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Parkoffensive
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 28.10.2021, 18:21    Titel: Parkoffensive Antworten mit Zitat

Ab 1. März 2022 werden alle Wiener Bezirke flächendeckende Kurzparkzone sein. Die WK Wien bietet für betroffene Betriebe ein umfangreiches Info- und Serviceangebot.Parkkleber für Firmenfahrzeuge ab 1. Dezember beantragen
Die Wirtschaftskammer Wien konnte in den vergangenen Jahren eine Reihe von Ausnahmen für Betriebsfahrzeuge durchsetzen. Grundsätzlich sollte jeder Unternehmer für ein eigenes Auto einen Parkkleber erhalten - genauso wie ein Bewohner. Wer mehrere Autos für Servicetätigkeiten bei Kunden oder den Warentransport braucht, bekommt auch dafür Parkkleber. Diese Parkkleber für Firmenfahrzeuge können ab 1. Dezember bei der MA 65 online beantragt werden.
Service vor Ort
Welche Möglichkeiten es gibt, was sie kosten und was sonst noch zu beachten ist, erläutert die WK Wien in einem Online-Webinar am 3. November (14 Uhr). Das Video dazu wird es danach zum Nachsehen geben.
Tipp!
Zusätzlich bietet die WK Wien exklusiv für Unternehmer Beratungstermine mit ihren Parkpickerl-Experten an - vor Ort in den vier neuen Kurzparkzonen-Bezirken (13, 21, 22 und 23). Für die Termine sind jeweils 30 Minuten vorgesehen (zwischen 8 und 18.30 Uhr).
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter +43 1 514 50 1040 möglich
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 29.10.2021, 01:12    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant wird aber auch werden, wo die Kollegen ihre Privat Fahrzeuge parken werden, auch dafür müssen sich die Unternehmer was einfallen lassen, da du als privater nur ein Parkpickerl in deinem Meldebezirk bekommst,

es gibt zwar die Möglichkeit ein Pickerl zu bekommen, wenn du nachweist, das zu deinem Dienstbeginn oder Ende kein öffentliches zumutbares Verkehrsmittel besteht, diese Version ist einerseits teuer, andererseits bei häufigen Unternehmer Wechsel auch nicht umsetzbar
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 29.10.2021, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Deswegen habe ich das auch online gestellt. Hier wäre die Taxifachgruppe gefordert für ihre Kunden und da meine ich auch die Taxilenker, tätig zu werden.
Dafür muss jetzt schon daran gearbeitet werden, denn der 1. März ist in 4 Monaten da.
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 12.01.2022, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Also es wird doch nicht ganz Wien Kurzparkzone

https://www.wien.gv.at/verkehr/parken/kurzparkzonen/parkpickerl-stadtweit.html

Zitat:
Ausnahmen vom Parkpickerl oder Parkschein wird es nur in einzelnen wenig besiedelten Gebieten wie Gewerbe- oder Industriegebieten geben.



https://www.wien.gv.at/stadtplan/grafik.aspx?bookmark=9WDrRUOe1kUMN31GvrEQRu5RpllVn3Cmmkeu25v6MZj6Cg-b-b&lang=de&bmadr=

zB 23.Bezirk

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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 13.01.2022, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre eine Aufgabe für den neuen Obmann hier für die Taxler Ausnahmegenehmigungen zu verhandeln.
Die Parkraumbewirtschaftungserweiterung hat bereits massive Auswirkungen.
So z.B. haben viele Einpendler aus NÖ und Burgenland wegen dem bereits ihren Job in Wien gekündigt. Z.B. Lehrer im Schulwesen.
Massive Auswirkungen hat es auch für die Bürgermeister der Gemeinden weil viele ihren Hauptwohnsitz nach Wien verlegt haben und die wollen jetzt eine Leerstandsabgabe für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur
https://news.wko.at/news/wien/WKW-Sertic:-Ohne-Loesung-fuer-Wirtschaft-wird-Parken-in-W.html?utm_source=mailworx&utm_medium=email&utm_content=link+bezeichnung&utm_campaign=wkw+%7c+taxi+news+%7c+012022&utm_term=n%2fa
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Cabbie
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Anmeldungsdatum: 17.12.2015
Beiträge: 86
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 15.01.2022, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann deine Aufregung nicht verstehen den die Voraussetzung für eine Konzession ist unter anderem ein Parkplatz auf einem nicht öffentlichen Raum! Somit ganz klar geregelt und ich denke mit dem Parkpickerl auf Grund der Häufigkeit der Fahrerwechsel in der Praxis auch schwierig. Die Lenker werden es in Zukunft nicht mehr so bequem haben die Fahrzeuge mit nach Hause zu nehmen, sondern wie die meisten Menschen die arbeiten, zum Betriebsort zu fahren. Mit den Taxis wird meines Erachtens sowieso zuviel privat spazieren gefahren.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 15.01.2022, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird halt in Zukunft mehr Taxiunfälle geben weil die Lenker übermüdet fahren. Bis jetzt kann ein Alleinfahrer wenn er nicht in einem Parkpickerlbezirk wohnt, sich mal zu Hause áufs Ohr hauen. In Zukunft ist er gezwungen zu fahren.
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 16.01.2022, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Na kann er nicht einen Parkschein ausfüllen für 2 Stunden?
_________________
Neid muss man sich erarbeiten!
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 16.01.2022, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

