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Wiederausfolgen des Taxischeins

 
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petr brucic
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 2
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 09.03.2009, 11:54    Titel: Wiederausfolgen des Taxischeins Antworten mit Zitat

Hallo!

2001 habe ich den Führer- und Taxischein abgeben müssen (Alkohol), 3 Monate später hatte ich den Führerschein wieder. Da ich einem anderen Beruf nachgegangen bin, habe ich mich nicht um den Taxischein gekümmert. Nun will ich ihn aber wieder und bin zum Verkehrsamt gegangen und habe die "Wiederausfolgung des Taxischeins" beantragt.
Nun sagte man mir, ich bekomme innerhalb einer Woche einen Bescheid.
Jetzt sind über 14 Tage vergangen ( noch immer kein Bescheid! ) und auf meine telefonische Intervention, sagte man mir, es muss erst eine Erhebung ( Vorstrafen, Verkehrsdelikte, usw. ) durchgeführt werden. Dann frage ich mich, wozu sagt sie mir diese eine Woche zu!? Da stimmt was nicht. Ich bin nicht vorbestraft und war es nie, 1 Verkehrsdelikt ( 62 km/h statt 50 ) in den letzten 8 Jahren.
Nun meine Frage: Gibt es offizielle Richtlinien, wenn ja, wo?
Wie lange dauert so eine "Erhebung?
lg Petr
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Verfasst am:     Titel: Anzeige

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Bibiblocksberg
Site Admin


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 2202

Beitrag Verfasst am: 09.03.2009, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Also, mir wurde mein Taxischein geklaut und ich musste 3 Wochen auf den Neuen warten.
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Taxi-Driver
Das Original


Anmeldungsdatum: 21.12.2007
Beiträge: 2866
Wohnort: A:\Niederoesterreich\2301\..

Beitrag Messageicon Verfasst am: 09.03.2009, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Petr,

Zuerst mal :welc1: im Forum !

Nun zu Deiner Frage.

Na Du bist gut, Richtlinie heißt ja nicht es geht gerade aus, also...

Ein Beispiel: Wenn du eine Strafverfügung erhälst dauert es fast gar nicht diese zu bekommen, wenn Du etwas willst, mußt Du zwar auch bezahlen, wartest aber lange icon_x0137.gif

Aber mal im Ernst - Mit der Anzeigebestätigung kannst Du doch weiterfahren.

Übrigens ist genau das der Grund, warum ich mir eine Kopie eingeschweißt habe und die hinter der Windschutzscheibe plaziert habe.

Frage mich welche kranken Typen den Schein grabsen icon_x0113.gif

Gruß - Driver
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~~~ Taxi-Driver ~~~
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 09.03.2009, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

die antwort kannst haben......

die "du sagen, ich fahren"-fraktion........

weil i kann mir ehrlichgsagt, net vorstellen wie manche durch die prüfung rodeln.
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!!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!!
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Taxi-Driver
Das Original


Anmeldungsdatum: 21.12.2007
Beiträge: 2866
Wohnort: A:\Niederoesterreich\2301\..

Beitrag Verfasst am: 09.03.2009, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Taxman hat Folgendes geschrieben:
die antwort kannst haben......

die "du sagen, ich fahren"-fraktion........

weil i kann mir ehrlichgsagt, net vorstellen wie manche durch die prüfung rodeln.


Sollte bei mir wie gesagt nicht passieren, ausserdem habe ich einen hellen Teint (=Hautfarbe) mr_green
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 09.03.2009, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

no, photoshop bringt auch dir maximalpigmentierung bei............. Twisted Evil Twisted Evil
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!!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!!
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petr brucic
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 2
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 09.03.2009, 15:01    Titel: Wiederausfolgen des Taxischeins Antworten mit Zitat

Mit Richtlinien meinte ich die gesetzlichen Bestimmung, die erforderlich sind um den Taxischein wieder zu erhalten.

lg Petr
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Taxi-Driver
Das Original


Anmeldungsdatum: 21.12.2007
Beiträge: 2866
Wohnort: A:\Niederoesterreich\2301\..

Beitrag Messageicon Verfasst am: 09.03.2009, 15:24    Titel: Re: Wiederausfolgen des Taxischeins Antworten mit Zitat

petr brucic hat Folgendes geschrieben:
Mit Richtlinien meinte ich die gesetzlichen Bestimmung, die erforderlich sind um den Taxischein wieder zu erhalten.

lg Petr


Sorry, aber ich arbeite nicht auf der Behörde Exclamation

Aber was spricht dagegen, wenn Du beim Vorgesetzten des Bearbeitenden vorsprichst und dem Mitteilst was Sache ist ?

Gruß - Driver
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wuffi55
Amateur


Anmeldungsdatum: 18.06.2008
Beiträge: 400

Beitrag Verfasst am: 09.03.2009, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Taxi-Driver hat Folgendes geschrieben:

Übrigens ist genau das der Grund, warum ich mir eine Kopie eingeschweißt habe und die hinter der Windschutzscheibe plaziert habe.
Gruß - Driver


Mir sind aus den 90er Jahren Fälle bekannt, wo sie den
Fahrern mit den Kopien hinter der Scheibe allen Ernstes Dokumentenfälschung angehängt haben. icon_x0118.gif
Kein Spaß!

Habe früher selber immer eine Kopie hinter der Scheibe gehabt,
denn das Original wäre im Sommer bei Hitze und Sonneneinstrahlung
wahrscheinlich in einer Woche zerbröselt wie eine alte Mumie.

Aber mach das mal den Behörden klar!
Vorschrift ist Vorschrift! hugh! mr_green mr_green mr_green

In den letzten 18 Jahren gibt es prinzipiell überhaupt keinen
grauen Schein mehr hinter der Scheibe!
icon_x0135.gif icon_x0135.gif icon_x0135.gif

Würde vorschlagen, ein kleiner Anruf bei der Innung wäre
vielleicht informativ und die zeitlichen Zusagen von Behörden
sind sowieso nicht ernst zu nehmen!
mr_green mr_green mr_green
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Taxi-Driver
Das Original


Anmeldungsdatum: 21.12.2007
Beiträge: 2866
Wohnort: A:\Niederoesterreich\2301\..

Beitrag Messageicon Verfasst am: 09.03.2009, 17:08    Titel: Wasserzeichen Antworten mit Zitat

Lieber Wuffi,

Ich bin nicht ganz so wie Du vielleicht denkst, denn ich habe Groß KOPIE quer über den Schein in Wasserzeichen drauf gedruckt Wink

Somit ist auch nix mit Dokumentenfälschung.

Ich bin doch nicht blöd Mann Wink

Gruß - Driver
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wuffi55
Amateur


Anmeldungsdatum: 18.06.2008
Beiträge: 400

Beitrag Verfasst am: 09.03.2009, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Mir persönlich ist es ja völlig wurscht aber du weist ja wie es
mit der Intelligenz der blauen Männchen bestellt ist!
icon_x0117.gif

Trotzdem, in der Betriebsordnung ist nicht die ersatzweise
Anbringung einer, auch als solchen gekennzeichneten, Kopie vorgesehen!

Vielleicht lediglich im Falle des Diebstahls oder Verlustes bis zur
Neuausstellung, das kann ich aber nicht bestätigen.

Das soll jetzt nicht juristisch ausarten!
Laughing Laughing Laughing
Wäre aber interessant ob es jemand sicher weis! Question
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