Lohnerhöhung im Jahr 2020 für Taxilenker.
Der monatliche Mindestlohn ab 1.2.2019 beträgt 1.285 Euro brutto, ab 1.3.2020 beträgt dieser 1.350,- brutto, ab 1.12.2020 beträgt dieser 1.500,- brutto.
Der Mindestlohn von 1.285,- Euro brutto ab 1.2.2019 (ab 1.3.2020 von 1.350 Euro brutto, ab 1.12.2020 von 1.500,- brutto) gebührt für die gemäß Artikel V dieses Kollektivvertrages festgelegte Normalarbeitszeit. Arbeitnehmern mit einer geringeren als in Artikel V dieses Kollektivvertrages festgelegten Normalarbeitszeit gebührt der Mindestlohn im aliquoten Ausmaß
55 Stunden bleibt, das heißt die MW Lenker müssen nun um mehr als 40 Stunden im Monat mehr arbeiten.
Na ja ob da die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft Handlungsbedarf sieht. Weil man darf ja einen Arbeitnehmer nicht schlechter stellen per Gesetz.


Zuletzt bearbeitet von madeira am 31.12.2019, 09:56, insgesamt 3-mal bearbeitet
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franki
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Anmeldungsdatum: 10.12.2019
Beiträge: 22
Wohnort: Kirchbach

Beitrag Verfasst am: 31.12.2019, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Laut KV kriegt der Mietwagenlenker ab 1.3. € 1.350,- bei 45 Wochenstunden, also € 6,95 pro Stunde. Diese Lohnerhöhung steht ihm laut KV ja noch zu oder? Weil bis September gibt es ja noch die Unterscheidung zwischen Mietwagen- und Taxilenker.
Ab September fällt der Lenker, der im März noch eine gesetzlich festgelegte Lohnerhöhung erhalten hat, in den Taxi KV und kann deutlich schlechter bezahlt werden. Ich bin gespannt.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 31.12.2019, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

franki hat Folgendes geschrieben:
Laut KV kriegt der Mietwagenlenker ab 1.3. € 1.350,- bei 45 Wochenstunden, also € 6,95 pro Stunde. Diese Lohnerhöhung steht ihm laut KV ja noch zu oder? Weil bis September gibt es ja noch die Unterscheidung zwischen Mietwagen- und Taxilenker.
Ab September fällt der Lenker, der im März noch eine gesetzlich festgelegte Lohnerhöhung erhalten hat, in den Taxi KV und kann deutlich schlechter bezahlt werden. Ich bin gespannt.

Die KV Löhne beziehen sich alle auf die Taxilenker
Derzeit haben Mietwagenlenker 45 Stunden und für Taxilenker 55 Stunden Einsatzzeit im Dienst, wöchentlich wohlgemerkt.
Man erinnere sich an die Lehrer, was die für einen Aufstand gemacht haben als man ihnen eine Stunde pro Woche mehr Lehrverpflichtung aufbrummen wollte. Die Gewerkschaft ist Sturm gelaufen.
Da gab es den Sager vom Wiener Bürgermeister "Wenn ich nur 20 Stunden pro Woche arbeiten müsste, dann kann ich am Dienstag zu Mittag heim gehen, dann bin ich fertig". Nun sollen aber Mietwagenlenker gleich 10 Stunden pro Woche mehr arbeiten.
Ein höherer KV Lohn kann nur heißen das der Tarif angepasst werden muss.
Linz hat mit 3. Dezember 2019 einen 15% !!! höheren Taxitarif bekommen. In Wien sieht man keinen Handlungsbedarf. Höhere Löhne bei gleichzeitiger Arbeitszeitverkürzung und ohne Tarifanpassung kann kein Taxiunternehmen verkraften, außer es meldet die Mitarbeiter alle geringfügig an.


Zuletzt bearbeitet von madeira am 31.12.2019, 10:43, insgesamt 2-mal bearbeitet
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franki
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Anmeldungsdatum: 10.12.2019
Beiträge: 22
Wohnort: Kirchbach

Beitrag Verfasst am: 31.12.2019, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Die KV Löhne beziehen sich auf Taxi- und Mietwagenlenker unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Normalarbeitszeiten. Ein reiner Schulbuslenker wird ja ab September nicht plötzlich 55 Std. die Woche arbeiten. Der hat seine 30 Std. und kriegt dann auf die höhere Normalarbeitszeit gerechnet um 10% weniger Stundenlohn.
Davor kriegt er im März aber nochmal eine Lohnerhöhung weil es so im aktuellen KV geregelt ist.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 31.12.2019, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist immer die Einsatzzeit gemeint. Weil der Taxilenker nicht ununterbrochen fährt sondern auch am Standplatz verweilt.
Ausschlafen am Taxistandplatz ist keine Arbeit
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franki
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Anmeldungsdatum: 10.12.2019
Beiträge: 22
Wohnort: Kirchbach

