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keine Maskenpflicht f Lenker...

 
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 13.08.2021, 10:34    Titel: keine Maskenpflicht f Lenker... Antworten mit Zitat

Regelungen gültig ab 1. Juli 2021
Mit dieser Novelle der Öffnungs-VO treten folgende wichtige Erleichterungen für die Branche in Kraft:

In Taxis- und taxiähnlichen Betrieben können ab 1.7.2021 wieder alle Plätze des Fahrzeuges besetzt (100% Auslastung!) werden. Die „Fahrgemeinschaftsregelung“ (pro Sitzreihe max. 2 Personen) gilt nur mehr bis 30.6!
Maskenpflicht: Grundsätzlich ist die 3G-Regel für Taxis und taxiähnliche Betriebe nicht verpflichtend anzuwenden (ähnlich wie im ÖPNV). Es sind daher folgende Fälle zu unterscheiden:
3G-Regel (genesen, getestet oder geimpft) wird nicht angewendet:
Passagiere müssen weiterhin einen Mund-Nasenschutz (MNS) tragen – die FFP2-Maske entfällt.
Lenker müssen bei unmittelbarem Kundenkontakt einen Mund-Nasenschutz (MNS) tragen, sofern das Infektionsrisiko nicht durch „sonstige geeignete Schutzmaßnahmen“ (das könnten technische Schutzmaßnahmen wie die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden oder arbeitsorganisatorische Maßnahmen sein) minimiert wird.
Lenker und Passagiere weisen die Erfüllung der 3G-Regel nach (genesen, getestet oder geimpft):
In diesem Fall müssen Lenker bei unmittelbarem Kundenkontakt keinen Mund-Nasenschutz tragen.
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Webmaster
Site Admin


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 13.08.2021, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

das ist die Auslegung der WKO bzgl. Maskenpflicht, die aber leider nicht konform mit der Verordnung der Regierung ist

wollte ich schon vor 1,5 Monaten posten, tat ich aber nicht , da diese Auslegung leider gesetzlich nicht gedeckt ist
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Dino
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.12.2020
Beiträge: 18
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.08.2021, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Das dachte ich ursprünglich auch, aber im Presse-Rechtspanorama hat man sich genau dieser Thematik angenommen, und kommt dort zum gleichen Ergebnis wie die WKO - und zwar über die Regelung der "Orte der beruflichen Tätigkeit" gemäß $9 Absatz 2 der Verordnung.
(Zitat Dr. Phillip Aichinger/Mag. Benedikt Kommenda in Die Presse)
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 19.08.2021, 05:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Link zu dem Kommentar wäre hilfreich

kann mit deinen Angaben leider nix finden
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Dino
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.12.2020
Beiträge: 18
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 19.08.2021, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hier der Link zur WKO:
https://www.wko.at/branchen/w/transport-verkehr/befoerderungsgewerbe-personenkraftwagen/corona-neue-regelungen-1.-mai-2020-personenbefoerderung.html


Hier einer der Artikel in der Presse vom 6.7., wo die Problematik/Groteske aufgedröselt wird:
https://www.diepresse.com/6003460/wie-man-freitestet-aber-nicht-sich[/img]
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 19.08.2021, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Presseartikel liegt hinter einer Bezahlschranke
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Dino
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.12.2020
Beiträge: 18
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 22.08.2021, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Da kann ich Dir eleider auch nicht helfen - aber die generelle Information steht ja schon in meinem ersten Post - sie teilen die Ansicht der WKO und erklären das auchmit der Regelung der "Orte der beruflichen Tätigkeit" gemäß $9 Absatz 2 der Verordnung.
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 22.08.2021, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Die WK ist schon mehrmals falsch gelegen mit ihrer Auslegung.
Mich hätte die Argumentation interessiert, wie man den §3, in dem das Taxi taxativ als Verkehrsmittel mit Maskenpflicht definiert wird, wegdiskutiert.

