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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 07.03.2022, 12:49 Titel: Achtung Speisekarte |
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Taxilenkerausweis
Befristung, Neu-Antrag, Vertrauenswürdigkeit, Scheckkartenformat
Eine Speisekarte an Verkehrsübertretung führt zur Ablehnung einer Verlängerung des TX Ausweises.
Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung der Vertrauenswürdigkeit nun deutlich strenger ausfällt als in den vergangenen Jahren. Bereits eine sehr geringe Anzahl an Vergehen kann dazu führen, dass die zuständige Behörde die Ausstellung eines neuen Taxilenkerausweises verweigert.
Seit 1.1.2022 erfolgt die Ausstellung des Lenkerausweises im Scheckkartenformat. Es besteht aber keine Verpflichtung dazu, vor dem Ablaufdatum des „alten“ Ausweises in Papierform auf das neue Scheckkartenformat zu wechseln.
Taxilenkerausweise, die vor dem 1.1.2021 unbefristet ausgestellt wurden, laufen 2025 ab. Als konkretes Ablaufdatum gilt der Monatsletzte des Monats, in dem der unbefristete Taxilenkerausweis ausgestellt wurde. Anlässlich der Verlängerung wird erneut geprüft, ob die Vertrauenswürdigkeit gegeben ist. Der neue Taxilenkerausweis nach neuer Rechtslage wird nach Vorliegen der Vertrauenswürdigkeit für 5 Jahre verlängert. Alle 5 Jahre muss dann die Verlängerung des Taxilenkerausweises um weitere 5 Jahre beantragt werden.
Ausstellung des Lenkerausweises Gültig bis
Bis zum 31.12.2020
Beispiel:
September 1970
August 2015
Dezember 2020
2025 bis zum Ablauf des Monats der Ausstellung
30. September 2025
31. August 2025
31. Dezember 2025
Ab dem 1.1.2021
Beispiel
1.Februar 2021
5. März 2022
5 Jahre (vom Ausstellungsdatum)
1. Februar 2026
5. März 2027
Es empfiehlt sich, den Lenkerausweis rechtzeitig vor dem Ablaufdatum bei der zuständigen Behörde verlängern zu lassen. Für die Ausstellung des Lenkerausweises ist die Behörde in jenem Ort zuständig, in dem der Taxilenker seinen ständigen Wohnsitz hat (für Taxilenker mit Wohnsitz in Wien: Verkehrsamt Wien).
Achtung!
Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung der Vertrauenswürdigkeit nun deutlich strenger ausfällt als in den vergangenen Jahren. Bereits eine sehr geringe Anzahl an Vergehen kann dazu führen, dass die zuständige Behörde die Ausstellung eines neuen Taxilenkerausweises verweigert.
Seit 1.1.2022 erfolgt die Ausstellung des Lenkerausweises im Scheckkartenformat. Es besteht aber keine Verpflichtung dazu, vor dem Ablaufdatum des „alten“ Ausweises in Papierform auf das neue Scheckkartenformat zu wechseln. |
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