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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 14.12.2020, 19:34 Titel: |
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Presseaussendung WKÖ-Taxi-Branchensprecher Leitner: Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes wird zur Kenntnis genommen
Appell an die Bundesländer, regionale Gestaltungskompetenzen zu nutzen und Tarifverordnungen bis 1.3.2021 anzupassen
Wien (OTS) - „Wir nehmen die politisch gewünschte Novellierung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes zur Kenntnis“, kommentiert Erwin Leitner, Obmann des Fachverbandes für die Beförderungsgewerbe mit PKW in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den Beschluss gestern, Donnerstag, im Parlament. Es sei in letzter Sekunde gelungen, durch einen Abänderungsantrag mehr Rechtssicherheit im Vergleich zur ursprünglich geplanten Novelle zu erreichen und die Gestaltungskompetenzen der Landeshauptleute zu stärken. „Ein Beschluss ohne diese Änderungen wäre für uns inakzeptabel gewesen“, betont Leitner die Bereitschaft der Branche, in Gesprächen mit politischen Entscheidungsträger Lösungen zu erzielen, und – falls notwendig - auch mit allen anderen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Interessen der Branche einzutreten.
Der Wunsch der Bundesregierung, ein „Preisband für vermittelte Fahrten“ zu schaffen, wurde um eine ganz klare Gestaltungskompetenz des Landeshauptmannes ergänzt. Der Mindestpreis im Gesetz gilt nur, falls vom Bundesland keine anderen Untergrenzen verordnet wurden. „Das bedeutet, dass die Landeshauptleute beispielsweise je nach Streckenlänge oder Fahrdauer Unter- und auch Obergrenzen für die Preisgestaltung festlegen können“, erläutert Leitner. Er appelliert daher an die Bundesländer, bis 1.3.2021 durch neue Tarifverordnungen auf den Beschluss der Bundesregierung zu reagieren. „Die Möglichkeit auf die regionalen Unterschiede in den jeweiligen Tarifgebieten Rücksicht zu nehmen, besteht – aber die Zeit drängt“, so Leitner. Die Bundesländer sollten daher jetzt die notwendigen Schritte einleiten, um mit entsprechenden Tarifverordnungen gemeinsam Lohndumping zu verhindern.
„Ruinöse Vorgaben für unsere Unternehmen müssen entschärft werden - die Taxibranche ist dazu jederzeit bereit“, zeigt sich Leitner überzeugt, gemeinsam mit den Bundesländern diese Herausforderung zu bewältigen. (DFS/PWK621)
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 14.12.2020, 20:37 Titel: |
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Das ist ja wieder der Super-Schass (sorry), aber man verlangt von den Taxlern, dass sie billiger fahren sollen,
dass sie Pauschalen anbieten sollen und genau mit diesem Gesetz dürfen die Taxler genau das, was sie vorher
durften aber mehr nicht!
Jene TX die keinen Taxameter haben, ohne DL herumfahren, dürfen wiederum nicht am Taxistandplatz stehen.
Wie blöd ist das denn? Das ist mehr als Diskriminierend.
Wo ist denn der tolle Dr. Thanner von der BWB, da könnte er sich gleich wichtig machen!!! _________________ Neid muss man sich erarbeiten! |
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reini Newbie
Anmeldungsdatum: 10.02.2020 Beiträge: 10 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 18.12.2020, 16:11 Titel: Nicht unbedingt a schass! |
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Nicht unbedingt a Schass, ich denke der Landeshauptmann für Wien,
könnte her gehen und per Verordnung einen Tariff und Taxameter
verpflichtend für das Einheitsgewerbe erlassen, soweit ich es verstanden
habe ist die Zusammenführung ja noch nicht abgeblasen, sprich
Voraussetzung ist nach wie vor der Taxischein. Ich denke weiters das alleine
die Voraussetzung zum Taxischein, das Geschäft von Uber abwürgen wird.
Ich kann mir nicht vorstellen das, wenn man es erst einmal geschafft hat
diesen zu erlangen ,das man dann für Uber fährt, sollte der Landeshauptmann
keine Taxameter und Preise per Verordnung festlegen. Des weiteren denke ich
nicht das sich Ludwig von Uber kaufen lassen wird sowie wie unser
Basti Fantasi.
TomBlack hat Folgendes geschrieben: | Das ist ja wieder der Super-Schass (sorry), aber man verlangt von den Taxlern, dass sie billiger fahren sollen,
dass sie Pauschalen anbieten sollen und genau mit diesem Gesetz dürfen die Taxler genau das, was sie vorher
durften aber mehr nicht!
Jene TX die keinen Taxameter haben, ohne DL herumfahren, dürfen wiederum nicht am Taxistandplatz stehen.
Wie blöd ist das denn? Das ist mehr als Diskriminierend.