tom
wenn ich das richtig sehe gibt es bei dir kein parkpickerl - nau dann viel vergnügen - weil gleich bei euch ums eck ist ja eine busstation also eine relativ gute öffi anbindung.
Eines der letzten Schlupflöcher für Wochenpendler.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 02.02.2022, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Umlandgemeinden treffen Vorbereitungen
https://tvthek.orf.at/profile/Niederoesterreich-heute/70017/Niederoesterreich-heute/14122822
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 03.02.2022, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Parkchip
Beispiel: Bei einer Ausnahmebewilligung für den 2. Bezirk, die auf Grund des Online-Antrags erteilt wird, kostet der Parkchip für das erste betriebliche Fahrzeug für die maximale Laufzeit von 2 Jahren 285 Euro (240 Parkometerabgabe, 14,30 Euro Eingabegebühr und 30,70 Euro Verwaltungsabgabe). Es können zusätzlich Beilagengebühren dazu kommen.

Betriebe mit handwerklichen Servicetätigkeiten bzw. Beherbergungs- sowie KFZ-Betriebe (hinsichtlich der Kundenfahrzeuge) können in Verbindung mit der erteilten Ausnahmebewilligung Tages- bzw. Wochenpauschalkarten um 4,10 Euro bzw 20,50 Euro verwenden.

Sollte die Ausnahmebewilligung vor Ablauf der Gültigkeit nicht mehr benötigt werden, wird die nicht konsumierte Parkometerabgabe (abgerechnet in Monaten) refundiert. Die Parkkarte muss bei der Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten abgegeben werden. Der elektronische Parkchip kann am Fahrzeug verbleiben.

Die Gebühren können mittels Überweisung ("Zahlungsinformation" im Bescheid) bezahlt werden.

Alternativ steht für die Einzahlung der Gebühren im Magistratischen Bezirksamt, 3., Karl-Borromäus-Platz 3, eine Kassa zur Barzahlung und eine Bankomatkassa zur Verfügung.

Der elektronische Parkchip wird erst nach Eingang der Zahlung aktiviert (Dauer 2-4 Werktage).

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich insbesondere danach, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.

Formular
Online-Formular: Parkchip für Beschäftigte und Betriebe

Elektronische Zustellung
Bei diesem Verfahren erfolgt die Zustellung der behördlichen Erledigung elektronisch. Ist man bei keinem elektronischen Zustelldienst registriert, erhält man die Erledigung auf dem Postweg.

Information zur Elektronischen Zustellung behördlicher Dokumente

Zusätzliche Informationen
Änderungen müssen der Behörde bekannt gegeben werden (z. B. Wechsel des Kennzeichens, Verlegung des Betriebsstandortes, nicht jedoch ein Wechsel des KFZ). Bei Nichtmeldung der geänderten Daten entfällt die Gültigkeit der Ausnahmebewilligung.

Die Ausnahmebewilligung darf nur für die beantragten Tätigkeiten verwendet werden. Bei Wegfall der Erteilungsvoraussetzungen, der Nichteinhaltung von Bescheidauflagen sowie einer widmungswidrigen Inanspruchnahme erlischt die Ausnahmebewilligung und der elektronische Parkchip wird deaktiviert.

