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MW Uber kein öffentl. Verkehrsmittel
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.04.2020, 12:34    Titel: MW Uber kein öffentl. Verkehrsmittel Antworten mit Zitat

Uber dürfte gar nicht fahren und verstößt gegen das COVID 19.
Uber Mietwagen ist kein öffentliches Verkehrsmittel
Bitte sofort die Polizei anrufen damit die sofort zum Tatort kommt!
FP-Mahdalik/FW-Kreutzinger zu ‚Aktion UberMedics – Uber verschenkt 10000 Fahrten an medizinisches Personal‘

Ein Uber-Mietwagen ist kein ‚Öffentliches Verkehrsmittel“

Wien (OTS) - „Uber dürfte aktuell überhaupt nicht fahren und verstößt gegen alle Corona-Vorschriften“, bringt der Taxisprecher der Freiheitlichen Wirtschaft Wien, Thomas Kreutzinger, die Problematik der Uber-Aktion auf den Punkt.
Uber würde mit dieser Aktion schlicht gegen die Einschränkungen des COVID-Maßnahmenpakets umgehen, um Kunden zu fangen und die eigene Flotte illegal zu stützen. „Uber hat sich ja noch nie viel um hier geltende Gesetze gekümmert“, erinnert der Verkehrssprecher der FPÖ-Wien, Klubobmann Toni Mahdalik.

Auch wenn es sich um angeblich geschenkte Fahrten handeln soll (die Daten der Nutzer wird sich Uber aber wahrscheinlich schon sichern - man muss sich dafür ja auch mit E-mail registrieren), seien solche Fahrten auch im Wirtschaftskreislauf erbracht und illegal, weil gemäß COVID-Maßnahmen derzeit nur „öffentlicher Verkehr“ erlaubt ist. Zum „öffentlichen Verkehr“ zählen aber neben dem Linienverkehr nur die Taxis aufgrund der Anordnungen des Gesetzes mit geprüften und offiziell registrierten Fahrern, Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht. „Die rein privaten Mietwagen und Fahrtdienstvermittler wie Uber unterliegen keiner gesetzlich angeordneten Beförderungspflichten zu dafür vorgesehenen Tarifen, die durch offiziell erfasste Fahrer erbracht wird und zählen somit nicht zum „öffentlichen Verkehr“ – sie sind daher gemäß COVID-Maßnahmen verboten und dürfen derzeit keiner Tätigkeit nachgehen“, stellt Kreutzinger klar.

„Die Aktion von Uber ist daher als eine rechtswidrige und illegale Tätigkeit unter dem durchschaubaren Tarnmantel der angeblich guten Tat zu werten“, findet Mahdalik. Besonders verwerflich sei, dass Uber mit dieser Aktion ein Rückgrat der Gesellschaft in der Corona-Krise, nämlich das medizinische Personal, in Gefahr bringe. „Viele Taxis sind mit sicheren Trennscheiben ausgestattet und schützen Fahrer und Fahrgäste vor gegenseitiger Ansteckung. Diese wären in Corona-Zeiten nicht registrieren Uber-Fahrern in Mietwägen ohne Trennscheibe klar vorzuziehen“, so Kreutzinger.

„Dem illegalen Treiben eines amerikanischen Konzerns, mit nicht offiziell registrierten Fahrern ausgerechnet medizinisches Personal zu chauffieren und so die Gefahr der Verbreitung des Covid-Virus im medizinischen Personal massiv zu erhöhen, wird von Seiten der rot-grünen Stadtregierung tatenlos zugesehen. Diese könnte dem Treiben nämlich in der Sekunde ein Ende bereiten“, kritisiert Mahdalik abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

FPÖ Wien
Andreas Hufnagl
Pressereferent
0664 1535826
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200417_OTS0140/fp-mahdalikfw-kreutzinger-zu-aktion-ubermedics-uber-verschenkt-10000-fahrten-an-medizinisches-personal
------------------------------------------------------------------------------
deshalb Kollegen macht Anzeigen, Anzeigen und nochmals Anzeigen.
Diese Anzeigen gegen CoVid 19 Verstöße können so richtig teuer werden!
Bitte sofort die Polizei zum Tatort rufen damit gleich an Ort und Stelle amtsgehandelt werden kann!!!
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Verfasst am:     Titel: Anzeige

