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Montag 8.2 Teststraßen Hochfahren der Wirtschaft

 
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 05.02.2021, 12:18    Titel: Montag 8.2 Teststraßen Hochfahren der Wirtschaft Antworten mit Zitat

Betriebliche Testungen: Alle Infos zu Teststraßen, Testkits und Kostenbeitrag
Jetzt betriebliche Teststraße einrichten und an Testplattform des Bundes anbinden
Stand: 5.2.2021. Diese Seite wurde in Abstimmung mit dem BMSGPK und dem BMDW erstellt.

Der breitflächige Einsatz von Antigen-Schnelltests ist entscheidend, um Infektionsketten zu unterbrechen und damit die Infektionszahlen niedrig zu halten. Daher wurden betriebliche Tests in die Teststrategie des Bundes aufgenommen.

Bundesregierung, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung rufen Betriebe dazu auf, eigene Teststraßen bzw. Testeinrichtungen zu etablieren und ihren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern kostenlose Antigen-Schnelltests anzubieten, um bei der Eindämmung der Corona-Pandemie aktiv mitzuhelfen.

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Hand mit Corona-Test
© WKÖ
Für die Anbindung an die Testplattform des Bundes können Sie sich ab Montag, den 8.2.2021 registrieren. Der Link zur Registrierung wird ab dann hier zur Verfügung stehen. Informieren Sie sich hier im Vorfeld bereits über die entsprechenden Voraussetzungen.

Registrierung hier ab 8.2. möglich
Rahmenbedingungen
Für betriebliche Testungen wurden folgende Rahmenbedingungen geschaffen:

Gesetzliche Grundlage für betriebliche Tests: Durch eine Gesetzesänderung wurde der Kostenersatz der betrieblichen Testungen den behördlichen Testungen gleichgestellt.
Öffnung der Testplattform des Bundes für Betriebe: Über die Testplattform des Bundes können die betrieblichen Antigen-Schnelltests abgewickelt werden. Dies ist für Betriebe über 50 Beschäftigte möglich und steht ab 15. Februar 2021 zur Verfügung.
Kostenbeitrag des Bundes für betriebliche Tests: Unternehmen erhalten einen pauschalen Kostenbeitrag des Bundes von 10 Euro für jeden durchgeführten und gemeldeten Test. Der Kostenbeitrag wird periodisch im Nachhinein über die AWS refundiert.
Teilnahmebestätigung als Zutrittstest: Über die Testplattform des Bundes werden automatisierte Teilnahmebestätigungen ausgestellt. Diese werden als sogenannte Zutrittstests anerkannt.
Nutzung bestehender Präventionszeiten von Betriebsärzten: Testungen können in der ohnehin vorgesehenen Präventionszeit von Betriebsärzten durchgeführt werden.
Weiterführende Links: BMDW | BMSGPK | IV - Industriellenvereinigung

Detail-Infos zu betrieblichen Testungen
Beschaffung von Testkits
Kostenbeitrag des Bundes
Voraussetzung für betriebliche Testungen
Einrichtung einer Teststraße in Betrieben
Testbestätigung
Technische Voraussetzung für die Anbindung an die Testplattform des Bundes
Zeitplan
FAQ - Antworten auf häufige Fragen

Beschaffung von Testkits
Die Testkits für die betrieblichen Testungen sind am freien Markt zu erwerben. Es gibt ein breites Sortiment an Testkits mit Antigen-Schnelltests. Es gibt auch einige regionale Anbieter, die eine rasche Beschaffung ermöglichen: Liste Bezugsquellen

Die Bundesregierung empfiehlt, Antigen-Schnelltests mit einer Sensitivität von über 90% und einer Spezifität von über 97% zu verwenden: Leistungsmerkmale Antigen-Tests (Pdf)

Kostenbeitrag des Bundes
Unternehmen erhalten vom Bund einen Kostenbeitrag von 10 Euro pro durchgeführtem und dokumentiertem Test. Der Kostenbeitrag wird über die AWS abgewickelt. Die Förderung fällt nicht unter die beihilfenrechtliche Obergrenze.

