Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
petr brucic Newbie
Anmeldungsdatum: 09.03.2009 Beiträge: 2 Wohnort: wien
|
Verfasst am: 09.03.2009, 11:54 Titel: Wiederausfolgen des Taxischeins |
|
|
Hallo!
2001 habe ich den Führer- und Taxischein abgeben müssen (Alkohol), 3 Monate später hatte ich den Führerschein wieder. Da ich einem anderen Beruf nachgegangen bin, habe ich mich nicht um den Taxischein gekümmert. Nun will ich ihn aber wieder und bin zum Verkehrsamt gegangen und habe die "Wiederausfolgung des Taxischeins" beantragt.
Nun sagte man mir, ich bekomme innerhalb einer Woche einen Bescheid.
Jetzt sind über 14 Tage vergangen ( noch immer kein Bescheid! ) und auf meine telefonische Intervention, sagte man mir, es muss erst eine Erhebung ( Vorstrafen, Verkehrsdelikte, usw. ) durchgeführt werden. Dann frage ich mich, wozu sagt sie mir diese eine Woche zu!? Da stimmt was nicht. Ich bin nicht vorbestraft und war es nie, 1 Verkehrsdelikt ( 62 km/h statt 50 ) in den letzten 8 Jahren.
Nun meine Frage: Gibt es offizielle Richtlinien, wenn ja, wo?
Wie lange dauert so eine "Erhebung?
lg Petr |
|
Nach oben |
|
|
Google
|
Verfasst am: Titel: Anzeige |
|
|
|
|
Nach oben |
|
|
Bibiblocksberg Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 2202
|
Verfasst am: 09.03.2009, 12:19 Titel: |
|
|
Also, mir wurde mein Taxischein geklaut und ich musste 3 Wochen auf den Neuen warten. |
|
Nach oben |
|
|
Taxi-Driver Das Original
Anmeldungsdatum: 21.12.2007 Beiträge: 2866 Wohnort: A:\Niederoesterreich\2301\..
|
Verfasst am: 09.03.2009, 13:11 Titel: |
|
|
Hallo Petr,
Zuerst mal im Forum !
Nun zu Deiner Frage.
Na Du bist gut, Richtlinie heißt ja nicht es geht gerade aus, also...
Ein Beispiel: Wenn du eine Strafverfügung erhälst dauert es fast gar nicht diese zu bekommen, wenn Du etwas willst, mußt Du zwar auch bezahlen, wartest aber lange
Aber mal im Ernst - Mit der Anzeigebestätigung kannst Du doch weiterfahren.
Übrigens ist genau das der Grund, warum ich mir eine Kopie eingeschweißt habe und die hinter der Windschutzscheibe plaziert habe.
Frage mich welche kranken Typen den Schein grabsen
Gruß - Driver _________________ ~~~ Taxi-Driver ~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wer ned wirbt, der stirbt
https://www.medmassage.at/ |
|
Nach oben |
|
|
Taxman caesar collationum
Anmeldungsdatum: 19.06.2008 Beiträge: 3939 Wohnort: Wien
|
Verfasst am: 09.03.2009, 13:58 Titel: |
|
|
die antwort kannst haben......
die "du sagen, ich fahren"-fraktion........
weil i kann mir ehrlichgsagt, net vorstellen wie manche durch die prüfung rodeln. _________________ !!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!! |
|
Nach oben |
|
|
Taxi-Driver Das Original
Anmeldungsdatum: 21.12.2007 Beiträge: 2866 Wohnort: A:\Niederoesterreich\2301\..
|
Verfasst am: 09.03.2009, 14:07 Titel: |
|
|
Taxman hat Folgendes geschrieben: | die antwort kannst haben......
die "du sagen, ich fahren"-fraktion........
weil i kann mir ehrlichgsagt, net vorstellen wie manche durch die prüfung rodeln. |
Sollte bei mir wie gesagt nicht passieren, ausserdem habe ich einen hellen Teint (=Hautfarbe) _________________ ~~~ Taxi-Driver ~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wer ned wirbt, der stirbt
https://www.medmassage.at/ |
|
Nach oben |
|
|
Taxman caesar collationum
Anmeldungsdatum: 19.06.2008 Beiträge: 3939 Wohnort: Wien
|
Verfasst am: 09.03.2009, 14:47 Titel: |
|
|
no, photoshop bringt auch dir maximalpigmentierung bei............. _________________ !!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!! |
|
Nach oben |
|
|
petr brucic Newbie
Anmeldungsdatum: 09.03.2009 Beiträge: 2 Wohnort: wien
|
Verfasst am: 09.03.2009, 15:01 Titel: Wiederausfolgen des Taxischeins |
|
|
Mit Richtlinien meinte ich die gesetzlichen Bestimmung, die erforderlich sind um den Taxischein wieder zu erhalten.