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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
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Beitrag Verfasst am: 18.04.2020, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

wieoft willst das jetzt noch posten ?
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.04.2020, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

weil es ganz, ganz wichtig ist. Sie verstoßen gegen die Rückkehrpflicht, und mehrmals gegen das Covid als auch gegen die Schutzmaskenpflicht.
Schauts mal genau hin. Weder Lenker noch Fahrgäste haben Großteils Masken.
Sie dürfen gar nicht fahren derzeit und dennoch lauern sie in jeder freien Parklücke.
Ein schönes Foto mit voll besetztem Wagen und zuir Anzeige bringen oder gleich die Polizei rufen.
Sollten wir auch ein email an RA Mag. Dieter Heine schicken. Kanzlei am Fleischmarkt 1.
dieter.heine@vhm-law.at
Er hat ja die Klage im Auftrag von 40100 eingebracht und auch die derzeitige Situation schildern, dass sich die Uberer immer noch nicht an die Rückkehrpflicht halten.
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
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Beitrag Verfasst am: 18.04.2020, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

wieso dürfen die nicht fahren, wo nimmst das her
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
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Beitrag Verfasst am: 19.04.2020, 05:25    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre zu hinterfragen was ein öffentliches Verkehrsmittel ist?
Ist ein Fiaker ein öffentliches Verkehrsmittel?
Fahren derzeit Fiaker? Fahren derzeit welche?
Ist ein Taxi ein öffentliches Verkehrsmittel? Ja
Linienbus? Ja, der hat einen genauen Fahrplan und der Fahrplan ist aufgelistet.
U-Bahn, Bim? Ja, da gibt es Stationen und Fahrpläne
ÖBB ? Ja
Westbahn? Ja
Uber? Bolt? Werden die auf Standplätzen für jedermann bereitgehalten?
Als öffentlichen Verkehr (ÖV) bezeichnet man jenen Teil des Verkehrs von Personen, Gütern oder Nachrichten, der für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft bzw. in der Bevölkerung zugänglich ist, insbesondere die Leistungen des öffentlichen Gütertransports, der öffentlichen Personenbeförderung (öffentlicher Personenverkehr) sowie Leistungen öffentlich zugänglicher Post- und Telekommunikationsdienste.

Die Merkmale des öffentlichen Verkehrs sind:
allgemeine Zugänglichkeit für jeden Nutzer (bei Fahrzeugverkehr Beförderungspflicht beziehungsweise Transportpflicht),
Ausführung durch spezielle konzessionierte Verkehrsunternehmen (beispielsweise bei Bahnen, Luftfahrt, Seilbahnen, Schifffahrt, Aufzugsanlagen) bzw. auf konzessionierten Linien oder Routen oder durch konzessionierte Leistungsträger
sowie beim Fahrzeugverkehr die Fixierung von Beförderungsbedingungen bzw. -vorschriften und Preisen in veröffentlichten Rechtsnormen (Fahrplan- und Tarifpflicht).

Man unterscheidet dabei öffentlichen Verkehr
als Teil der Grundversorgung bzw. Daseinsvorsorge mit subventionierten bzw. angemessenen Tarifen Verkehrsmittel im Straßen-, Bahn und Fährenverkehr, wobei erstere eigentlich im allgemeinen Sprachgebrauch als „Öffentliche Verkehrsmittel“ bezeichnet werden, in Österreich umgangssprachlich auch als „Öffis“[1]. Dabei zeigt sich, dass sich Sprachgebrauch und Definition in der Bedeutung unterscheiden.
Verkehr mit Leitungsträgern (beispielsweise Wasserversorgung, Kanalisation, Telefon)
drahtlose Nachrichtenübermittlung (beispielsweise öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

außerhalb der Grundversorgung, ohne subventionierte Tarife, aber gemäß den Konzessionen ebenfalls mit Tarif- und Beförderungspflicht und meist im Linienverkehr (beispielsweise Wintersportseilbahnen, Binnenschifffahrt, Luftfahrt)

Der Zugang und der Transportgegenstand sind hierbei zwei unterschiedliche Dimensionen. Vom Zugang her stehen sich öffentlicher und nichtöffentlicher Verkehr (militärische Anlagen und Transporte, privater Verkehr bzw. Individualverkehr („IV“), privatwirtschaftlicher Verkehr und Gelegenheitsverkehr) gegenüber. Beide Verkehrsarten können der Beförderung von Personen und/oder dem Transport von Gütern dienen
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
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Beitrag Verfasst am: 19.04.2020, 06:14    Titel: Antworten mit Zitat

alles gut und schön was du schreibst

aber es gibt ein Gesetz, das den öffentlichen Verkehr definiert, und in dem steht explizit, das Verkehre nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz (das sind Taxis und MW) nicht zum öffentlichen Verkehr gehören.

