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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 30.04.2020, 08:44 Titel: 1000er |
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Ich wäre ja auch dafür, dass Jene, die das System während der Ausgangsbeschränkungen von 16. März bis 30 April 2020 aufrecht erhalten haben, den Anerkennungstausender in gestaffelter Höhe bekommen sollten.
Vor allem Jene, die Geringverdiener sind, wie Taxilenker und noch nicht an den kollektivvertraglichen Mindestlohn von 1500 Euro kommen.
Es ist ja so, dass das Arbeitslosengeld nur 55% vom Lohn ausmacht.
Im Febraur 2020 war der kollektivvertragliche Lohn im Taxigewerbe 1285 Euro brutto, das sind so 1.084 Euro netto.
Der Handel, die Gastronomie, die Friseure sind ja alle schon über 1500 Euro brutto.
Und um die Krankenschwestern und Ärzte und Polizisten zählen sowieso zu den Spitzenverdiener. |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 30.04.2020, 09:37 Titel: |
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Krankenschwestern und Polizisten Spitzenverdiener ??? |
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Webmaster Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 1406 Wohnort: Unterwaltersdorf
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Verfasst am: 30.04.2020, 09:46 Titel: Re: 1000er |
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madeira hat Folgendes geschrieben: | Ich wäre ja auch dafür, dass Jene, die das System während der Ausgangsbeschränkungen von 16. März bis 30 April 2020 aufrecht erhalten haben, den Anerkennungstausender in gestaffelter Höhe bekommen sollten.
Vor allem Jene, die Geringverdiener sind, wie Taxilenker und noch nicht an den kollektivvertraglichen Mindestlohn von 1500 Euro kommen.
Es ist ja so, dass das Arbeitslosengeld nur 55% vom Lohn ausmacht.
Im Febraur 2020 war der kollektivvertragliche Lohn im Taxigewerbe 1285 Euro brutto, das sind so 1.084 Euro netto.
Der Handel, die Gastronomie, die Friseure sind ja alle schon über 1500 Euro brutto.
Und um die Krankenschwestern und Ärzte und Polizisten zählen sowieso zu den Spitzenverdiener. |
Berechnungsgrundlage für AMS Bezug
Wie wird der Grundbetrag berechnet?
Es gelten folgende Grundsätze:
Basis für die Berechnung ist die Jahresbeitrags-Grundlage. Welche Jahresbeitrags-Grundlage zur Berechnung des Grundbetrages herangezogen wird, hängt davon ab, wann Sie Arbeitslosengeld beantragen:
1. Jänner bis 30. Juni: Jahresbeitrags-Grundlage des vorletzten Kalenderjahres.
1. Juli bis 31. Dezember: Jahresbeitrags-Grundlage des letzten Kalenderjahres. |
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