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W. Landesbetriebsordnung Neuregelung

 
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otto
User


Anmeldungsdatum: 30.12.2013
Beiträge: 119
Wohnort: sbg

Beitrag Verfasst am: 24.06.2015, 11:40    Titel: W. Landesbetriebsordnung Neuregelung Antworten mit Zitat

Dr.Ernst-Peter LAGLER
Mobil.: 0664-1624240

An das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Radetzkystr. 2
A-10300 WIEN
z.Hd. Fr. Mag. Ursule Zechner - Sektionschefin
Wien, am 22.5. 2015

Betreff: Wiener Landes-Betriebsordnung für Taxis: - Großveranstaltungen §30

Sehr geehrte Frau Sektionschefin Ursula Zechner!

Die Wiener Landes-Betriebsordnung für Taxis, im Konkreten der §30 regelt das Auffahren von Taxis bei Großveranstaltungen mit folgendem Text:

„Anläßlich der Abhaltung von Großveranstaltungen ist das Auffahren mit Taxikraftfahrzeugen und das Aufstellen dieser Kraftfahrzeuge unbeschadet der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2006, auch außerhalb von Taxistandplätzen gestattet.“

Leider wurde diese sinnvolle Regelung durch ein praxisfremdes und sinnwidriges höchstgerichtliches Urteil auf nicht wiederkehrende Veranstaltungen eingeschränkt.

Diese Tatsache ist der Wiener Polizei aufgefallen und nimmt diese seit circa 2 Jahren diese Entscheidung täglich zum Anlass alle bei Veranstaltungen wie z.B. Staatsoper, Volksoper, Musikverein, Konzerthaus, Theater an der Wien, Arena ………die Liste ist fast unendlich fortzuführen , aber auch Ballveranstaltungen, selbst beim Polizeiball! Mit Strafmandaten bis über Euro 200.- zu bestrafen!

Abgesehen davon, daß die Verkehrsstreifen dies ohne Kontaktaufnahme mit den Fahrern machen ( der eine Fährt, der andere schreibt ) widerspricht dies absolut den Aufgaben des Taxigewerbes!

Nun tut weder ein Dr. Andreas Curda – Geschäftsführer der Taxiinnung, noch die Landespolizeidirektion Wien in der Person des Herrn Hofrat Dr. Peter Jedelsky – Leiter des Bürgerservice – etwas gegen diese Unsinnigkeit!! Auch mein Versuch das Bundesministerium für Wirtschaft, den Vizekanzler Dr. Rainhold Mitterlehner einzuschalten scheiterte an der angeblichen Unzuständigkeit! Eine Vizebürgermeisterin Maga. Maria Vassilakou hält sich als Verkehrsstatträtin für nicht Zuständig, eine Sandra Frauenberger im Nationalrat findet es nicht einmal notwendig zu reagieren, vom Bürgermeister Dr. Michael Häupl ganz zu schweigen dort landen diesbezügliche Schriftstücke ausschließlich im Papierkorb!

Offensichtlich geht es hier um eine nicht versiegende Einkommensquelle, welche zu Lasten von Taxilenkern geht, welche so schon am unteren Ender der österreichischen Einkommensskala rangieren!

Nun wurde ich seitens des Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, von Herrn Dr. Franz Resetar auf das Bundesministerium für Verkehr verwiesen, da dieser und nicht nur er der Auffassung ist, daß die Straßenverkehrsordnung geändert werden müsste um eine vernünftige Lösung für das Auffahren von Taxis bei Veranstaltungen auch für wiederkehrende Veranstaltungen zu regeln!

Persönlich bin ich der Auffassung, daß dies nicht benötigt wird, da in den Bundesländern Veranstaltungen viel genauer definiert wurden, in Vorarlberg z.B. bereits ab 100 Personen einer Veranstaltung, bei welche Taxis sich auch außerhalb von Taxistandplätzen aufstellen dürfen!

Daher schlage ich die Änderung des Wortes „Großveranstaltungen“ in „Veranstaltungen, auch wiederkehrend, mit mehr als ca. 500 Teilnehmern“ zu ändern!
Damit wäre klar und zweifelsfrei das allgemein erwartete und erwünschte Aufstellen der Taxis bei Bällen, Theater- und Opernveranstaltungen, Konzerten oder Volksfesten etc. gedeckt.

Dadurch wäre es Taxilenkern möglich ohne permanente Angst vor den Inkassofahrten der Polizei und eines Einkommensverlustes von mehreren Tagesverdiensten fürchten zu müssen, was oft sogar die Existenzgrundlage gefährdet, Veranstaltungen anzufahren!

Um Ihnen einen Einblick in die Situation des Taxigewerbes in Wien generell zu geben sende ich Ihnen mein letzes Schreiben an Herrn Vizekanzler Dr. Rainhold Mitterlehner vom 12.6.2015 als Beilage!

Ich bitte Sie die Angelegenheit zu prüfen und mir auch Gelegenheit zu geben die Angelegenheit persönlich zu referieren!

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

Dr.Ernst-Peter LAGLER
Mobil.: 0664-1624240
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Anmeldungsdatum: 11.03.2008
Beiträge: 833
Wohnort: Berlin

Beitrag Verfasst am: 25.06.2015, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, dass da jemand Druck macht!
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