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Verluste/Funde

 
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wulfi
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.10.2011
Beiträge: 94
Wohnort: 1150 Wien

Beitrag Verfasst am: 06.12.2013, 09:36    Titel: Verluste/Funde Antworten mit Zitat

Verschiedene Themen:

1. ist es nahezu unglaublich, was FG so alles verlieren oder vergessen in
Taxis - in manchen Zeiten gibt es schon mehr Suchmeldungen als
Aufträge
2. Wäre es vielleicht sinnvoll, eine zentrale Fundstelle für alle Taxis
einzurichten - unabhängig von Funk, funklos oder Apps - wäre eine
erste Anlaufstelle für alle Suchenden, die glauben, etwas in einem Taxi
vergessen/verloren zu haben, aber nicht nicht wissen, in welchem ..
(STPL-Einsteiger, Handerl)
Sollte eigentlich von der Innung in die Hand genommen werden, die sich
ja nicht nur als Vertreter der Taxler verstehen sollte, sondern auch als
Ansprechpartner unserer Kunden

3. Bitte um rechtskundige Belehrung von Leuten, die es WIRKLICH
WISSEN:
Habe vor einigen Tagen eine deutsche Maestro-Card in meinem Wagen
gefunden, mit der aber nicht bezahlt wurde. Kann die Fahrt ziemlich
genau eingrenzen (Disco-Einsteiger , eher mässig nüchtern), auch die
Zieladresse
Da die Inhaberin sich nicht bei meiner Zentrale, der ich den Fund
gemeldet habe, gerührt hat, habe ich am nachfolgenden Werktag die
ausgebende Bank in Deutschland angerufen, mit der Bitte, die Card-
Inhaberin über den Fund zu benachrichtigen - unter Angabe meiner
Tel.Nr.
Innerhalb 5 Tagen hat sich nichts getan - welche weitere Vorgangsweise
ist rechtlich korrekt ?
Zerschneide ich die Karte und küble Sie - schicke ich Sie an die
ausgebende Bank zurück per Rückschein (Kosten, wer erstattet?)
Wenn ich gar nichts tue, komme ich möglicherweise in den Verdacht der
Unterschlagung ...

Danke für (sinnvolle) Infos

Wulfi
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Verfasst am:     Titel: Anzeige

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Thomas1979
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 18.03.2010
Beiträge: 747
Wohnort: Oberhausen

Beitrag Verfasst am: 06.12.2013, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Würde mich Auch interessieren.

Normal muss man Fundstücke beim Fundbüro abgeben.
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Webmaster
Site Admin


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 06.12.2013, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

mach eine gute Tat des Tages und sende die Karte auf deine Kosten in einem Brief an das




















































FUNDAMT
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Taxi-Driver
Das Original


Anmeldungsdatum: 21.12.2007
Beiträge: 2866
Wohnort: A:\Niederoesterreich\2301\..

Beitrag Verfasst am: 06.12.2013, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

in ein kuvert stecken und in die fundbox vor einem magistrat werfen Idea
_________________
~~~ Taxi-Driver ~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wer ned wirbt, der stirbt
https://www.medmassage.at/
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wulfi
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.10.2011
Beiträge: 94
Wohnort: 1150 Wien

Beitrag Verfasst am: 06.12.2013, 15:15    Titel: Funde/Verluste Antworten mit Zitat

Naa Leutln, danke für die Kommentare - aber das war nicht das, was ich hören wollte (vielleicht kommts ja noch?)

Ich hätte gerne eine genaue Darlegung der rechtlichen Situation !

Daß ich es in den Fundbehälter vor dem MagBezAmt schmeissen kann,daß ich es abgeben SOLLTE, daß ich es an die Bank schicken "könnte",ist mir alles bekannt, da ich nicht erst gestern zur Welt kam ...

Mir ist es wirklich um eine RECHTLICHE Beurteilung gegangen und ich glaube, die könnte viele Kollegen interessieren.

Da es sich im Falle meiner Frage um eine Maestro/Bankomat-Karte handelt - also fast wie Bargeld - und ich der Besitzerin eigentlich langwierige und teure Prozeduren wie Kartensperre und Neuausstellung ersparen wollte - habe ich ja auch schon mehrmals hinter mir - wollte ich gerne die Gesetzeslage erheben.

Die einfachsten Wege natürlich:
1. : nicht nachdenken - kübeln .. Gefunden ? Ich ???
2. : Fundbox einwerfen - irgendwer hat irgendwo gefunden .. siehe 1.
3. : an die Bank senden - schon mal daran gedacht, daß die Karte
unterwegs in unbefugte Hände gelangen und mißbräuchlich verwendet
werden könnte ? Dann wäre ich der Erste, der beweisen müsste, daß
NICHT ICH den Mißbrauch begangen habe !
4. und sicherste Methode: Die Karte an die ausgebende Bank zu senden
mittels RÜCKSCHEIN, wo Aufgabe und Abgabezeitpunkt registriert
werden - nur: Zeitaufwand, 2 mal mehrere Minuten mit Deutschland
telefoniert, Rückschein Ausland ca. € 10.-...
4. : Im Gesetz steht: Für Funde, die im Ausübung eines Berufes gemacht
besteht kein Anspruch auf Finderlohn - schön, beanspruche ich ja auch
nicht, aber Kostenersatz ?
Jede Bank, jedes Versandhaus verlangt heute für ein standardisiertes
Mahnschreiben (Eigenkosten ca. € 0,05 zuzüglich Portospesen von ca.
€ 0,65) zwischen € 5.- bis € 10.- !
Warum also soll ich, um einem FG Kosten und Mühen zu sparen,
12 bis 15 Euro aus eigener Tasche berappen - für eine Fahrt von 11,30
?

Naheliegendste Solutions also 1. und 2. - kundenfreundlich ist aber halt was Anderes ..

Weitere Infos erbeten

Wulfi
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 06.12.2013, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Taxiinnung Dr. Czurda, da hast Du es vollkommen rechtlich, aber so etwas von rechtlich, dass es rechtlich schon gar nimmer zum aushalten ist!
_________________
Neid muss man sich erarbeiten!
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wulfi
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.10.2011
Beiträge: 94
Wohnort: 1150 Wien

Beitrag Verfasst am: 06.12.2013, 15:49    Titel: Verluste/Funde Antworten mit Zitat

Danke für den Tip Tom,

werde mir demnächst mal 2 Wochen frei nehmen, um die erwartete komplexe Antwort in Ruhe verarbeiten zu können ....
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Bibiblocksberg
Site Admin


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 2202

Beitrag Verfasst am: 06.12.2013, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

du brauchst schon 2 wochen, um die antwort zu hören icon_x0106.gif
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Bibiblocksberg
Site Admin


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 2202

Beitrag Verfasst am: 06.12.2013, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

rechtlich:

aus der offiziellen seite der regierung auszugsweise kopiert:

Zuständige Stelle
Die Fundbehörde

Das Gemeindeamt
In Statutarstädten: der Magistrat
In Wien: die Fundservicestellen der Magistratischen Bezirksämter bzw. die Zentrale des Fundservice
Die Fundservicestellen der einzelnen Magistratischen Bezirksämter sind online mit dieser Zentrale verbunden. Bei Verlust des Führerscheins muss eine Verlustanzeige bei einer Polizeidienststelle durchgeführt werden.
Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei anzuzeigen. Der Verlust des Führerscheins ist der Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion) oder der nächsten Dienststelle des öffentlichen Sicherheitsdienstes anzuzeigen. Ebenso der Verlust von Kennzeichentafeln.

Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.


also ist der rechtlich richtige schritt die fundbox.
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