lg Petr |
|
Nach oben |
|
|
Taxi-Driver Das Original
Anmeldungsdatum: 21.12.2007 Beiträge: 2866 Wohnort: A:\Niederoesterreich\2301\..
|
Verfasst am: 09.03.2009, 15:24 Titel: Re: Wiederausfolgen des Taxischeins |
|
|
petr brucic hat Folgendes geschrieben: | Mit Richtlinien meinte ich die gesetzlichen Bestimmung, die erforderlich sind um den Taxischein wieder zu erhalten.
lg Petr |
Sorry, aber ich arbeite nicht auf der Behörde
Aber was spricht dagegen, wenn Du beim Vorgesetzten des Bearbeitenden vorsprichst und dem Mitteilst was Sache ist ?
Gruß - Driver _________________ ~~~ Taxi-Driver ~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wer ned wirbt, der stirbt
https://www.medmassage.at/ |
|
Nach oben |
|
|
wuffi55 Amateur
Anmeldungsdatum: 18.06.2008 Beiträge: 400
|
Verfasst am: 09.03.2009, 17:02 Titel: |
|
|
Taxi-Driver hat Folgendes geschrieben: |
Übrigens ist genau das der Grund, warum ich mir eine Kopie eingeschweißt habe und die hinter der Windschutzscheibe plaziert habe.
Gruß - Driver |
Mir sind aus den 90er Jahren Fälle bekannt, wo sie den
Fahrern mit den Kopien hinter der Scheibe allen Ernstes Dokumentenfälschung angehängt haben.
Kein Spaß!
Habe früher selber immer eine Kopie hinter der Scheibe gehabt,
denn das Original wäre im Sommer bei Hitze und Sonneneinstrahlung
wahrscheinlich in einer Woche zerbröselt wie eine alte Mumie.
Aber mach das mal den Behörden klar!
Vorschrift ist Vorschrift! hugh!
In den letzten 18 Jahren gibt es prinzipiell überhaupt keinen
grauen Schein mehr hinter der Scheibe!
Würde vorschlagen, ein kleiner Anruf bei der Innung wäre
vielleicht informativ und die zeitlichen Zusagen von Behörden
sind sowieso nicht ernst zu nehmen!
|
|
Nach oben |
|
|
Taxi-Driver Das Original
Anmeldungsdatum: 21.12.2007 Beiträge: 2866 Wohnort: A:\Niederoesterreich\2301\..
|
Verfasst am: 09.03.2009, 17:08 Titel: Wasserzeichen |
|
|
Lieber Wuffi,
Ich bin nicht ganz so wie Du vielleicht denkst, denn ich habe Groß KOPIE quer über den Schein in Wasserzeichen drauf gedruckt
Somit ist auch nix mit Dokumentenfälschung.
Ich bin doch nicht blöd Mann
Gruß - Driver _________________ ~~~ Taxi-Driver ~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wer ned wirbt, der stirbt
https://www.medmassage.at/ |
|
Nach oben |
|
|
Google
|
Verfasst am: Titel: Anzeige |
|
|
|
|
Nach oben |
|
|
wuffi55 Amateur
Anmeldungsdatum: 18.06.2008 Beiträge: 400
|
Verfasst am: 09.03.2009, 17:21 Titel: |
|
|
Mir persönlich ist es ja völlig wurscht aber du weist ja wie es
mit der Intelligenz der blauen Männchen bestellt ist!
Trotzdem, in der Betriebsordnung ist nicht die ersatzweise
Anbringung einer, auch als solchen gekennzeichneten, Kopie vorgesehen!
Vielleicht lediglich im Falle des Diebstahls oder Verlustes bis zur
Neuausstellung, das kann ich aber nicht bestätigen.
Das soll jetzt nicht juristisch ausarten!
Wäre aber interessant ob es jemand sicher weis! |
|
Nach oben |
|
|
|