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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 01.12.2020, 23:10    Titel: Neuigkeiten? Antworten mit Zitat

Der Untergang des Taxigewerbes wurde verhindert habe ich gehört.
Wisst ihr was darüber?
Was haben wir bekommen im Endeffekt?
Wir dürfen mit Taxameter fahren. Dürfen aber müssen nicht Pauschal fahren falls es die Zentrale wünscht
Uber muss über 6,60 Euro fahren (auch Fahrten von 20 euro dürfen sie um 6,60 machen)
Die Fahrer bekommen vom AMS den Taxischein finanziert.
Uber, ausgebildetes Personal
Sie können in Zukunft die Taxispur benützen.
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 02.12.2020, 03:32    Titel: Antworten mit Zitat

Heutiger Beschluss GelVG

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe TaxiunternehmerInnen,

wie berichtet sollte heute der Verkehrsausschuss des Parlaments in Wien eine Gesetzesänderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes beschließen, die für vorbestellte Fahrten (egal ob per App, per Telefon etc.) eine Ausnahme von den verordneten Taxitarifen vorsieht. Der verordnete Taxitarif – sofern es für die jeweilige Standortgemeinde einen solchen gibt – soll nur mehr für Fahrten vom Standplatz aus oder für sog. Spontanbeförderungen (=“herbeigewinkte“ Fahrten in der jeweiligen Standortgemeinde) gelten.

Wir sind als Interessenvertretung in allen Bundesländern und auch bundesweit als Fachverband massiv gegen diese geplanten Änderungen aufgetreten: Neben der damit verbundenen Ungleichbehandlung von Mitgliedsunternehmen unseres Gewerbes wäre damit auch den Bundesländern ein Großteil der Gestaltungsmöglichkeiten für verbindliche Tarife entzogen worden: Lediglich für Fahrten von Standplätzen und auf der Straße „herbeigewinkte“ Fahrten hätten noch verbindliche Tarife durch die Landeshauptleute verordnet werden können. Für Fahrten, die über einen Kommunikationsdienstleister (wie über Telefon, E-Mail, Website oder App) bestellt worden wären, wären zwingend nur mehr Mindest- und Höchstentgelte vorgesehen worden, sofern sie von den Landeshauptleuten verordnet wurden. Wäre dies nicht der Fall, hätte ein Mindestpreis von € 5,00 für vorbestellte Fahrten bzw. € 3,00 für „Taxisharing“ und kein Maximalpreis gegolten.

In einer außerordentlichen „Teamleistung“ der Fachgruppen aller Bundesländer gemeinsam mit dem Fachverband ist es jedoch gelungen, die im Ministerratsvorschlag von 18.11.2020 vorliegende Regierungsvorlage in wesentlichen Punkten abzuändern und hier wichtige Verbesserungen zu erreichen. Ohne diese Änderungen wäre die Grundkonstruktion des Gesetzes, das letztlich endlich fairen Wettbewerb zwischen allen Marktteilnehmern garantieren sollte, einen Monat vor seinem Inkrafttreten in Frage gestellt worden. Nicht nur wären sämtliche Landesverordnungen im Widerspruch zur geplanten Gesetzesänderung gestanden, sondern es wäre den Landeshauptleuten die Kompetenz entzogen worden, einen einheitlichen Taxitarif für das gesamte Taxigewerbe zu verordnen.

Heute wurden schließlich im Verkehrsausschuss des Parlaments die oben genannten neuen Regelungen zwar beschlossen. In unermüdlichen Verhandlungen ist es uns aber gelungen, durch einen Abänderungsantrag elementare Verbesserungen der ursprünglich geplanten Regelung zu erreichen:


1. Bei vorbestellten Fahrten kann der Fahrpreisanzeiger weiterhin verwendet werden und ein Abweichen vom verbindlichen Tarif ist möglich, jedoch nicht zwingend wie ursprünglich vorgesehen. Damit wird die Einheitlichkeit des Gewerbes gewahrt.



2. Den Landeshauptleuten wurde jetzt eine sehr starke Gestaltungskompetenz betreffend das von der Bundesregierung gewünschte „Preisband für vermittelte Fahrten“ eingeräumt.



