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8.2. 21. Dienstleister körpernah

 
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 05.02.2021, 12:22    Titel: 8.2. 21. Dienstleister körpernah Antworten mit Zitat

Was gilt und was gilt nicht
Was gilt im Taxi, Friseur, Massage, Tätowierer, Zahnarzt,.....

Version: 05.02.2021
2 of 5 FAQs: Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen
FAQs: Zutrittstests für körpernahe
Dienstleistungen
Welche Tests gelten als Zutrittstests für körpernahe
Dienstleistungen?
Antigen- oder PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind (es zählt der Zeitpunkt der
Probenahme). Als Nachweis dient das negative Testergebnis, das eindeutig der Person
zuordenbar ist (z.B. ärztliches Zeugnis, Laborbefund, behördliches Testergebnis einer
Teststraße, Testbestätigung einer Apotheke, Ergebnis eines betriebsinternen Tests, sofern
von einer medizinischen Fachkraft durchgeführt). Identifikationsnachweis mit Ausweis
(z.B. Führerschein oder Personalausweis).
Selbsttests (etwa zuhause im Wohnzimmer durchgeführt) können nicht als Zutrittstests
verwendet werden, da hierbei nicht kontrolliert werden kann, ob der Test korrekt
durchgeführt wurde und wer den Test durchgeführt hat.
Ab welchem Alter sind Zutrittstests notwendig?
Für Kinder bis 10 gilt das Testergebnis der Eltern bzw. eines oder einer
Erziehungsberechtigten, ab dem Alter von 10 Jahren brauchen Kinder ein eigenes
Testergebnis.
Wer kontrolliert, ob ich einen negativen Test vorweisen kann?
Der jeweilige Betrieb darf Dienstleistungen nur jenen Personen anbieten, die ein negatives
Testergebnis vorweisen können. Die lokale Gesundheitsbehörde wird dies – in
Kooperation mit der Polizei – stichprobenartig überprüfen.
FAQs: Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen 3 of 5
Ich hatte bereits COVID-19. Brauche ich dennoch ein aktuelles
negatives Testergebnis, bevor ich zum Frisör gehe?
Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert waren und
mittlerweile genesen sind, müssen sich vor Inanspruchnahme einer körpernahen
Dienstleistung nicht testen lassen. Sie müssen aber dennoch – z.B. beim Frisör – eine
FFP2-Maske tragen.
Ich bin bereits gegen COVID-19 geimpft. Muss ich mich dennoch
testen lassen, bevor ich zum Frisör gehe?
Es liegen derzeit noch nicht ausreichend Studienergebnisse darüber vor, ob die
verfügbaren Impfstoffe die Weitergabe der Infektion beeinflussen oder ob die Impfung
nur einen Eigenschutz bietet. Daher müssen sämtliche Schutzmaßnahmen auch von
geimpften Personen eingehalten werden. Dies gilt auch für die verpflichtenden Tests vor
dem Besuch von körpernahen Dienstleistungsbetrieben.
Wie kann ich nachweisen, dass ich bereits mit SARS-CoV-2 infiziert
war?
Als Nachweis gilt eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten
vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene
Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von
sechs Monaten.
Für welche körpernahen Dienstleistungen brauche ich einen
Zutrittstest?
Als körpernahe Dienstleistungen gelten insbesondere Dienstleistungen von
Friseurinnen/Friseuren, Kosmetikerinnen/Kosmetikern, Piercingstudios,
Tätowiererinnen/Tätowierern, Fußpflegerinnen/Fußpflegern und
Masseurinnen/Masseuren.
Für Gesundheitsdienstleistungen (z.B. Physiotherapie, medizinische Massagen) sind keine
Zutrittstests notwendig.
4 of 5 FAQs: Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen
Brauche ich auch für Physiotherapie oder medizinische Massagen
einen Zutrittstest?
Nein, für Gesundheitsdienstleistungen wie Physiotherapie oder medizinische Massagen ist
es nicht notwendig, ein negatives Testergebnis vorzuweisen. Sehr wohl gilt hier aber die
Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.
Bundesministerium für
Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz
Stubenring 1, 1010 Wien
+43 1 711 00-0
sozialministerium.at
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