Wo ist denn der tolle Dr. Thanner von der BWB, da könnte er sich gleich wichtig machen!!! | |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 18.12.2020, 18:44 Titel: |
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Zitat: | Ich denke weiters das alleine die Voraussetzung zum Taxischein, das Geschäft von Uber abwürgen wird. |
Schau mal auf der Strasse wieviele TX ohne Leuchte unterwegs sind.
Uber weist seit Monaten auf die Taxischeinpflicht hin, und teilt den Fahrern mit, dass ohne Übermittlung des Taxischeins ab 1.1.2020 keine Vermittlung an den Fahrer erfolgen wird. |
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reini Newbie
Anmeldungsdatum: 10.02.2020 Beiträge: 10 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 18.12.2020, 19:29 Titel: Das kam gerade von Uber rein |
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Ich denke zur Zeit sind viele Taxi Unternehmen verzweifelt und versuchen Geld zu verdienen, viele werden früher oder später erkennen das man
mit Uber kein Geld verdienen kann, so gesehen ist es nur noch eine Frage der
Zeit bis sich alles wieder für das Taxi Gewerbe normalisiert.
_________________
Vielen Dank für deine Partnerschaft als Taxi- und/oder Mietwagenunternehmer auf der Uber-Plattform in den letzten Monaten und Jahren!
Was ändert sich?
Aufgrund einer Änderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, bei der Taxi- und Mietwagen-Unternehmen mit 1. Jänner 2021 zusammengefasst werden, können in Zukunft nur noch Fahrer mit Taxilenkerausweis Fahrten durchführen.
Darüber hinaus müssen Fahrzeuge für den Zeitraum vom 1. Jänner bis 28. Februar 2021 zwingend mit einem Taxameter ausgestattet sein. Uber wird in dieser Zeit nur Taxifahrten mit der Option Uber Taxi vermitteln und UberX vorübergehend pausieren. Am 1. März 2021 tritt eine zusätzliche Änderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes in Kraft und beseitigt die Taxameter-Anforderung für vorgebuchte Fahrten. Dies bedeutet, dass UberX im März 2021 wieder zurückkehrt. Die Anforderung, dass Fahrer einen Taxilenkerausweis haben müssen, bleibt jedoch bestehen.
Zusamenfassend:
Bis Jahresende: UberX & Uber Taxi
Jan/Feb 2021: Nur Uber Taxi mit als Taxi ausgestatteten Fahrzeugen (Taxileuchte, Taxameter, etc.) und Fahrern mit Taxilenkerausweis
Mar 2021: UberX kehrt zurück, nur mit Fahrern mit Taxilenkerausweis
Was das für dich bedeutet
Von 1. Jänner bis 28. Februar 2021 bieten wir nur das Uber Taxi Produkt an und verlangen von den Unternehmern, dass folgende Kriterien erfüllen werden:
Konzession für das Personenbeförderungsgewerbe
Fahrzeuge als Taxi ausgestattet
Fahrer mit Taxilenkerausweis
Aufträge müssen nicht mehr am Betriebssitz angenommen werden. Das Auftragsmanagement-Tool wird zum 1. Jänner deaktiviert.
Ab März 2021 werden wir wieder mit UberX starten und folgende Kriterien von Unternehmern verlangen:
Konzession für das Personenbeförderungsgewerbe
Fahrer mit Taxilenkerausweis
Du kannst ab März weiterhin als Taxi ausgestattete Fahrzeuge verwenden und zusätzlich Uber Taxi Fahrten erhalten. UberX Fahrten können aber auch an Fahrzeuge ohne Taxameter und Taxischild vermittelt werden.
Achtung!
Alle Fahrer, die noch keinen Taxilenkerausweis auf ihr Uber-Konto hochgeladen haben, werden in den Tagen vor Jahreswechsel deaktiviert. Diese Fahrer werden in der letzten Dezemberwoche individuell über das genaue Datum der Deaktivierung informiert.
bonafide hat Folgendes geschrieben: | Zitat: | Ich denke weiters das alleine die Voraussetzung zum Taxischein, das Geschäft von Uber abwürgen wird. |
Schau mal auf der Strasse wieviele TX ohne Leuchte unterwegs sind.
Uber weist seit Monaten auf die Taxischeinpflicht hin, und teilt den Fahrern mit, dass ohne Übermittlung des Taxischeins ab 1.1.2020 keine Vermittlung an den Fahrer erfolgen wird. |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 18.12.2020, 20:28 Titel: |
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Zitat: |
UberX Fahrten können aber auch an Fahrzeuge ohne Taxameter und Taxischild vermittelt werden.
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das wird die spannende frage sein, ob das auch wirklich so ist. wird sehr von der Formulierung in der LBO abhängen.
Leider hab ich da keine grossen Erwartungen, dazu ist schon zu viel vergeigt worden. |
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