3. Das Mindestentgelt von € 5,00 für „vorbestellte Fahrten“ bzw. € 3,00 bei „Taxisharing“ wird gestrichen, muss jedoch weiterhin dem Grundentgelt plus Zuschlägen entsprechen, sofern nichts anderes verordnet wurde. Die Untergrenze eines derartigen Preisbandes bildet damit der vom jeweiligen Landeshauptmann, den jeweiligen Gemeinden, der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer ausgearbeitete Tarif.



4. Außerdem wird ein gestaffeltes Inkrafttreten vorgesehen: Erst mit 1. März 2021 treten die Regelungen zur freien Preisvereinbarung und mit 1. Juni 2021 jene zum Taxisharing in Kraft, die Regelungen zum Einheitsgewerbe hingegen bereits mit 1. Jänner 2021.


Vorläufiges Fazit:

• Unsere Sorgen wurden ernst genommen - die vergangenen Tage, in denen intensive Verhandlungen mit der Bundesregierung und den verkehrspolitischen Sprechern von ÖVP und Grünen stattfanden, waren entscheidend für dieses Ergebnis

• Mit dem Abänderungsantrag ist es gelungen, die ausschlaggebende Gestaltungskompetenz des Landeshauptmannes wieder zu erreichen.

• Der Mindestpreis im Gesetz gilt nur, falls vom Bundesland keine anderen Untergrenzen verordnet wurden – hier besteht also dringender Handlungsbedarf bis 1.3.2020. Wichtig ist aber auch die Tatsache, dass dieser Mindestpreis sich nunmehr allein von den bestehenden Tarifen der Bundesländer ableitet. Das bedeutet, dass die Landeshauptleute beispielsweise je nach Streckenlänge oder Fahrdauer Unter- und auch Obergrenzen für die Preisgestaltung festlegen können.

• Wir haben daher zumindest erreicht, dass auf die regionalen Unterschiede Rücksicht genommen und der große Gestaltungsspielraum der Bundesländer nochmals betont wird.
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 02.12.2020, 03:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ich würde sagen, bis zum 1.3.2021 müssen sämtliche gewerblichen KFZ-Kalkulationen auf dem Tisch liegen, sodass die unkalkulierten Preise von U & Co gar nicht zur Geltung kommen können. Am besten dafür eignet sich die Unterlagen von der Konzessionsprüfung, da kann man ganz genau herauslesen, was der Mindestpreis für ein wirtschaftliches geführtes Unternehmen ausmacht.

Mir wäre auch wichtig dabei, dass auch die Vermittlungskosten von 15% plus und Disagio v. Kreditkarten in diese Kalkulation miteinfliessen, dann könnte der lästige Zuschlag entfallen - auch eine Lösung der Flughafenfahrten, verordnete Preise vom LH wären nicht schlecht, sodass die An- und Retourfahrt von derzeit € 13,-, die eh niemand versteht, Gänzlich fallen könnte!
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Azrael
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Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 415
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Beitrag Verfasst am: 02.12.2020, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Bin ich voll bei dir. Ein eiheitlicher Flughafenpreis wäre sehr sinnvoll, dann kann man den nicht mehr über oder unterbieten. Hilfreich wäre auf jeden Fall wenn man sich an das Jansky Gutachten hält.
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Die Hand voller Asse, aber das Leben spielt Schach!
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 02.12.2020, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Naja da bin ich mit der Wiener Punschkrapferlpartei (Neos) etwa skeptisch. Schließlich war es der jetzt amtierende Vizebürgermeister Widerkehr der sich so für die Billigpreisstrategie von Uber eingesetzt hat.
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 02.12.2020, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Naja aber er kann auch nicht Tatsachen übergehen, wenn verschieden Kalkulationsbeispiele am Tisch liegen. Kommt drauf an, wie Sattelfest unsere Vertreter in die Verhandlungen gehen.

Der Einstiegspreise könnte von mir aus bei € 6,- liegen, 1 km frei und dann tickt das Werkl. Es muss ja, das was wir machen, nicht zum Hobbybetrieb ausarten. Wie bei viele andere Gewerbetreibende steigen JÄHRLICH die Indexanpassungen!
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 02.12.2020, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

https://www.facebook.com/wiener.taxi/videos/vb.1511464862466589/365853721170958/?type=2&theater
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Hotzenplotz
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Anmeldungsdatum: 20.05.2019
Beiträge: 50
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Beitrag Verfasst am: 02.12.2020, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Soso,
Uber und Bolt dürfen in Wien also vom 1. Jänner bis 28. Februar nur mit eingebautem Taxometer fahren. Das schau ich mir an.
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 02.12.2020, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Jep das sollten sich auch alle anschauen! 😳😳😳😳
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Hotzenplotz
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Anmeldungsdatum: 20.05.2019
Beiträge: 50
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 02.12.2020, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Mit eingebautem Taxometer, den sie auch verwenden.
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tomtom
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Anmeldungsdatum: 21.09.2008
Beiträge: 528
Wohnort: Wien, Wien nur du allein!

