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Deckungslücke

 
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 17.01.2022, 19:19    Titel: Deckungslücke Antworten mit Zitat

Wer haftet für den Schaden wenn der Fahrgast die Wagentüre öffnet und einen Radfahrer abschießt?
https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/taxifahrt-mit-folgen-eine-ueberraschende-deckungsluecke-27920127
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2022, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

DAS Madeira, war wieder einmal eine sehr gute Information - Danke!
_________________
Neid muss man sich erarbeiten!
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feinwiese
Amateur


Anmeldungsdatum: 01.02.2010
Beiträge: 483
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2022, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Also ganz ohne Haftung kann das gegnerische Fahrzeug eigentlich nicht bleiben. Es gibt ja den Begriff seitlicher Sicherheitsabstand und da muss eine Türe schon sehr breit sein und gaz aufgerissen werden, um den gesetzlichen Abstand zu überschreiten.

lg
feinwiese
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Geld allein macht nicht glücklich, aber es ist besser, in einem Taxi zu weinen als in der Straßenbahn.
Marcel Reich-Ranicki
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hakö
Amateur


Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 282
Wohnort: Waldviertel

Beitrag Verfasst am: 18.01.2022, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Der seitliche Sicherheitsabstand bezieht sich auf das Überholen, an einem stehenden Objekt vobeizufahren ist meistens nur schwer möglich und die Verantwortung über die sich öffnende Tür hat in der Regel der Fahrgast. Daß nicht alle Lebensbereiche durch Versicherungen abgedeckt sein können ist ja auch klar, das nennt man dann allgemeines Lebensrisiko, sie hätte durch ihre unbedachte Handlung auch jemand verletzen können, dann sieht der Richter auch sie als Verursacher.
Wir können und sollen nicht alles versichern , da das Leben in erster Linie von Eigenverantwortung abhängig ist, und die kann und soll man den Menschen nicht völlig abnehmen.
_________________
Pazifisten sind wie Schafe, die glauben,der Wolf sei Vegetarier (Yves Montand)
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2022, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Also bei den fahrenden Litfaßsäulen, die über die gaze Heckscheibe mit Werbung verklebt sind, trifft dem Taxiunternehmer ein Mitverschulden.
Bei Schönwetter sieht man zwar durch die Lockreklam an der Heckscheibe, wenn es regnet oder schneit oder die Scheibe verschmutzt ist, sieht man gar nichts. Der Fahrer hat bei den neueren Fahrzeugen zwar eine Rückfahrkamera, doch das nützt dem Fahrgast der hinten sitzt nichts.
Deshalb meine ich, die Heckscheibe dürfte nicht verklebt sein.
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Azrael
Amateur


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 415
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2022, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Der Fahrgast kann ja auch fragen, ob man ihm sagen kann wann er die Türe sicher aufmachen kann. Bei Kindern würd ichs verstehen das ich Mitschuld/Schuld habe, aber sobald einer über 18 ist, ist er ein mündiger Erwachsener der selbst verantwortlich ist.
Ob seine Versicherung das dann bezahlt oder er selber ist mir reichlich egal. Hauptsache er zahlt.
_________________
Die Hand voller Asse, aber das Leben spielt Schach!
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2022, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Na wenn dann etwas passiert oder der Fahrgast zu spät die Türe öffnet und inzwischen schon wieder ein Fahrzeug oder Fahrradfahrer vorbeifährt trifft dem Lenker ein Mitverschulden. FG sagt der Fahrer hat gesagt jetzt kann ich die Türe öffnen. Vertrauensgrundsatz
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mercl
Amateur


Anmeldungsdatum: 31.05.2009
Beiträge: 299
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 19.01.2022, 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

madeira hat Folgendes geschrieben:
Na wenn dann etwas passiert oder der Fahrgast zu spät die Türe öffnet


ICH habe die Übersicht !

Sollte es zu einer prikären Situation kommen, dann bitte ich den Fahrgast noch

kurz sitzen zu bleiben, steige aus und öffne die Tür ( natürlich um dem Fahrgast

ein sicheres Aussteigen zu ermöglichen und nicht zum wohle meiner Tür Laughing )
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1.Mercedes, 2.Porsche, 3.Ferrari !
Meine persönliche Rangliste. :-)
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Azrael
Amateur


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 415
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 19.01.2022, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Absolut richtig Smile
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hakö
Amateur


Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 282
Wohnort: Waldviertel

Beitrag Verfasst am: 19.01.2022, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Madeira, schon wieder muß ich dih auf einen Denkfehler deinerseits aufmerksam machen.
Im gegenständlichen Fall im ÖAMTC-Bericht war nix von einer verklebten oder verschmutzen Heckscheibe die Rede, also bring keine hanebüchenen Beispiele in die Debatte, nur um selber recht zu haben.
Wir züchten seit Jahren eine Generation von Idioten heran, die glauben alles im Leben müsse versichert sein, oder irgendjemand anderer ist schuld, nur man selber nicht.
Keiner ist mehr bereit Selbstverantwortung zu leben, für alles muß einer herhalten den man verklagen kann.
So ist das Leben aber nicht !!!!!
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 21.01.2022, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, im Schadensfalll wird jeder versuchen dem Anderen das Bummerl anzuhängen.
Der Fahrgast wird sagen, weil dieser keine einwandfreie Sicht durch die Heckscheibe hatte, weil eben diese mit Werbung verklebt war, ich habe den Taxler gefragt ob ich jetzt die Türe öffnen kann und dieser sagte ja, jetzt geht es. Genau in diesem Moment streifte ein Auto die Türe.
Herr Rat, wäre die Heckscheibe nicht foliert gewesen, dann hätte ich das herannahenden Fahrzeug gesehen. Ich habe dem Taxler vertraut.
Mich trifft kein Verschulden.
Meistens kommt es gar nicht soweit, weil sich der Fahrgast nach dem Bezahlvorgang vom Taxi entfernt und das Weite sucht.
Wie willst dem Fahrgast festhalten wenn er schon bezahlt hat.
Wie schaut es aus wenn der Fahrgast besoffen war?
Dann war er ja nicht zurechnungsfähig und kann für sein Verhalten auch nicht herangezogen werden und ist aus dem Vertrauensgrundsatz auszuschließen.
Wie schaut es aus wenn der Fahrgast mittellos ist. Wo nichts ist hat der Kaiser sein Recht verloren. Dann bleibt der Taxler auch wieder über.
Dann haben wir zwar eine Exekutionstitel, aber es gibt nichts zu pfänden.
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