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Lohn und Sozialdumping versus Wucher

 
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 29.11.2020, 16:42    Titel: Lohn und Sozialdumping versus Wucher Antworten mit Zitat

https://www.derstandard.at/story/2000122065005/verfassungsrechtler-zur-taxi-uber-novelle-gleichstellung-wird-ueber-den-haufen
Was heißt freie Preisgestaltung
Von Dumping bis Wucher wird nun alles dabei sein in Zukunft.
Das magische Wort lautet <Kontrolle>
Wären die Fahrer richtig angestellt, würde das Uber Preis(dumping)modell erst gar nicht funktionieren. Fahrer, die geringfügig angestellt sind aber > 60h/woche arbeiten gehören zum Alltag. Hierbei sind die Taxler halt (leider) auch nicht viel besser. Die Branche ist generell total kaputt, weil hier nicht richtig kontrolliert wurde.
Da brauch ich nicht BWL studiert haben, um zu erkennen, dass sich die Kostenrechnung über Uberpreise niemals rentieren kann. Speziell, wo der Faktor Arbeit in Ö nunmal teuer ist. Die Fahrer (geringfügig) sind zu 90% zusätzlich beim AMS. Super Leistung. Die Unternehmen die nur mit Uber arbeiten gehen nach der Reihe pleite. Würden die Fahrer direkt bei Uber angestellt sein, würde die Sache anders aussehen.

Gibt Fahrgäste die 5 Mal aussteigen müssen zum Kotzen.
Da dauert eine Fahrt die in 10 Minuten erledigt ist dann plötzlich 45 Minuten.
Oder ein Bsoffener probiert 5 Minuten lang einen zernudelten 10er in den Zigarettenautomaten zu stecken.
Oder zwei Bsoffene verabschieden sich eine halbe Ewigkeit.

Gibt Leute die Einkaufen gehen 20 Minuten und man bleibt vorm Supermarkt stehen, hilft dann beim Einkauf verstauen usw...

Das Schnitzel wehrt sich nicht bevor es am Teller kommt.
Es würde sich preislich natürlich langfristig auswirken wenn jeder nachm Essen noch eine Stunde sitzenbleiben würde ohne zu konsumieren.
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franki
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Anmeldungsdatum: 10.12.2019
Beiträge: 22
Wohnort: Kirchbach

Beitrag Verfasst am: 29.11.2020, 19:44    Titel: Vermittler Antworten mit Zitat

Könnte man die Vermittler nicht Haftbar machen für Verstöße seiner ausführenden Unternehmen? Mit den technischen Möglichkeiten muss eine Kontrolle doch möglich sein.
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 29.11.2020, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

nein weil die Vermittler ja keinen einblick haben, wer wie angestellt ist
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franki
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Anmeldungsdatum: 10.12.2019
Beiträge: 22
Wohnort: Kirchbach

Beitrag Verfasst am: 29.11.2020, 20:25    Titel: Wenn man will kann man das, Antworten mit Zitat

ist in anderen Bereichen auch möglich. Der Taxler muss einen Vertrag unterschreiben in dem er bestätigt alle Sozialrechtlichen Vorschriften einzuhalten, bei sonstiger Regressforderung.
Es muss sich jeder Lenker ja auch bei einem System anmelden um Fahrten vermittelt zu bekommen. Wenn man die Daten dann mit den zur Sozialversicherung angemeldeten Fahrern abgleicht müssten Unregelmäßigkeiten dem Vermittler auch auffallen.

Wenn man es wirklich Ernst meint, auch von der Taxi Seite, dann gebe es bestimmt Möglichkeiten.
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 29.11.2020, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Franki, Du hast recht, nur wenn's niemand kontrolliert, ist das Ganze zahnlos - wie in den letzten 30 Jahren.

Interessant wäre auch zu wissen, wie die Mehrwagenunternehmer angenommen 50 Wagen ihre 100 Fahrer angemeldet haben und entlohnen?

Ohhh da würden den Prüfern ganz schön die Augen rausquellen!
_________________
Neid muss man sich erarbeiten!
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 29.11.2020, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

frankie du spielst wahrscheinlich auf die Baubranche an.

da ist aber die gesetzliche Regelung eine andere.

grob gesagt ist da der Generalunternehmer für korrekte Arbeitsweise und Abrechnung der Subunternehmer zuständig und haftbar.