Beitrag Verfasst am: 02.12.2020, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

wollen die eigentlich verarrschen? anstatt einzugestehen dass sie kläglich gescheitert sind, wird das noch als erfolg verkauft! unpackbar!
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Nix zu danken, meine Weisheiten gibt's für alle gratis ... Smile
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Hotzenplotz
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Anmeldungsdatum: 20.05.2019
Beiträge: 50
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 02.12.2020, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das ganze ist doch nichts Anderes als ein ausgefuchstes, hinterfotziges Manöver dieser Regierung. Man hofft sich von den Taxi-Demonstrationen freizuspielen um in Seelenruhe die Gesetzesänderungen zu beschließen. Die Zweimonatsfrist wird genau gar nichts bewirken, Uber wird weiter machen wie jetzt und bis man da einen Aufschrei überhaupt gehört hat sind die zwei Monate verstrichen. Gleichzeitig hat man den Ball elegant den Landeshauptleuten, also vor allem der Stadt Wien, zugespielt, die in zwei Monaten, zumal ja noch die Weihnachtszeit dazwischen liegt und das Land derzeit Choronabedingt stillsteht, gar keine Änderungen bewirken wird können. Dieser Vorschlag ist nichts anderes als eine Freibrief für Uber und Bolt so weiterzumachen wie bisher. In Wien werden sich Spö und Neos sicher nicht über Nacht auf einen Tarif für "über Kommunikationsdienste bestellte Fahrten" einigen. Die Umsetzung eines flexiblen Tarifes mit Ober- und Untergrenzen, zum Beispiel die Preisermittlung über einen Server im Verkehrsamt, wird wesentlich länger als bis Anfang März brauchen.

Hätte man wirklich die Tarifkompetenz den Ländern überlassen wollen, hätte diese Regierung ein Jahr Zeit dazu gehabt. Stattdessen hat man die Novelle des Gelegenheitsgesetztes, die der Nationalrat aus eigener Initiative beschlossen hat, abgewürgt und in mehreren Schritten zu einem Pro-Uber Gesetz pervertiert. Ich sags nochmal. Hier geht es einzig und allein darum einen Dezember ohne Taxi-Demonstrationen zu haben, schließlich sollen ja alle nach dem harten Lockdown ungestört ihre Weihnachtseinkäufe tätigen können. Wer sich mit so was abspeisen lässt, dem ist nicht mehr zu helfen.

Conclusio: MIT DIESER GESETZESNOVELLE IST DAS TAXIGESCHÄFT TOT.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 02.12.2020, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

WKÖ-Taxi-Branchensprecher Leitner: Abänderungsantrag schafft mehr Rechtssicherheit
Branche erreicht Stärkung der Landes-Kompetenzen im Gelegenheitsverkehrsgesetz
Taxi
© WKÖ
"Unsere Sorgen wurden ernst genommen", zieht Erwin Leitner, Obmann des Fachverbandes für die Beförderungsgewerbe mit PKW in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), angesichts des heute, Dienstag, beschlossenen Abänderungsantrages zum Gelegenheitsverkehrsgesetz, eine erste Zwischenbilanz. Die vergangenen Tage, in denen intensive Verhandlungen mit der Bundesregierung und den verkehrspolitischen Sprechern von ÖVP und Grünen stattfanden, waren entscheidend für dieses Ergebnis, so Leitner, der mit der jetzt vorliegenden Lösung eine positive Weiterentwicklung dieses Verkehrsbereiches für möglich hält.

"Ohne diese Änderungen wäre die Grundkonstruktion des Gesetzes, das endlich fairen Wettbewerb zwischen allen Marktteilnehmern garantieren sollte, einen Monat vor seinem Inkrafttreten in Frage gestellt worden", sagt Leitner. Die Proteste auf der Straße seien verständlich. Ohne diese Änderung wären sämtliche Landesverordnungen im Widerspruch zur geplanten Gesetzesänderung gestanden. Den Landeshauptleuten wäre die Kompetenz für einen einheitlichen Taxitarif für das gesamte Taxigewerbe entzogen worden.