In den Geschäftsstraßen im Gebiet der flächendeckenden Kurzparkzonen darf mit Parkkarte bzw. elektronischem Parkchip und eingelegter Parkscheibe 1,5 Stunden geparkt werden (ausgenommen: "Servicekarten").

Bestehende Ausnahmebewilligungen für Betriebe mit handwerklichen Servicetätigkeiten, welche für alle parkraumbewirtschafteten Bezirke erteilt wurden, erstrecken sich für die verbleibende Zeit bis zu ihrem Ablauf auch auf neu hinzugekommene parkraumbewirtschaftete Gebiete.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 03.02.2022, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Das ändert sich an der Wiener Kurzparkzone ab 1.3.2022
Änderungen in der Parkraumbewirtschaftung

4 neue Bezirke werden parkraumbewirtschaftet: 13., 21., 22. und 23. Bezirk
Die dort gültige Kurzparkzone gilt von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr, die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden. Damit sind alle Wiener Bezirke Kurzparkzone!
Der 11. Bezirk wird zur Gänze zur Kurzparkzone.
Die im ganzen 11. Bezirk gültige Kurzparkzone gilt von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr, die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden.
In den Bezirken 1 bis 9 und 20 bleiben alle Regelungen bestehen. Die Kurzparkzonen gelten wie gewohnt von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr, die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden.
In den Außenbezirken (10 bis 12 und 14 bis 19) wird die Kurzparkzone den
Innenbezirken angeglichen.
Die neuen Zeiten der Kurzparkzone sind Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr, die Höchstparkdauer beträgt nur mehr 2 Stunden.
Die Stadthallenzone fällt weg. Diese Sonderzone, die auch am Abend von Samstag und Sonntag galt, entfällt. Dafür werden in der Nähe zur Stadthalle vermehrt Anwohnerzonen errichtet, damit bei Veranstaltungen in der Stadthalle für die Bewohner des 15. Bezirks auch Stellplätze zur Verfügung stehen.
Die Geschäftsstraßen bleiben erhalten. In den bisherigen Kurzparkzonen der neuen Bezirke bleiben die Geschäftsstraßen erhalten. In diesen eigenen Kurzparkzonen gelten die Parkpickerl der Bewohner- und Betriebsautos nicht. Sie haben auch andere Zeiten: Mo – Fr (wt) von 8 – 18 Uhr, Sa (wt) von 8 – 12 Uhr. Erkennen kann man sie an den anderen Zeiten und an der Beschilderung bei jeder Querstraße.
Die Betriebsgebiete Siebenhirten und Inzersdorf werden nicht zur Kurzparkzone., ebenso der Heuberg in Wien 17
In diesen Gebieten kann man weiterhin dauerparken. Wie lange diese Inseln so bleiben, ist ungewiss, denn der Parkplatzdruck wird gewaltig steigen.
Für die Parkpickerl der Bewohner und Betriebe in den Außenbezirken wird keine Nachzahlung fällig. Erst bei der Verlängerung muss der höhere Preis des Parkpickerls bezahlt werden. Das Parkpickerl für Bewohner und das erste Auto der Betriebe kostet ab 1.3.2022 für zwei Jahre ca. 290 Euro.
Die Servicekarte wird automatisch auf alle Bezirke ausgeweitet
Wer als Handwerker und Servicebetrieb bisher die Servicekarte für alle bewirtschafteten Wiener Bezirke hatte (fast alle), dessen Servicekarte gilt ab 1.3.2022 auch in den neuen Bezirken mit Kurzparkzone.
Webinar Parkraumbewirtschaftung
https://register.gotowebinar.com/recording/6061013186940236047


Zuletzt bearbeitet von madeira am 03.02.2022, 15:24, insgesamt einmal bearbeitet
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 03.02.2022, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Video anschauen!!!
https://register.gotowebinar.com/recording/6061013186940236047

WienKarte ab 1.3.2022 Parkraumbewirtschaftung
https://www.wko.at/service/w/verkehr-betriebsstandort/Parkraumbewirtschaftung-ab-010322.jpg
Ausgenommen:
Wolfersberg, Sophienalpe, Oberllaaerstraße. Guthei-Schoder Inzersdorf, Siebenhirten, Heuberg usw. Randgebiete halt
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 06.02.2022, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