Wie willst als Firma (Vermittler) die Arbeitnehmer einer anderen Firma bei der SV abgleichen.
das können nur die Prüfer der offizielen Stellen.
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franki
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.12.2019
Beiträge: 22
Wohnort: Kirchbach

Beitrag Verfasst am: 29.11.2020, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Das stimmt ohne Kontrolle hilft das alles nichts.
Glaubst du nicht dass auch die Vermittler Interesse an einer internen Kontrolle haben wenn sie mit ihren Taxlern mithaften? Vielleicht ist der Gedanke auch einfach nur naiv, ich weiß es nicht.
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 30.11.2020, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Also diese Woche am Dienstag 1. Dezember gilt der kollektivvertragliche Mindestlohn von 1500 Euro brutto.
https://www.bruttonetto-rechner.at/arbeitgeber-lohnkostenrechner/
Dann haben wir Dienstnehmergesamtkosten von etwa 1950 pro Monat und das mal 14, dazu kommen noch andere Ausgaben wie Entgeltfortzahlung bei Krankenstand, Pflegfreistellung, Dienstverhinderung, Arztbesuche, freie Tage z.B. bei Begräbnis und 5 bzw. 6 Wochen Urlaub.
Jetzt die Frage, wie viel Umsatz macht der Taxilenker diese Woche in etwa?
Am Tag heruntergerechnet sind es wahrscheinlich nicht einmal 100 Euro. Das heißt, wenn wir das auf eine 5 Arbeitstagewoche umlegen sind es 21,65 Arbeitstage pro Monat.
Rechnen wir die 1950 Euro mal 14 und dividieren sie durch 10,5 Arbeitsmonate (6 Wochen Urlaub bzw. 1 Woche Krankenstand) dann kommen wir auf einen Betrag von 2600 Euro was der Lenker in etwa kostet. 21,65 Lenkerarbeitstage multipliziert mit 100 Euro Umsatz pro Tag sind 2165.
Das heißt, selbst wenn der Lenker 100 Euro Umsatz pro Tag bringt, muss der Chef noch etwas draufzahlen für den Lenker. Da ist aber noch kein Sprit, keine Versicherung keine Abnützung und so weiter bezahlt.
Wie viel müsste der Lenker bringen damit er sich rechnet? Wann erreicht man den Break Even Pont, wo man noch keine Gewinn und auch noch keinen Verlust hat wenn man einen Lenker beschäftigt?
Viele Unternehmungen steigen diese Woche schon wieder auf Pauschale um.
Ich habe gehört 90 Euro pro Tag bei Alleinfahrern. Na geht sich eh aus. 90 Euro Pauschale und 10 Euro fürs tanken bei 100 Euro Umsatz. Das Trinkgeld darf sich der Lenker eh behalten. Der Fahrer arbeitet eigentlich nur fürs Trinkgeld. Daher wird er besonders freundlich sein zu den Fahrgästen.
Na ja der Lenker könnte im Zweifelsfall seinen kollektivvertraglichen Mindestlohn beim Arbeits- und Sozialgericht einklagen wenn er bei Vollzeit nicht so angemeldet und bezahlt wird.
Also würde man einen Taxilenker Vollzeit anmelden, so schlittert das Taxiunternehmen mit Vollgas in Insolvenz.
Und dann hat man sich in den Fachgruppen auch noch darüber geeinigt, dass jene Unternehmer die säumig sind bei der Finanz und der Krankenkasse den Markt möglichst schnell verlassen müssen. Bravo! Und die Lenker müssen alle 5 Jahre den Taxilenkerausweis verlängern. Das ist natürlich mit Gebühren verbunden. Die liegen etwa so wie bei einer Neuausstellung eines Reisepasses. Es werden so 70 Euro sein. Die zahlt der Lenker oder der Chef.
Bravo, lieber Herr Leitner.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 30.11.2020, 01:45    Titel: Antworten mit Zitat

