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wuffi55 Amateur
Anmeldungsdatum: 18.06.2008 Beiträge: 400
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Verfasst am: 21.11.2008, 17:10 Titel: Umsatz und Trinkgeld |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
obwohl der Oberste Gerichtshof die Trinkgeldbesteuerung schon
vor längerer Zeit aufgehoben hat, schreibe ich immer noch so eine verblödete, tägliche Fantasie-Aufstellung meiner Maut.
Von meinem Chef habe ich leider keine klare Antwort erhalten,
ob wir dazu noch immer verpflichtet sind oder nicht!
Kann mir jemand sagen ob es aus irgendwelchen Gründen noch
erforderlich ist bzw. ob ihr noch so eine Aufstellung machen müsst
Bitte um zahlreiche Antworten! |
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Webmaster Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 1406 Wohnort: Unterwaltersdorf
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Verfasst am: 21.11.2008, 18:22 Titel: |
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so was hab ich no nie gemacht |
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Bibiblocksberg Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 2202
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Verfasst am: 21.11.2008, 20:49 Titel: |
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Ich auch nicht. |
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wuffi55 Amateur
Anmeldungsdatum: 18.06.2008 Beiträge: 400
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Verfasst am: 21.11.2008, 21:12 Titel: |
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Kein Spaß, ich muss seit Jänner die Anzahl der Fuhren mit dem entsprechenden Umsatz und dem (theoretisch) erhaltenen Trinkgeld
(pro Fahrt) in Form einer täglichen Aufstellung meinen Abrechnungen beifügen!
Das war doch von Anfang an absoluter Schwachsinn, da ja der Umsatz
und die Anzahl der Fuhren ohnedies auf der Tagesabrechnung ersichtlich
sind und die Angabe des Trinkgeldes in keiner Weise kontrollierbar ist!
Nur ein Wahnsinniger würde sein Trinkgeld korrekt angeben um
dann einen Teil davon der Steuer in den Ar..... zu schieben!
Endlich einmal ein gescheites Gerichtsurteil!
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Webmaster Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 1406 Wohnort: Unterwaltersdorf
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Verfasst am: 22.11.2008, 08:08 Titel: |
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bei uns macht das der Taxameter, der protokolliert alles, wann du das Drecksding eingeschaltet, wann aus, wieviel km besetzt, wieviel km leer zwischen jeder Fuhr, wieoft du pinkeln warst usw
naja und das magere Trinkgeld kann sich der Koberer dann ja dazu dichten, weil die Steuer muß eh er brennen |
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Bibiblocksberg Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 2202
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Verfasst am: 22.11.2008, 08:45 Titel: |
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Trinkgeld ist steuerfrei, Herr Websi.
Ich würde das Trinkgeld ab dem Zeitpunkt des Urteils nicht mehr anführen, Wuffi. Wieviel Fuhren du machst, sagt doch auch den Taxameter. Leer-, Besetztkilometer, Anzahl Fuhren, Anzahl Zuschläge, Gesamtumsatz, dass muss er doch können. Wieso musst du das noch zusätzlich auflisten? |
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wuffi55 Amateur
Anmeldungsdatum: 18.06.2008 Beiträge: 400
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Verfasst am: 22.11.2008, 16:23 Titel: |
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Bis Jänner haben ja die normalen, üblichen Abrechnungen
auch bei mir genügt.
Noch dazu ist mein Chef keiner, der jemals über den Kilometer
gemault hat.
Wenn ich ich mal eine Nacht im Cafehaus verbracht habe anstatt
zu fahren dann hat es auch nie Probleme gegeben.
Werde die Sache selber organisieren müssen denn die verblödete,
völlig sinnlose Schreiberei geht mir ohnedies schon lange
auf den Geist! |
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wuffi55 Amateur
Anmeldungsdatum: 18.06.2008 Beiträge: 400
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Verfasst am: 04.12.2008, 18:16 Titel: |
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Jetzt habe ich doch gestern von meinem lieben Chef selber
die Antwort auf meine Frage erhalten:
Das Finanzamt verlangt bei Betrieben ab 150.000.--€
Jahresumsatz diese Regelung!
Na, dann schreibe ich halt die Zettelwirtschaft weiter!
Oder ich suche mir eine neue Bude mit nur 1-2 Wagen....... |
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zoli Forums Profi
Anmeldungsdatum: 13.11.2008 Beiträge: 778 Wohnort: wien
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Verfasst am: 04.12.2008, 18:50 Titel: |
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Diese Regelung von Finanzamt mit dem 150.000 stimmt leider wirklich.
Glaube mir! Dein Chef hat auch kein Freude damit. Also er will dich sicher nicht absichtlich ärgern. |
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Bibiblocksberg Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 2202
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Verfasst am: 04.12.2008, 19:16 Titel: |
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Kann man da nicht einfach auf Erfahrungswerte zurückgreifen und irgendwelche (natürlich vernünftige) Zahlen einsetzen? Die Anzahl der Fuhren spuckt eh der Taxameter aus. |
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zoli Forums Profi
Anmeldungsdatum: 13.11.2008 Beiträge: 778 Wohnort: wien
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Verfasst am: 04.12.2008, 19:23 Titel: |
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Kein Mensch versteht es.
Der Finanz verlangt es, aber warum?