In 3 Wochen ist es so weit.
Haben sich die Kollegen schon das Video über die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung in Wien angesehen und was ist deren Meinung dazu?
Hier noch mal der Link
https://register.gotowebinar.com/recording/6061013186940236047
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 11.02.2022, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht vor allem um Straßenzüge am Stadtrand – die von der Parkraumbewirtschaftung ausgenommen werden. Im 14. Bezirk ist das zum Beispiel die Mauerbachstraße nach der Hohe-Wand-Wiese sowie der Wolfersberg. Im 17. Bezirk wird der Obere Heuberg von der Parkpickerlpflicht befreit. Dort war das schon bisher der Fall, in einer neuerlichen Befragung sprachen sich die Anrainer erneut gegen die Parkraumbewirtschaftung aus.

Schlechte öffentliche Erreichbarkeit
In Floridsdorf wird der Senderparkplatz beim Bisamberg ausgenommen. In Liesing kann man weiter im Industriegebiet in Inzersdorf ohne Parkschein parken, aber nur dort, wo an beiden Straßenseiten Gewerbegründe liegen. Teile von Kaltenleutgeben und Kalksburg sind ebenfalls befreit.

Elektronisches Parkpickerl
MEHR ZUM THEMAParkpickerl-Serverprobleme behoben
Im Bereich der Donauinsel wird die Raffineriestraße stadtauswärts ab dem Biberhaufenweg ausgenommen. Um hier zu verhindern, dass Wochenpendler ihr Auto abstellen – wird allerdings von 8.00 bis 11.00 Uhr eine Kurzparkzone gelten mit maximal zwei Stunden Parkdauer. Vonseiten der Stadt wird betont, dass man bei den Ausnahmen sehr restriktiv vorgegangen sei und es sich meist um Bereiche handelt, die mit „Öffis“ nicht gut erreichbar sind.

Die Ausnahmen im Detail
14. Bezirk:

Mauerbachstraße nach der Hohe-Wand-Wiese (Steinbachtal)
Wolfersberg: Gebiet, das durch Mauerbachstraße, Hauptstraße, Linzer Straße, Bujattigasse, Hüttelbergstraße, Knödelhüttenstraße abgegrenzt wird
17. Bezirk:

Oberer Heuberg: Gebiet, das im Osten von Andergasse, Wallishaussergasse, Pointengasse, Trimmelgasse, Promenadegasse, Luchtengasse, Neuwaldegger Straße begrenzt wird
21. Bezirk:

Senderparkplatz
22. Bezirk:

Im Bereich der Donauinsel wird das Gebiet der Raffineriestraße stadtauswärts ab dem Biberhaufenweg (in Verlängerung ab dem Ölhafen als Finsterbuschstraße geführt) inklusive Dechantweg befreit. Spezielle Regelung mit Kurzparkzone zwischen 8.00 und 11.00 Uhr
23. Bezirk:

Industriegebiete Inzersdorf und Brunner Straße (nur jene Teile des Industriegebietes, wo an beiden Straßenseiten Gewerbegründe liegen)
Kaltenleutgebner Straße – die Zonengrenze liegt dort bei der Talgasse (Perchtoldsdorf)
Kalksburg – die Zonengrenze liegt dort in der Breitenfurter Straße auf Höhe Jakob-Sommerbauer-Gasse
Die exakten Abgrenzungen sind im Stadtplan unter Parken-Parkpickerl (Bezirk auswählen) zu finden.

red, wien.ORF.at

Link:
Parkpickerlzonen ab 1. März (Stadt Wien)
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Taxi-Driver
Das Original


Anmeldungsdatum: 21.12.2007
Beiträge: 2866
Wohnort: A:\Niederoesterreich\2301\..