Nenn mir bitte das Gesetz, die Gesetzesstelle oder Verordnung, in der Taxis im Bezug auf den öffentlichen Verkehr gegenüber dem MW anders behandelt werden.

Wenn du also Kollegen aufrufst MW anzuzeigen, könnens gleich bei der Polizei auch eine Selbstanzeige machen.

ÖPNV Gesetz Paragraph 5 Anwendungsbereich

PS:
Genau solche falsche oder ungenaue Aussagen und Meldungen führen immer wieder dazu, das Uber und Konsorten den Kopf aus der Schlinge ziehen, und mit diesen Falschmeldungen Stimmung gegen das Taxigewerbe machen.
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bonafide
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Beitrag Verfasst am: 19.04.2020, 06:20    Titel: Antworten mit Zitat

lies dein eigenes posting einmal bis zu Schluss , beim letzten Satz sollte dir eigentlich auffallen das gelegenheitsverkehr nicht zum öffentliche Verkehr gehört.

Zitat:
Vom Zugang her stehen sich öffentlicher und nicht öffentlicher Verkehr (militärische Anlagen und Transporte, privater Verkehr bzw. Individualverkehr („IV“), privatwirtschaftlicher Verkehr und Gelegenheitsverkehr) gegenüber.
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Las_Vegas
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Beitrag Verfasst am: 19.04.2020, 06:25    Titel: Antworten mit Zitat

Laut WKO werden zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehr definitiv Taxi und MW angeführt. Faktum ist, MW dürfen derzeit fahren, ob sie sich bezüglich Rückkehrpflicht an das Gesetz halten, ist eine andere Geschichte. Der blaue Verkehrssprecher sollte hier sofort die Behörden einschalten, wenn er sich so sicher ist. Passieren wird wie immer einen „Scheissdreck“. ! icon_x0155.gif icon_x0155.gif icon_x0155.gif
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Mit freundlichen Grüßen Las_Vegas
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Las_Vegas
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Anmeldungsdatum: 19.02.2018
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Beitrag Verfasst am: 19.04.2020, 06:31    Titel: Antworten mit Zitat

Noch einmal für alle die etwas länger brauchen : Taxi und MW gehören nicht zum öffentlichen Verkehr, allerdings wurden sie zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehr zugelassen! icon_x0137.gif icon_x0137.gif icon_x0137.gif
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
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Beitrag Verfasst am: 19.04.2020, 06:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Faktum ist, MW dürfen derzeit fahren


Vom Gesetz her dürften weder MW noch Taxi fahren.Ich hab in den Covid Verordnungen nichts von Ausnahmen für Taxi und MW gefunden.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
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Beitrag Verfasst am: 19.04.2020, 06:52    Titel: Antworten mit Zitat

Haben Uber und Bolt eine Beförderungspflicht?
Haben sie eine Tarifpflicht?
Sind Uber und Bolt von der Schutzmaskenpflicht ausgenommen?
Weil ich habe gestern wieder einige Wagen vollbesetzt fahren gesehen.
Gut, sie fallen nicht auf im Straßenverkehr weil sie kein Taxischild montiert haben und Großteils auch nicht mit MW oder TX am Nummernschild versehen sind.
Mödlinger, Gänsendorfer etc.
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bonafide
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Beitrag Verfasst am: 19.04.2020, 07:06    Titel: Antworten mit Zitat

Beförderunspflicht und allfällige Tarifpflicht ergeben sich aus Verordnungen die auf Grund des GelVg erlassen werden. und haben somit nichts mit dem öffentlichen Verkehr zu tun.

Befördeungspflicht heisst ja nur wenn du im Dienst bist, darfst du einen Auftrag nur unter bestimmten Vorasusetzungen ablehnen.