Für die Anzahl der gemeldeten Tests gibt es über die Testplattform des Bundes eine Bestätigung, die gleichzeitig für die Abrechnung des Kostenbeitrags notwendig sowie für Kontrollzwecke aufzubewahren ist. Auch die Rechnungen für die Beschaffung der Testkits sind für Kontrollzwecke aufzubewahren. Erstmalige Antragsmöglichkeit bei der AWS ist der 1. April 2021. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise und ist jeweils im Folgemonat möglich. Die Bagatellgrenze pro gefördertem Unternehmen und Quartal beträgt 1.000 Euro.

Bei kleinen Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten wird im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung von der Anbindung an die Testplattform des Bundes abgesehen.

Diese kleinen Betriebe können sich die Anzahl der durchgeführten Testungen von der medizinischen Aufsicht, einem Arzt oder Apotheker bzw. einer Rettungsorganisation bestätigen lassen und diese bestätigten Testungen bei der AWS zur Förderung einreichen. Diese Bestätigung hat an jedem Tag zu erfolgen an dem Testungen durchgeführt werden und ist durch den Betrieb für Kontrollzwecke aufzubewahren.

In 5 Schritten zum Kostenbeitrag

Grafik zum Kostenbeitrag

Voraussetzung für betriebliche Testungen
Eine wichtige Voraussetzung für betriebliche Testungen ist, dass medizinisches Personal die Aufsicht übernimmt. In der Regel wird das die Betriebsärztin/der Betriebsarzt sein. Wichtig ist auch, dass die Testungen in den Betrieben regelmäßig durchgeführt werden.

Einrichtung einer Teststraße in Betrieben
Der Aufbau einer Teststraße ermöglicht eine rasche und geregelte Testung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Detailinfos zum Teststraßenaufbau inklusive Beschreibung eines Prototyps mit 5 Stationen (Temperatur-Scan, Nasen-Rachenabstrich, Begehen der Testbahn, Extrahierung der Probelösung, Zeit bis zum Testergebnis), eine Kostenschätzung sowie das benötigte Equipment finden Sie im Leitfaden Teststraßenaufbau. Zur Information von zu testenden Personen nutzen Sie die Vorlage Aushang Testraßenablauf (Pdf).

Testbestätigung
Die Testbestätigung wird automatisiert über die Testplattform des Bundes erstellt und elektronisch an die getestete Person übermittelt. Diese werden als sogenannte Zutrittstests anerkannt. In Betrieben bis zu 50 Beschäftigten, die nicht an die Testplattform des Bundes angeschlossen sind, können Testbestätigungen für den individuellen Teilnehmer von einem die Tests überwachenden Arzt, Apotheker bzw. Rettungsorganisation ausgestellt werden, sofern der zu Testende danach verlangt. Für die individuelle Testbestätigung wird vom Bund ein standardisiertes Formular verordnet. Sobald dieses zur Verfügung steht, wird es hier zum Download bereitgestellt.

Technische Voraussetzung für die Anbindung an die Testplattform des Bundes
Die administrative Abwicklung des Projektes „Betriebliche Testungen“ erfolgt über die Testplattform des Bundes. Dadurch können Betriebe Teil des öffentlichen Testsystems werden und die Funktionalitäten nutzen, die auch den öffentlichen Teststellen zur Verfügung stehen. Das betrifft insbesondere das Ausstellen rechtsgültiger Testbestätigungen und ist Voraussetzung für die Auszahlung des Kostenbeitrags durch die AWS bei Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten.

Die Anbindung der Betriebe erfolgt in zwei Schritten:

Registrierung des Gesamtunternehmens auf WKO.at
Loggen Sie sich bitte mit Ihrem WKIS Account ein und geben Sie über ein Onlineformular die Stammdaten Ihres Unternehmens ein sowie die Kontaktdaten der Person, die das Test-Projekt leitet und koordiniert. Falls Sie in Ihrem Unternehmen betriebliche Teststraßen an mehreren Standorten einrichten wollen, geben Sie das bitte gleich bei der Erstregistrierung bekannt.
Die bei der Registrierung eingetragene Kontaktperson erhält dann von der Firma World Direct im Auftrag des Gesundheitsministeriums einen Admin-Account, mit dem die betriebliche Teststraße direkt in der Testplattform des Bundes administriert werden kann.
Registrierung hier ab 8.2. möglich
Zeitplan
Die über WKO.at registrierten Unternehmen erhalten einen Zugang zur Testplattform des Bundes, um mit der Nutzung und Administration ab 15. Februar starten zu können. Die Zugangsdaten werden im Auftrag des Gesundheitsministeriums direkt von World Direct übermittelt.
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