Beitrag Verfasst am: 11.02.2022, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

siehe auch hier nachzulesen:

https://wien.orf.at/stories/3142622/
_________________
~~~ Taxi-Driver ~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wer ned wirbt, der stirbt
https://www.medmassage.at/
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 11.02.2022, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Madeira ist das der Link den du einstellen wolltest ?
Parkpickerlzonen ab 1. März (Stadt Wien)
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 11.02.2022, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

https://tvthek.orf.at/profile/Wien-heute/70018/Wien-heute/14123959
Naja müssen wir halt am Wolfersberg parken.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 22.02.2022, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Der Countdown läuft. Mit März dehnt Wien die Parkpickerlzone auf alle Bezirke aus. Das trifft (vor allem) Pendler, die bisher mit ihrem Pkw nach Wien zur Arbeit kamen. Gleichzeitig werden die zahlreichen, oft verwirrenden Sonderregelungen für die Wiener Kurzparkzonen harmonisiert.

Kinderfreunde wollen Lösung
Je näher die Einführung kommt, desto lauter werden Forderungen nach Ausnahmen. Private Kindergärten, vor allem am Stadtrand, verzeichnen Kündigungen von dringend benötigten Kindergärtnerinnen aus dem Umland, die ab März monatlich rund 100 Euro für einen privaten Parkplatz bei ihrer Arbeitsstelle bezahlen müssten (Nichtwiener haben keinen Anspruch auf ein Parkpickerl). „Die Presse“ berichtete.

Interessant dazu die Stellungnahme des größten privaten Wiener Betreibers, der SPÖ-nahen Kinderfreunde. Sie forderten am Montag von der SPÖ-geführten Stadtregierung ebenfalls eine Ausnahmeregelung: „Wie bei der Einführung des Parkpickerls in den 18 anderen Bezirken zuvor suchen wir individuelle Lösungen und sind zuversichtlich, dass das auch diesmal gelingen wird“, so Geschäftsführer Daniel Bohmann zur „Presse“.

Kurz vor der Ausweitung weiten sich die Proteste aber aus. Ein Lehrer, der nach Wien pendelt, hatte auf Facebook gepostet: „Öffis sind keine Alternative bei einer Stunde und 45 Minuten im Gegensatz zu 35 Autominuten.“ Schwarze Lehrergewerkschafter fordern nun eine Ausnahme für betroffene Lehrer. Ärzte und Pflegepersonal sind in derselben Situation.

Wiener zahlt nun für Ferienhaus
Gudrun Kugler, Nationalratsabgeordnete und ÖVP-Parteichefin in der Donaustadt, weist auf weitere, unerwünschte Effekte der Parkpickerlausweitung hin. Manche Wirte am Stadtrand würden dringend benötigtes Personal verlieren, das im Wiener Umland wohnt – weil derselbe Effekt auftritt wie bei Kindergärtnerinnen, die Nichtwiener sind. Generell bekommen Unternehmer ohne Privatparkplatz ein Problem mit Mitarbeitern, die nicht im Bezirk wohnen, meint Kugler.

Sie nennt den Fall eines betagten Wieners, der ein kleines Sommerhaus am Stadtrand ohne brauchbare öffentliche Verkehrsanbindung besitze, aber kein Parkpickerl bekomme. Auch (fehlende) Querverbindungen in den Außenbezirken sind der ÖVP-Politikerin ein Dorn im Auge. So brauche man von Essling (Donaustadt) in den Nachbarbezirk Floridsdorf (Stammersdorf) öffentlich 80 Minuten.

Die Stadt hat bereits gegenüber der „Presse“ klargestellt, dass es keine Ausnahmen geben werde; weder für Kindergärtnerinnen, Lehrpersonal oder Besitzer eines kleinen Hauses am Stadtrand. Wenn man einer Gruppe eine Ausnahmegenehmigung erteile, bei welcher Berufsgruppe höre man auf, wurde es bei der zuständigen Magistratsabteilung formuliert.

Kugler fordert trotzdem eine Ausnahme analog zur Donauinsel, wo die Kurzparkzone nur von acht bis elf Uhr gelten wird, um Wienern den Besuch per Pkw zu ermöglichen, Dauerparker aber fernzuhalten.

Seit Dezember wurden 96.000 Anträge für neue Parkpickerlzonen gestellt. Um die fehlenden bis zu 80.000 Anträge zu bewältigen, haben die Bezirksämter die Öffnungszeiten (auch auf das Wochenende) erweitert. Termine unter www.wien.gv.at/mba
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 28.02.2022, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

es ist soweit.
Leider war es der Fachgruppe nicht der Mühe wert sich um Lösungen zu bemühen.
Andere Berufsgruppen wie Lehrervertreter, Kindergartenpersonal, Ärzteschaft
....habe ihre Sorgen und Bedenken klar dargelegt nur die Wiener Taxifachgruzppe hat genau nichts unternommen.
https://orf.at/stories/3248360/
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