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Personenbeförderungsgewerbe+Corona

 
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 19.03.2020, 19:46    Titel: Personenbeförderungsgewerbe+Corona Antworten mit Zitat

Personenbeförderung mit Pkw
Beförderung Schüler
Ist die Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern verpflichtend? Wird die Beförderung bezahlt?
Die Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern ist aufrecht zu erhalten. Die Abgeltungen für alle Unternehmen bleiben zunächst einmal bis zum Ende der Osterferien – sowohl für Schüler- als auch Kindergartenbeförderung – unverändert.
Hinweis: Regelung gilt für Schülerbeförderung im Linien- und Gelegenheitsverkehr!
Beförderung im Taxi/ Hygienemaßnahmen
Darf ich mit dem Taxi- und Mietwagen weiterhin Fahrgäste befördern?
JA! Taxi- und Mietwagen sind Teil des öffentlichen Verkehrs.
Folgende Schutz- und Hygienemaßnahmen wurden vom Gesundheitsministerium vorgeschlagen:
Für herkömmliche Personentransporte:
Häufigere Reinigung des Innenraums mit herkömmlichen Putzmittel, insbesondere oft berührte Flächen wie Türschnallen und Handgriffe. Es ist darauf zu achten, dass keine Beschädigungen der Innenausstattung des Fahrzeugs durch das Putzmittel entsteht – siehe Anwendungsanleitung des Putzmittels.
Fahrgast soll sich soweit wie möglich vom Fahrzeuglenker entfernt hinsetzen – d.h. rechts hinten.
Nutzung des Beifahrersitzes durch Fahrgäste sollte unterbleiben.
Fahrzeug durchlüften – Fenster nach Fahrt und in Pausen öffnen.
Allgemeine Maßnahmen: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife / desinfizieren. Abstand zu anderen Personen halten.
Eine Abtrennung (zB durch Plexiglas) zwischen Fahrersitz und hinterer Sitzreihe ist sinnvoll, wenn dies technisch machbar (abhängig von Fahrzeugtype) und rechtlich zulässig ist.
Was passiert, wenn mit dem Taxi eine infizierten Person befördert wurde?
Sofern im Taxi eine infizierte Person befördert wurde, kann auf Anweisung der Bezirksverwaltungsbehörde eine Desinfektion erfolgen. Die Bezirksverwaltungsbehörde würde in so einem Fall auch eine Kontaktpersonenverfolgung durchführen und in diesem Zusammenhang prüfen, ob die/der Fahrzeuglenker/in abzusondern und/oder zu testen ist.
Wo sind Informationen zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen in anderen Sprachen zu finden?:
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) bietet auf seiner Website mehrsprachige Informationsblätter bezüglich Hygiene- und Schutzmaßnahmen an.
Ist es sinnvoll, Schutzmasken zu tragen bzw. kann ich meine Mitarbeiter zum Tragen einer Schutzmaske verpflichten?
Laut Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sind Einmal-Mundschutzmasken kein wirksamer Schutz gegen Viren oder Bakterien, die in der Luft übertragen werden. Sie können aber dazu beitragen, das Risiko der Weiterverbreitung des Virus durch „Spritzer“ von Niesen oder Husten zu verringern.
Solange die Behörden solche Mundschutzmasken jedoch nicht verordnen, können diese auch nicht gegen den Willen des Arbeitgebers durchgesetzt werden.
Wie passiert mit Patientenbeförderungen, für die eine Bewilligungspflicht der ÖGK vorgesehen ist?
Die ÖGK hat informiert, dass für die Zeit der ausgerufenen Pandemie für alle Transportarten die derzeit bestehende Bewilligungspflicht und die Notwendigkeit von Behandlungsbestätigungen ausgesetzt wird.
Kann ich mein Fahrzeug zulassen/abmelden/das Kennzeichen hinterlegen?
Durch die beschlossenen gesetzlichen Anordnungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus müssen Versicherungen und Zulassungsstellen auf Notbetrieb umstellen. Der direkte Kontakt bzw. das Betreten der Zulassungsstelle ist nicht gestattet. Abmeldungen (aber auch Kennzeichenhinterlegungen) von Fahrzeugen sind nach letztem Informationsstand nur dann möglich, wenn "zwingende wirtschaftliche Gründe dies erforderlich machen". Bitte nehmen Sie telefonisch oder auf elektronischem Weg Kontakt mit Ihrem Versicherungsvertreter bzw. der Zulassungsstelle auf. Die Versicherungsunternehmen werden in geeigneter Form (Homepage, Social Media, Aushänge an den Zulassungsstellen) über den Notbetrieb und Kontaktmöglichkeiten informieren.
Details: Erlass vom 16.3.2020
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