Die werden schon wissen. Wir müssen nur abwarten. Die Antwort kommt bestimmt. Leider. |
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wuffi55 Amateur
Anmeldungsdatum: 18.06.2008 Beiträge: 400
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Verfasst am: 04.12.2008, 20:16 Titel: |
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Und ich habe meinen Chef wirklich schon verdächtigt,
dass das alleine seine Sonderwünsche sind!
Hoffentlich darf ich heute noch mit meinem regulären
Wagen fahren und nicht mit einer Pferdekutsche! |
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Bibiblocksberg Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 2202
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Verfasst am: 04.12.2008, 20:23 Titel: |
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Steht dir eine Melone? |
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wuffi55 Amateur
Anmeldungsdatum: 18.06.2008 Beiträge: 400
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Verfasst am: 04.12.2008, 20:32 Titel: |
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Trage maximal eine Pudelhaube wenn es kalt ist und bei Bedarf eine
mit 2 Sehschlitzen vorne - immer wenn ich in die Bank gehe zum Geldabheben!
Hoffentlich stehen nicht in 10 Minuten die Kiberer vor der Tür und
schieben mir den letzen Bankraub in die Schuhe!!!
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Bibiblocksberg Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 2202
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Verfasst am: 04.12.2008, 20:35 Titel: |
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Wir teilen, dann verrat ich dich nicht. |
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wuffi55 Amateur
Anmeldungsdatum: 18.06.2008 Beiträge: 400
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Verfasst am: 04.12.2008, 20:41 Titel: |
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Du bestimmst die Bankfiliale!
In Zeiten der Finanzkrise haben die vielleicht gar kein Geld
in der Kassa!
Dann zahlen wir halt was ein! |
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fa adir Newbie
Anmeldungsdatum: 04.12.2008 Beiträge: 6 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 04.12.2008, 20:47 Titel: Losungsaufzeichnung |
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zur korrekten losungsaufzeichnung ist folgendes zu sagen:
seit 1999 mit übergangsfrist ab 2001 sind die taxiunternehmen steuerlich verpflichtet, die vom taxameter aufgezeichneten daten (gesamt-, besetztkilometer, losungen, schaltungen usw.), welche ja laufend gespeichert werden, aufzubewahren. die taxameter haben elektronische speicher und sind losungsgrundaufzeichnungen, also müssen die daten dauerhaft gespeichert und aufbewahrt werden. es sollten die taxameterdaten über die eingebauten schnittstellen exportiert werden, um diese über verlangen dem finanzamt vorweisen zu können.
das gilt eben schon seit langem und wird bei prüfungen auch verlangt.
die 150.000 umsatzgrenze ist völlig egal, sobald ein taxameter vorhanden ist. das heißt auch bei niedrigeren umsätzen sind die taxameterdaten vorzulegen. die 150.000 haben nur dann bedeutung, wenn (wie mancherorts, aber nicht in wien), ein taxameter nicht verpflichtend und daher nicht eingebaut ist.
also: daten exportieren, aufbewahren.
das bloße abschreiben der taxameterdaten ist auch nicht ausreichend! |
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zoli Forums Profi
Anmeldungsdatum: 13.11.2008 Beiträge: 778 Wohnort: wien
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Verfasst am: 05.12.2008, 15:43 Titel: |
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Deine Infos sind nur Halbwahrheiten.
Bevor du Unsinne verbreitest, erkundige dich bitte lieber zb. bei unserem Interessenvertretung.
Dr.Churda ist ganz bestimmt bereit dich aufzuklären. Oder ein Steuerberater, welce sich in der Taxigewerbe gut askennt.
Taxameter ist nicht gleich Taxameter! |
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fa adir Newbie
Anmeldungsdatum: 04.12.2008 Beiträge: 6 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 05.12.2008, 17:02 Titel: |
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lieber zoli!
gebe dir recht: taxameter ist nicht taxameter.
aber bei den offenbar in wien am gebräuchlichsten taxametern, nämlich HALE MCT-04, MCT-05, MCT-06 und beim SPT-01 ist es so, dass diese datenspeicher sind und die daten auch exportiert werden können. was hast du für einen taxameter (beim KIENZLE) weiß ichs nicht so genau? hast du andere erfahrung mit deinem chef oder dem finanzamt gemacht? und wann oder wo hat dr. curda anderes gesagt? bei der im sommer stattgefundenen info-veranstaltung der WKO wien im messezentrum (thema "die wunderwaffen der finanz") war das nämlich thema. und dort haben auch steuerberater gesessen. außerdem kenne ich taxikollegen, die bereits zur herausgabe der taxameter-daten aufgefordert wurden. |
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zoli Forums Profi
Anmeldungsdatum: 13.11.2008 Beiträge: 778 Wohnort: wien
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Verfasst am: 05.12.2008, 18:09 Titel: |
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Ich habe auch eines der gängigen Modelle. Nämlich ein Hale MCT-05. Aber vorsichtshalber ohne dem CEY-System. Wo die Daten aus deinem Taxameter mithilfe dem Chip-Schlüssel exportiert werden. Wenn ich-und noch viele ausser mir-den Schlüssel und das System nicht haben, können wir die Daten auch nicht extern speichern. Was ich nicht kann, bzw. nicht habe, können die Finanzprüfer auch nicht verlangen. Das ist der Grund, warum ich(vorausgezetzt ich habe im vergangene Jahre die € 150.000 Umsatzgrenze übersritten) Einzelaufzeichnungen führen muss. |
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