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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 15.10.2020, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Corona in Österreich am Donnerstag den 15. Oktober 2020
1.552 Corona-Neuinfektionen binnen 24 Stunden in Österreich frown
Was passiert wenn die Ampel auf Rot schaltet?
Angesichts dessen wandte sich Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Donnerstag mit einem schriftlichen Appell an die Bundesländer. In mehreren davon hätten die Zahlen ein „sehr besorgniserregendes Ausmaß“ erreicht. Verschärfte Maßnahmen seien dort dringend notwendig. „Nun geht es darum, dass die besonders betroffenen Bundesländer gezielt in den Regionen Verschärfungen vornehmen, da ab einem gewissen Zeitpunkt weder schnelle Tests, noch gezieltes Contact-Tracing für die Behörden in den betroffenen Bundesländern noch möglich sein werden“, so Kurz.
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 23.10.2020, 11:19    Titel: Verschärfte Maßnahmen Antworten mit Zitat

Verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassen
In der Nacht auf Freitag hat die Bundesregierung bundesweit geltende Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie verordnet. Diese gelten im Wesentlichen ab Sonntag, 25. Oktober 00:00 Uhr. Die Regelungen und ihr jeweiliges Inkrafttreten im Überblick
22.10.2020, 22:00

Generelle Abstandspflicht von 1 Meter an öffentlichen Orten

Die Abstandspflicht gilt jetzt wieder überall (z.B. auch an öffentlichen Orten im Freien)
Die Abstandspflicht gilt nicht zwischen unter einander bekannten Gruppen bis zu 6 Personen zuzüglich bis zu 6 minderjähriger Kinder (Maximalgröße: 12 Personen)
Verbot von Gesichtsvisieren

Plastikvisiere (Face-Shields, Half-Face-Shields) gelten künftig nicht mehr als gleichwertige Alternative zu MNS-Masken
Allerdings besteht eine Übergangsfrist. Das Verbot tritt erst mit 7. November 2020 in Kraft.
Verschärfungen bei Veranstaltungen ohne zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen

Teilnehmergrenze Outdoor: 12 Personen (statt 100)
Teilnehmergrenze Indoor: 6 Personen(statt 10); Erwachsene können von bis zu höchstens 6 minderjährigen Kindern begleitet werden (Maximalgröße: 12 Personen)
generelle Maskenpflicht (auch im Freien)
Verschärfungen bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen

Teilnehmergrenze Outdoor: 1.500 Personen (statt 3.000)
Teilnehmergrenze Indoor: 1.000 Personen (statt 1.500)
generelle Maskenpflicht (auch im Freien)
Outdoor-Veranstaltungen mit mehr als 12 und Indoor-Veranstaltungen mit mehr als 6 Personen müssen ab 1. November (unter Beilage eines Präventionskonzepts) bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden
Eine Verabreichung von Speisen und Getränken ist nur zulässig, wenn
es sich um Wasser handelt,
die Veranstaltung mehr als drei Stunden dauert, oder
die Verabreichung typischerweise kennzeichnender Bestandteil der Veranstaltung ist.
Verschärfungen in der Gastronomie

Besuchergruppengrenze Outdoor: 12 (neu); Erwachsene können von bis zu höchstens 6 minderjährigen Kindern begleitet werden (Maximalgröße: 18 Personen)
Besuchergruppengrenze Indoor: 6 (statt 10); Erwachsene können von bis zu höchstens 6 minderjährigen Kindern begleitet werden (Maximalgröße: 12 Personen)
Verpflichtender COVID-Beauftragter und verpflichtendes Präventionskonzept ab 1. November, sofern der Betrieb über mehr als 50 Verabreichungsplätze verfügt
Nach der Sperrstunde dürfen im Umkreis von 50 Metern um die Betriebsstätte keine alkoholischen Getränke konsumiert werden
Maskenpflicht künftig auch an U-Bahn-Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen (auch im Freien)

An Begräbnissen dürfen höchstens 100 Personen teilnehmen (statt bisher 500)

Neue Regelungen zu Alten-, Pflege- und Behindertenheime

Die Bundesländer haben wie bisher die Möglichkeit, je nach Infektionslage regionale Verschärfungen vorzunehmen.
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