Finanzielle Unterstützung für die Taxibranche
Leider ist das eingetroffen, wo wir alle gehofft haben dass es nicht eintrifft , der unvermeidliche Lockdown .
Wir in der Personenbeförderung mit PKW ( Taxi) sind nicht direkt davon betroffen, weil es keine behördliche Schließung für unsere Branche gibt , dadurch gibt es auch keinen Umsatzersatz in unserem Gewerbe. jedoch sind wir indirekt massiv finanziell davon betroffen, durch die Schließung von Lokalen, Kultureinrichtung usw. bleiben uns die Fahrgäste aus, es ist mit einem Umsatzrückgang bis zu 90 % zu rechnen . Deshalb sind wir auch auf eine finanzielle Unterstützung angewiesen , wenn wir vermeiden wollen das Unternehmen in Konkurs geraten.
Unser Anliegen an die Bundesregierung , es wird dringend eine finanzielle Unterstützung benötigt.
Es werden bereits Gespräche mit dem Finanzminister und der Regierung geführt.
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franki
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Anmeldungsdatum: 10.12.2019
Beiträge: 22
Wohnort: Kirchbach

Beitrag Verfasst am: 30.11.2020, 02:25    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dem Argument „es geht sich nicht aus“, kann ich aber keinen Lenker unter KV bezahlen, da sind wir wieder beim Thema Lohn- und Sozialdumping.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
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Beitrag Verfasst am: 30.11.2020, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Obmann droht mit Gang zum Verfassungsgerichtshof.
Taxler-Rechtsexpertise: Rechtsprofessor Univ- Prof. DDr Konrad Lachmayer sieht Gefahr von Lohndumping und Preiswucher. Klassische Taxis gegenüber Uber und Co. benachteiligt. Taxi-Obmann droht mit Gang zum Verfassungsgerichtshof.
Grazer Taxibranche zittert ǀ Neues Gesetz ist eine "Einladung an Uber"
BEZAHLTE ANZEIGEl
Die heimischen Taxler wehren sich weiter gegen die geplante Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, sehen sie doch darin den "Todesstoß für Branche". Das neue Regelwerk soll ab 2021 gelten und mehr Wettbewerb sowie flexiblere Preise ermöglichen - Stichwort Uber. Nun holten sich die Taxifahrer rechtliche Unterstützung von einem Rechtsprofessor. Laut diesem benachteiligt das Gesetz klassische Taxis unverhältnismäßig und ist verfassungswidrig.

"Die kürzlich präsentierte Novelle 2020 zum Gelegenheitsverkehrsgesetz schafft innerhalb des bestehenden zusammengeführten Gewerbes zwei unterschiedliche Ausübungsarten mit jeweils unterschiedlichen Rahmenbedingungen: einerseits das 'klassische' Taxi, das am Standplatz steht oder durch Heranwinken geordert wird und wo die Preisermittlung zwecks Taxameter passiert, andererseits jenes Taxi, dessen Leistungen im Weg eines Kommunikationsdienstes (also durch Bestellung per App, Telefon etc.) gebucht werden und das weder festgesetzten Tarifen unterliegt noch Fahrpreisanzeiger einsetzt", erklärte Konrad Lachmayer, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Sigmund Freud Privatuniversität, am Donnerstag in einer Aussendung der Wirtschaftskammer (WKÖ).

Gefahr von Lohndumping und Preiswucher
Der Jurist sieht in der Novelle die Gefahr von Lohndumping und Preiswucher. Es entfalle eine Beförderungspflicht, und an die Stelle der Tarifbindung trete die Bindung an einen Preiskorridor, der vom Landeshauptmann mittels Verordnung gesetzt werden könne. Sollte kein Mindestpreis festgesetzt werden, sehe der Gesetzesentwurf einen subsidiären Mindestpreis von drei bzw. fünf Euro vor. Werde wiederum kein Höchstpreis festgelegt, könnten für die Kunden Wucherpreise nicht ausgeschlossen werden.

Lachmayer wähnt eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Taxis und Mietwagenunternehmen wie Uber oder Bolt. Denn während letztere ihren Fahrpreis frei festsetzen könnten, bleibe das klassische Taxiunternehmen an Tarife gebunden, sei also nicht konkurrenzfähig. "Die geplante Reform des Gelegenheitsverkehrsgesetzes führt zu extremen Wettbewerbsverzerrungen", so der Experte. Die Tarifbindung erweise sich als unverhältnismäßiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit der klassischen Taxler. Ein weiterer Kritikpunkt: Es gebe keine Übergangsfristen, Taxler hätten somit keine Möglichkeit, entsprechende Kommunikationsinfrastrukturen aufzubauen.

"Falls notwendig, wird die Branche den Gang zum Verfassungsgerichtshof nicht scheuen", drohte Erwin Leitner, Taxi-Obmann in der Wirtschaftskammer.
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