Wann wie oft oder wie lange du dein Gewerbe ausübst wird dir nicht vorgeschrieben. (das wäre ein Beispiel mit dem man das Taxi zum öffentlichen Verkehr zählen könnte)
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Las_Vegas
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Anmeldungsdatum: 19.02.2018
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Beitrag Verfasst am: 19.04.2020, 07:15    Titel: Antworten mit Zitat

bonafide hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Faktum ist, MW dürfen derzeit fahren


Vom Gesetz her dürften weder MW noch Taxi fahren.Ich hab in den Covid Verordnungen nichts von Ausnahmen für Taxi und MW gefunden.


Ich stehe ein wenig auf der Leitung, kannst du wenn es nicht zu viele Umstände macht das Covid19 Gesetz/Verordnung verlinken, wo definitiv angeführt wird, dass weder Taxi noch MW fahren dürfen. Ich habe bis dato nichts gefunden.
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bonafide
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Beitrag Verfasst am: 19.04.2020, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011076

da sind die Ausnahmen aufgezählt Taxi ist da nicht dabei
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Las_Vegas
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Beitrag Verfasst am: 19.04.2020, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das heißt deiner Meinung nach, dass Taxis und MW seit dem sogenannten Lock down eigentlich nicht fahren dürften? Taxis und MW werden definitiv zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehr dazu gerechnet! Bei Pressekonferenzen und im ORF wurde die Mundschutz Verordnung für Taxi und MW extra angeführt. Also bitte! :mund: :mund: :mund:
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Beitrag Verfasst am: 19.04.2020, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

naja da wir ja jetzt auf einmal schnell dem öffentlichen Verkehr zugeordnet wurden steht in dieser Verordnung nicht speziell Taxi drinnen
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bonafide
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Beitrag Verfasst am: 19.04.2020, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

das ganze mag dir vielleicht nicht schmecken aber ja sosseh ich das

ob es logisch ist steht auf einer anderen Medaille.

ich find es auch verpfuscht

rechtlich kannst mir nichts entgegensetzen ausser ein paar aussagen bei Pressekonferenzen

enstanden ist die Diskussion an der Aussage vom Kreutziger MW nein taxi aber ja

einig sind wir uns, das die Aussage zur Ungleichbehandlung jedenfalls falsch ist

uneinig sind uns aber jetzt welcher teil der aussage dürfen oder dürfen nicht zusätzlich falsch ist.

und da sag ich MW dürfen nicht und taxi dürfen auch nicht
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Las_Vegas
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Beitrag Verfasst am: 19.04.2020, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

Webmaster hat Folgendes geschrieben:
naja da wir ja jetzt auf einmal schnell dem öffentlichen Verkehr zugeordnet wurden steht in dieser Verordnung nicht speziell Taxi drinnen


Zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehr und nicht öffentlicher Verkehr. Laut Bonafide dürften derzeit keine Taxi und MW fahren. Somit muss ich dir leider mitteilen, dass du derzeit einer illegalen Tätigkeit nachgehst und gegen das Covid19 Gesetz verstößt! Das Leben ist manchmal hart! :nacht: :nacht:
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Las_Vegas
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Anmeldungsdatum: 19.02.2018
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Beitrag Verfasst am: 19.04.2020, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

bonafide hat Folgendes geschrieben:
das ganze mag dir vielleicht nicht schmecken aber ja sosseh ich das

ob es logisch ist steht auf einer anderen Medaille.

ich find es auch verpfuscht

rechtlich kannst mir nichts entgegensetzen ausser ein paar aussagen bei Pressekonferenzen

enstanden ist die Diskussion an der Aussage vom Kreutziger MW nein taxi aber ja




einig sind wir uns, das die Aussage zur Ungleichbehandlung jedenfalls falsch ist

uneinig sind uns aber jetzt welcher teil der aussage dürfen oder dürfen nicht zusätzlich falsch ist.

und da sag ich MW dürfen nicht und taxi dürfen auch nicht



Und du glaubst allen Ernstes, dass die Behörden z.B eine Mutter, welche mit ihren Kindern im Park mit einen Ball spielt „fickt“ und bei Taxi und MW tatenlos zusieht? Na ja.......
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Webmaster
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
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Beitrag Verfasst am: 19.04.2020, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

die Stadt Wien verteilte Taxigutscheine, die WKO gibt Hinweise bzgl Mundschutz und Trennwände im Taxi, der ORF untersagt allen Mitarbeitern öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, und zahlt allen, zu jeder Tageszeit, das Taxi

also ich glaub schon das die Taxis unterwegs sein dürfen
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