Abänderungsantrag: Präzisere Formulierungen bringen mehr Klarheit
Leitner begrüßt, dass in der vorliegenden Gesetzesnovelle die Formulierungen präzisiert wurden. Die Änderung, dass auch bei vorbestellten Fahrten der Fahrpreisanzeiger weiterhin verwendet werden kann, ist ausschlaggebend für die Einheitlichkeit des Gewerbes. Der im Entwurf enthaltene Wunsch der Bundesregierung, ein "Preisband für vermittelte Fahrten" zu schaffen, wurde um eine ganz klare Gestaltungskompetenz des Landeshauptmannes ergänzt. Der Mindestpreis im Gesetz gilt nur, falls vom Bundesland keine anderen Untergrenzen verordnet wurden. Dieser leitet sich nunmehr allein von den bestehenden Tarifen der Bundesländer ab. Das bedeutet, dass die Landeshauptleute beispielsweise je nach Streckenlänge oder Fahrdauer Unter- und auch Obergrenzen für die Preisgestaltung festlegen können.

"Damit wird auf die regionalen Unterschiede Rücksicht genommen und der große Gestaltungsspielraum der Bundesländer nochmals betont. Jetzt gilt es sicherzustellen, dass über Landesverordnungen Lohndumping verhindert wird. Wir freuen uns, dass die geplanten, für unsere Unternehmen ruinösen Maßgaben, nun entschärft wurden. Das gibt der Taxibranche die Möglichkeit, innovative Angebote für Kundinnen und Kunden zu entwickeln", hält Leitner fest.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 02.12.2020, 17:26    Titel: Verschoben Antworten mit Zitat

1.3,
Damit kann bei Taxifahrten, die per Telefon oder Internet vereinbart wurden, künftig ein Pauschalpreis vereinbart werden. Dass allerdings die Taxameterpflicht gefallen ist, passt den Fahrern in Wien überhaupt nicht.

Der Verkehrsausschuss hat am Dienstag grünes Licht für die Novelle des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, mit der das Taxigewerbe reformiert werden soll, gegeben. Das berichtet die Parlamentskorrespondenz. Damit kann bei Taxifahrten, die per Telefon oder Internet vereinbart wurden, künftig ein Pauschalpreis vereinbart werden. ÖVP, Grüne und NEOS begrüßten die Änderungen, Kritik kam jedoch von SPÖ und FPÖ.

Ebenfalls auf die Barrikaden stiegen die Wiener Taxler. Denn während drinnen der Verkehrsausschuss tagte, trafen am Heldenplatz rund 2.500 Taxis ein, um gegen die Reform zu protestieren. Besonders erzürnt sind die Taxler über die fehlende Taxameter-Pflicht.

Der Pauschalpreis kann von den Tarifen abweichen, sofern Fahrpreis sowie Abfahrts- und Zielort im Voraus vereinbart werden und darf den bei der Bestellung vereinbarten Preis nicht überschreiten. Damit fällt die Taxameter-Pflicht. Gleichzeitig legt die Verordnung ein Mindestentgelt fest, das nicht unterschritten werden darf.

In einem Abänderungsantrag wurde außerdem die Möglichkeit für Landeshauptleute eingeräumt, ein Preisband je nach Fahrstrecke oder -dauer festzulegen. In Kraft treten sollen die Änderungen für bestellte Fahrten laut Abänderungsantrag mit 1. März 2021, die Möglichkeit für geteilte Fahrten ab 1. Juni 2021. Ursprünglich war wie für die Zusammenlegung der beiden Gewerbe der 1. Jänner angepeilt.

Ziel sei es, die Preisbildung für alle Anbieter gleichermaßen zu ermöglichen, wurde von den Regierungsparteien betont. Auch die NEOS begrüßten die Neuerungen. Kritik kam dagegen von SPÖ und FPÖ. Laut Gerhard Deimek (FPÖ) habe eine Verhandlung über den Fahrpreis keinen Sinn. Christoph Matznetter (SPÖ) stellte indessen infrage, ob die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines Preisbandes mit dem vorliegenden Text gegeben sei. Weiters monierte er die unterschiedlichen Fristen, mit denen die Bestimmungen in Kraft treten und plädierte für ein gemeinsames Inkrafttreten.
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