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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 26.12.2020, 20:37 Titel: TX-Promille Grenze Neu |
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Taxilenker-Vorschriften gelten auch für Mietwagen
Durch eine Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes wurden das Taxi-Gewerbe und das Mietwagen-Gewerbe mit Pkw zu einem Gewerbe „Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – Taxi“ zusammengefasst. Die Bestimmungen für Taxilenker gelten zukünftig auch für Lenker im bisherigen Mietwagen-Gewerbe mit PKW und damit insbesondere auch für Uber-Fahrer. Diese müssen in Zukunft wie Taxilenker über einen Ausweis verfügen.
Der Erwerb des Ausweises ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, insbesondere muss der Lenker vertrauenswürdig sein und eine Ausbildung absolvieren. Der Ausweis für das neue Gewerbe wird künftig auf fünf Jahre befristet. Ab 2022 wird der Ausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Des Weiteren wird eine Promillegrenze von 0,1 g/l Blutalkoholgehalt eingeführt. Bisher galt hier: keine Beeinträchtigung bei Fahrtantritt und Konsumverbot während der Fahrt. Die Regelung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
Also Vorsicht bei einer Punschtorte oder Rumkugeln.
Der digitale Führerschein am Handy kommt im Frühjahr 2021. |
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