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nerdfilms Forums Profi
Anmeldungsdatum: 11.03.2008 Beiträge: 833 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 22.01.2016, 21:46 Titel: Hotel Thueringer Hof |
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Heute abend stehe ich am 904, als ich einen Auftrag in die Theresiengasse 2 bekomme. Der Auftrag entpuppt sich als zum Hotel "Tulip Inn Thueringer Hof Vienna". Es dauerte kaum eine Minute, bis ich dort war und hatte mich in eine Einfahrt zu stellen, da vor Ort keine Haltemöglichkeit vorhanden war. Ich gehe also hinein und die Rezeption ist unbesetzt, also muss ich mehrmals laut "Taxi!" rufen, bis jemand erschien. Der Rezeptionist tat ahnungslos und ich musste ihm lang und breit erklären, ob er nicht etwa ein "Taxi" bestellt hätte? "Ja", erklärte er schließlich und die "Dame" würde sofort herunterkommen. Ich informierte ihn darüber, dass ich beim Wagen warte und konnte gerade noch einen Autofahrer davon abbringen, mich wegen Besitzstörung anzuzeigen, da er aus der Ausfahrt fahren wollte.
Danach gelang es mir, mich direkt vor dem Hoteleingang zu positionieren und da die 2 Minuten Wartezeit längst abgelaufen waren, schaltete ich den Taxameter ein.
Nach wiederum mehreren Minuten Wartezeit ging ich abermals hinein, der Rezeptionist tat wieder ahnungslos und fragte mich, ob die Dame denn noch nicht gekommen wäre? Da ich das verneinte, sagte er nun, er wolle "anrufen", tat aber nichts dergleichen und schwänzelte eine Weile hin und her, um mir dann schließlich zu sagen, er wisse nicht, aus welchem Zimmer die Dame wäre. Sie hätte nämlich das Taxi persönlich bei ihm bestellt und wäre dann wieder "hinaufgegangen". Außerdem wäre sie sehr "aufgeregt" gewesen. Ich könne ja noch warten, vielleicht komme sie ja noch.
ICH SCHWÖRE: Beim nächsten Mal werde ich mich nicht so einfach abwimmeln lassen, sondern werde die Rechnung ausdrucken und sie dem jungen Herren vorlegen! Sollte er sich weigern, sie zu zahlen, werde ich von ihm ein Foto machen und es gibt eine Anzeige.
Ich beziehe mich hier auf den § 6.(3) des Wiener Taxitarifes:
"Wird eine über Funk oder Standplatztelefon bestellte Fahrt nicht angetreten oder macht ein Besteller vom nicht abbestellten und rechtzeitig erschienenen Wagen keinen Gebrauch, so ist, wenn die Ursache der Nichtbenützung des Wagens nicht vom Lenker zu verantworten ist, die Grundtaxe, der Zuschlag gemäß §5 Abs.1 bzw. Abs.2 und eine allfällige Zeittaxe gemäß Abs.2 zu verrechnen."
Ich bin mir nämlich sicher, dass der Rezeptionist sehr wohl auch gegenüber einem Taxilenker eine gewisse SORGFALTSPFLICHT an den Tag zu legen hat und dafür Sorge zu tragen hat, dass diesem nicht unnötig Schaden entsteht! |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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Taxi-Driver Das Original
Anmeldungsdatum: 21.12.2007 Beiträge: 2866 Wohnort: A:\Niederoesterreich\2301\..
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Verfasst am: 23.01.2016, 15:05 Titel: |
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@Nerd,
Du kommst mir schon fast vor wie a Extremsportler
Aber Deine Erstanalyse zu dem Vorfall ist wohl Doch a bisserl als "Überreaktion" einzustufen.
Cool down Man _________________ ~~~ Taxi-Driver ~~~
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Wer ned wirbt, der stirbt
https://www.medmassage.at/ |
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nerdfilms Forums Profi
Anmeldungsdatum: 11.03.2008 Beiträge: 833 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 23.01.2016, 19:55 Titel: |
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Taxifriedl Newbie
Anmeldungsdatum: 13.05.2008 Beiträge: 47 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 29.01.2016, 15:47 Titel: |
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Ich finde er hat Recht ! Warum soll man sich immer abwimmeln lassen. |
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