So bleib ich bei der Meinung Maskenpflicht im Taxi ist weiterhin aufrecht.

Vielleicht hilft auch ein Blick hier unter Punkt :Mund- und Nasenschutz & Maskenpflicht

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html
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mercl
Amateur


Anmeldungsdatum: 31.05.2009
Beiträge: 299
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 22.08.2021, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

bonafide hat Folgendes geschrieben:
Maskenpflicht im Taxi ist weiterhin aufrecht.


Richtig, und bei mir auch nicht verhandelbar Laughing

3-G : wurscht
Trennwand : wurscht
_________________
1.Mercedes, 2.Porsche, 3.Ferrari !
Meine persönliche Rangliste. :-)
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Dino
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.12.2020
Beiträge: 18
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 23.08.2021, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

@ bonafide

Nun, die Rechtsmeinung basiert wohl auch bei der WKO unter der gleichen Annahme wie seitens der beiden Presse-Autoren, nämlich mit der Regelung der "Orte der beruflichen Tätigkeit" gemäß $9 Absatz 2 der Verordnung - deshalb wird ja auch zwischen Fahrer und Fahrgast unterschieden.

Ob man der Interpretation folgt, ist natürlich jedermanns Privatsache, inwieweit man damit die Behörde bzw. etwaige Richter davon überzeugen kann, dieser Rechtsmeinung zu folgen, ist natürlich schwer abzuschätzen. Im Zweifel wird bei einer Beanstandung seitens der Behörde bereits die ausgedruckte Form der Rechtsmeinung der WKO eine gute Argumentationshilfe sein, aber eine Garantie ist es natürlich nicht.

Wer sicher sein will seine Ruhe zu haben, ist auf alle Fälle gut beraten die Maske zu tragen.

Wer hingegen partout keine Maske tragen will und sicherstellt, dass die Fahrgäste unter 3G fallen, sollte sich im Falle de Falles eben darauf berufen, und hat zumindest ganz gute Karten, damit auch durchzukommen, zumal - aber das ist jetzt spekulativ - die Wahrscheinlichkeit gar nicht so gering ist, dass früher oder (eher) später die ganze Verordnung fällt, nur werden wir das wohl erst erfahren, wenn sie ohnedies nicht mehr gilt.
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 23.08.2021, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

abgesehen davon das Paragraph 9 Abs. 2 beim Taxi nicht zieht

Taxi = Verkehrsmittel = Maskenpflicht § 3

wird zusätzlich in Wien der gennannte § 9 durch die Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021 abgeändert und verschärft.
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Dino
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.12.2020
Beiträge: 18
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 24.08.2021, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist ja nicht so, dass ich Deiner Argumentationslinie nicht folgen könnte, aber es liegt in der Natur der Sache, dass es unterschiedliche Rechtsauslegungen gibt - wobei man zwischen wirren Rechtsauslegungen und sehr wohl chancenreichen Auslegungen offizieller Stellen unterscheiden muss.

Auch wenn man die WKO-Auslegung für gewagt einstuft (was ich übrigens auch mache), alleine der Umstand, dass die beiden Presse-Juristen das genauso sehen, erhöht die Chancen, dass die Auslegung zumindest nicht komplett irre ist.

Hinzu kommt, die WKO hat ihre Auslegung vor wenigen Tagen wieder einmal wiederholt, und zumindest kann man im Falle einer Beanstandung darauf berufen, und natürlich auch glaubhaft machen, dass man im sogenannten "Guten Glauben" gehandelt hat.

In der Realität wird dem Überwachungsorgan ein Ausdruck der WKO-Interpretation reichen. Sollte das nicht der Fall sein, dann wird es in einem etwaigen Verfahren zumindest strafmildernd wirken.

Hinzu kommt natürlich noch, dass die gesamte Verordnung sowieso auf wackeligen Beinen steht.
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