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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 31.07.2020, 22:34 Titel: TX_light Prüfung |
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INHALTSVERZEICHNIS
Aktuelles
- Zusammenlegung von Taxi- u. Mietwagengewerbe auf 1.1.2021 verschoben
- Erwerb des Taxilenkerausweises für bisherige Mietwagenlenker
In Folge der Corona-Krise wurde das GelVG geändert und die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagengewerbe vom 1.9.2020 auf 1.1.2021 verschoben. Dies erfolgte seitens der Bundesregierung um trotz Corona bzw. noch nicht novellierter Bundesbetriebsordnung jedenfalls den rechtzeitigen Erwerb des erforderlichen Taxilenkerausweises für bisherige MW-Lenker sicherzustellen.
Erwerb des Taxilenkerausweises für bisherige Mietwagenlenker
Im Newsletter Nr. 1/2020 berichteten wir über den neuen eLearning-Kurs zur Vorbereitung auf die Taxilenkerprüfung am WIFI NÖ und die neue Taxilenkerprüfung am PC für angehende neue Taxilenker.
Wie angekündigt stellen wir Ihnen nunmehr ergänzend das spezielle Angebot der Fachgruppe vor, wie Ihre bereits im Jahr 2020 oder davor in Ihrem Betrieb eingesetzten Mietwagenlenker den in der Regel ab 1.1.2021 benötigten Taxilenkerausweis erwerben können. Dieses spezielle Prozedere soll sicherstellen, dass Ihre erfahrenen Lenker die Taxilenkerprüfung möglichst unbürokratisch und günstig ablegen können und mit größter Wahrscheinlichkeit beim ersten Antritt erfolgreich bestehen.
Vorauszuschicken ist, dass die Novelle der Bundesbetriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, die festlegt, welche Lenker einen Taxilenkerausweis benötigen bzw. unter welchen Voraussetzungen dieser erworben werden kann, vom BMK (bisher BMVIT) zwar mittlerweile in Begutachtung geschickt wurde, der endgültige Text aber noch nicht vorliegt.
Es gibt daher derzeit noch keine speziellen Regeln für den Erwerb des Taxilenkerausweises für bisherige Mietwagenlenker. Es gilt die bisherige Bundesbetriebsordnung. Daher benötigt jeder Taxilenker einen Taxilenkerausweis bzw. muss jeder angehende Taxilenker, bevor er zur Taxilenkerprüfung zugelassen werden kann, einen Ausbildungskurs auf die Taxilenkerprüfung absolvieren.
Wir gehen derzeit davon aus, dass die Novelle mit der wahrscheinlichen Ausnahme der Notwendigkeit eines Taxilenkerausweises bei Schülerbeförderungsfahrten bzw. dem Entfall der Ausbildungspflicht (aber nicht wie ursprünglich von uns gefordert der Prüfungspflicht!) für bestehende Mietwagenlenker im September/Oktober erlassen wird. Da die Zeit jedoch drängt, wird die Fachgruppe bereits mit Mitte August mit speziellen elektronischen Taxilenkerausbildungen für bestehende Mietwagenlenker und Prüfungsterminen vor Ort in den Bezirken starten.
Das Angebot für Ihre bisherigen Mietwagenlenker, das sind solche die bereits im Jahr 2020 oder davor nachweislich in Ihrem Betrieb als Mietwagenlenker beschäftigt waren, sieht wie folgt aus:
Die (wie oben dargestellt aus formalen Gründen noch erforderliche)
verpflichtende Ausbildung erfolgt durch
Absolvierung eines speziellen, gekürzten eLearning-Vorbereitungskurses für Mietwagenlenker des WIFI NÖ durch Beantwortung der 3 Abschlusstests flexibel am Computer/Tablet zu Hause oder zB auch im Büro als effiziente Vorbereitung.
Achtung: bis 5 Werktage vor der Prüfung müssen die drei Abschlusstests des eLearning Vorbereitungskurses absolviert sein!
Die geplante ergänzende Erarbeitung und Wiederholung der wichtigsten Teile des Prüfungsstoffs vor Ort am Prüfungstag kann auf Grund der coronabedingten Kapazitäteinschränkungen leider nicht stattfinden.
Die Prüfung selbst wird als schriftliche Single-Choice-Prüfung
(pro Frage 3 Antwortmöglichkeiten – davon eine Antwort richtig) vor Ort in den Bezirken grundsätzlich am späteren Nachmittag/Abend abgehalten. In den Ferien bzw. an Samstagen auch tagsüber. Die Prüfung erfolgt coronabedingt grundsätzlich mittels selbst mitzubringenden Laptops, Tablets oder via Smartphone. Falls der Kandidat ausnahmsweise kein solches Gerät zur Verfügung haben sollte, kann die Fachgruppe eine begrenzte Anzahl an Smartphones je Prüfungstermin zur Verfügung stellen. Nur in absoluten Ausnahmefällen ist eine Prüfung in Papierform möglich.
Die Prüfung selbst besteht aus 2 Teilen
- Betriebsordnung/Verrechnung, Arbeitsrechts, Verkehrsrecht
- Ortskunde
Grundsätzlich sind pro Bezirk mehrere Prüfungstermine vorgesehen. Die Terminzuteilung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. Wir bitten daher um rasche Anmeldung.
ACHTUNG: Sie können falls erforderlich Ihre Lenker auch für Termine in anderen Bezirken als dem Ihres Betriebsstandortes anmelden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit an den regulären Taxilenker-Prüfungsterminen in St. Pölten auch diese spezielle Prüfung abzulegen.