Beitrag Verfasst am: 31.12.2019, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist klar dass immer die Einsatzzeit gemeint ist, auch ein Mietwagenlenker fährt nicht durch. Fakt ist dass Mietwagenlenker deutlich schlechter gestellt werden als bisher. Eigentlich kann ich mir nur unterschiedliche Verwendungsgruppen bei der Entlohnung vorstellen. Weil ein Mietwagenlenker verdient heute 5% mehr als im Dezember 2020 nach Anhebung des Mindestlohns auf € 1.500,-.
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Beitrag Verfasst am: 31.12.2019, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

madeira hat Folgendes geschrieben:
Hier ist immer die Einsatzzeit gemeint. Weil der Taxilenker nicht ununterbrochen fährt sondern auch am Standplatz verweilt.
Ausschlafen am Taxistandplatz ist keine Arbeit


das ist aber schon ein Blödsinn

Arbeitszeit/Einsatzzeit beginnt mit Übernahme des Wagens, und endet mit abstellen des Wagens, maximal vorgeschriebene Pausen werden abgezogen, Wartezeit auf den nächsten Kunden am Standplatz ist sehr wohl Arbeitszeit die zur Tagesarbeitszeit zählt

weil sonst hätt ma zur Zeit max 3 Std Einsatzzeit in einer vollen Schicht
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 31.12.2019, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

https://www.kollektivvertrag.at/kv/personenbefoerderungsgewerbe-mit-pkw-taxi-arb?d=Touch
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Beitrag Verfasst am: 31.12.2019, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

@madeira,

Wir können stehn lassen daß Einsatzzeit jene ist in der sich der Lenker auf den reinen Fahrbetrieb als auch auf das Generieren von Aufträgen sowie Aufzeichnungen führen etc. ist.

Wartezeit/Leerlauf (Warten auf Kundschaft) mögen manche zwar als Pause betrachten, gehört aber eindeutig zur Arbeitszeit der 55 Stunden.
Zum Spaß sitzt wohl niemand im Taxi Exclamation

Und selbst daß ist Einsatz weil er ja ständig verfügbar sein muß um beispielsweise Nachfahren zu können, Aufträge anzunehmen usw. usf.
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madeira
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Beitrag Verfasst am: 01.01.2020, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, eh. Es gibt Kollegen die legen ein mehrstündiges Nickerchen ein am Standplatz...ist grenzwertig. Aber ich platziere mich auch manchmal als letzter Wagen am Standplatz und schlafe eine Runde bis ein Funk daher kommt.
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TomBlack
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Beitrag Verfasst am: 01.01.2020, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Also, wenn ein power-napping fällig ist, parke ich mich irgendwo ein und büssle 1 Std. danach bin ich wieder fit, aber sicher nicht am Standplatz!
_________________
Neid muss man sich erarbeiten!
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
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Beitrag Verfasst am: 08.01.2020, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hey Madeira!

Ist Dir der Bleistift abgebrochen? Keine weiteren Ergüsse aus Deutschland?
Es wird fad . . . .
_________________
Neid muss man sich erarbeiten!
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
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Beitrag Verfasst am: 08.01.2020, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Na, schauen wir mal. Jetzt haben wir ja eine grüne Verkehrsministerin die mit dem Fahrrad in den Dienst in die Radetzkystraße fährt.
Wie die Proforma Prüfung ausschauen soll habe ich bereits geschrieben. Daran wird sich nichts ändern, außer die grüne Verkehrsministerin ist anderer Meinung. Fahrradtaxis haben erste Priorität möglicherweise.
Dadurch, dass ihr aber Sektion III des Infrastrukturministeriums zugesprochen wird, könnte ihr künftig der Verkehrsminister der Übergangsregierung, Andreas Reichhardt (FPÖ), zur Seite stehen, wie das Ö1-Morgenjournal am Mittwoch berichtete – Audio dazu in oe1.ORF.at. Reichhardt leitet diese Sektion jetzt wieder und dürfte sich in einem Ressort unter grüner Führung ohnehin nicht sehr wohl fühlen.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 12.01.2020, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Für Arbeiter (= Lenker/Innen) im Mietwagen-Gewerbe gibt es den Bundeskollektivvertrag für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw. Der Kollektivvertrag ist bei der Fachgruppe kostenlos erhältlich bzw. auf unserer Homepage www.wko.at/noe/pkw.

Der Bruttomonatslohn beträgt seit 01. Februar 2019 EURO 1.285,- (ab 1. März 2020 EURO 1.350,-; ab 1. Dezember 2020 EURO 1500,-).

Die Normalarbeitszeit im Mietwagen-Gewerbe beträgt 45 Stunden pro Woche
Für Arbeiter (= Lenker/Innen) im Taxi-Gewerbe gibt es den Bundeskollektivvertrag für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw. Der Kollektivvertrag ist bei der Fachgruppe kostenlos erhältlich bzw. auf unserer Homepage www.wko.at/noe/pkw.
taxi
Der Bruttomonatslohn beträgt seit 01. Februar 2019 EURO 1.285,- (ab 1. März 2020 EURO 1.350,-, ab 1. Dezember 2020 EURO 1500,-).

Die Normalarbeitszeit im Taxi-Gewerbe beträgt 55 Stunden pro Woche.
Also nicht nur, dass die MW Lenker ab.1.Dezember um 10 Stunden länger Dienst haben pro Woche müssen sie auch noch eine TX-Prüfung ablegen.
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