Insbesondere für Mietwagenunternehmer bzw. -unternehmerinnen selbst gilt: Ein absolvierter Vorbereitungskurs auf die Konzessionsprüfung für das Taxi- bzw. Mietwagengewerbe ist als verpflichtende Ausbildung ausreichend. Diesfalls ist nur die Taxilenkerprüfung zu absolvieren.
Kosten
Die Kosten für Ausbildung und Prüfung werden großteils von der Fachgruppe übernommen, sodass der Eigenkostenanteil pro Kandidaten lediglich € 55,- statt mehr als € 150,- beträgt. Der Eigenkostenanteil muss bis zum jeweiligen Anmeldeschluss einbezahlt sein!
Anmeldung:
Schritt 1:
Bitte melden Sie Ihre Lenker ausschließlich mit nachfolgendem Formular in der Fachgruppe unter verkehr.fachgruppen2@wknoe.at oder per Fax: 02742/851 19519 zum eLearning-Vorbereitungskurs sowie zur Taxilenkerprüfung an.
Der Anmeldung zur Taxilenkerprüfung ist ein Sozialversicherungsnachweis (erhältlich bei der ÖGK) über die Beschäftigung als Mietwagenlenker im Jahr 2020 oder davor beizulegen. Bei unentgeltlicher familienhafter Mitarbeit ist diese vom Unternehmen zu bestätigen.
Schritt 2:
Die Kandidaten erhalten nach erfolgter Anmeldung vom WIFI NÖ die Zugangsdaten zur elektronischen Lernplattform. Die Kursanleitung findet sich direkt in der Lernplattform.
Bis 5 Werktage vor dem Prüfungstermin müssen die 3 Abschlusstests des eLearning-Vorbereitungskurses absolviert sein.
Schritt 3:
Sie erhalten vom WIFI NÖ eine Sammelrechnung für die von Ihnen angemeldeten Lenker. Der Rechnungsbetrag muss bis 5 Werktage vor dem Prüfungstermin auf dem angeführten Konto eingelangt sein.
Für große Firmen ist ein Firmenprüfungstermin gegen zusätzliche Gebühr möglich. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse die Fachgruppe.
Anmeldeformular
WKNÖ-Bildungsscheck für Arbeitgeberbetriebe verdreifacht
Die Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) baut heuer ihren Bildungsscheck über 100 Euro, den alle Mitgliedsbetriebe jährlich erhalten, aus. Für Unternehmen ab mindestens einem Beschäftigten wird der Bildungsscheck heuer verdreifacht, beträgt also 300 Euro. Und: Diese 300 Euro können für die Unternehmerinnen und Unternehmer selbst ebenso genutzt werden wie für Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der WKNÖ-Bildungsscheck kann selbstverständlich auch für die Taxilenkerausbildung eingelöst werde |
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Google
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 01.08.2020, 21:16 Titel: |
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Das ist die Taxilenker - Light Prüfung.
Damit ist sicher gestellt, dass Jene, die über die 2. Klasse Sonderschule nicht hinaus gekommen sind, die Prüfung auch bestehen können.
Das ist für Niederösterreich. Wie ist es aber in Wien? |
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piefke53 Amateur
Anmeldungsdatum: 14.04.2015 Beiträge: 343 Wohnort: Tulln
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Verfasst am: 01.08.2020, 22:18 Titel: |
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Die Überlegung mit TX/light dürfte knallharte finanzielle Gründe haben.
Wenn plötzlich Hunderte von Fahrern beim AMS aufschlagen, kostet es viel an öffentlichen Geldern. Was aber macht man mit einem 50jährigen Ex-Mietwagenfahrer? Für Kurierdienste dürfte der eher nicht so gut geeignet sein.
Wenn durch unterirdische Qualität des Fahrpersonals die Fahrgäste ausbleiben, ist der Effekt ähnlich, aber mit zeitlicher Verzögerung und die Fahrer können weiter vermittelt werden. |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 02.08.2020, 09:23 Titel: |
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piefke
du vergisst das neben dem Problem von u_ und b__ im Wiener Bereich, dass sowohl in Wien als auch in den Bundeländern, die Patienten- Schüler- und Behindertenfahrten über Mietwagenkonzession abgewickelt werden. somit sind auch diese Bereiche betroffen, da soviel ich weis hier noch keine Ausnahme definiert wurde.
die grosse frage ist ob eine geringfügige Anstellung reicht um diese Erleichterung in Anspruch zu nehmen.
Zitat: | Wenn durch unterirdische Qualität des Fahrpersonals die Fahrgäste ausbleiben, ist der Effekt ähnlich, aber mit zeitlicher Verzögerung und die Fahrer können weiter vermittelt werden. |
was meinst damit ? |
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piefke53 Amateur
Anmeldungsdatum: 14.04.2015 Beiträge: 343 Wohnort: Tulln
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Verfasst am: 02.08.2020, 11:48 Titel: |
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Ich dachte, das wäre eindeutig.
Wenn das u.a. in Wien so beliebte "du sagen, ich fahren" weiter um sich greift, also die Fahrerqualität weiter "low level" ist, ist es schei$$egal, ob das mit oder Taxischein passiert.
Wichtig wäre aber m.E. ein steigender Kontrolldruck. Ich habe den Spaß zwar nur knapp ein Jahr gemacht, bis ich wieder hinter ein Buslenkrad kam, aber in der Zeit wollten die Kappenständer nur 2 × bei dem Schwerverbrechen "Park- und Haltefehler" und 1 × bei einem "Planquadrat" überhaupt irgendwelche Dokumente sehen.
Inzwischen ist es mir wurscht, ich bin Rentner / Pensionist. (Ja, beides, da Ruhestandsbezüge aus D und A) |
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