Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
satriani User
Anmeldungsdatum: 03.01.2008 Beiträge: 214 Wohnort: wien 21
|
Verfasst am: 10.06.2016, 06:00 Titel: Taxiinnung |
|
|
Frage an die Experten im Forum: Hab vorgestern im vorbeifahren mitbekommen, dass am 2111-er 3 Leute mit grellen TAXIINNUNG Warnwesten die Kollegen kontrolliert haben.Nun hätte ich gerne gewusst, ob ich diesen Personen gegenüber Ausweispflichtig bin, oder nicht.
Also ohne bei Beibeziehung der Exekutive würde ich diese verweigern.
Wie denkt ihr, bzw. sind Eure Erfahrungen, und vor allem, gibt es oder kann es Konsequenzen seitens der Innung geben? |
|
Nach oben |
|
|
Google
|
Verfasst am: Titel: Anzeige |
|
|
|
|
Nach oben |
|
|
TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
|
Verfasst am: 10.06.2016, 10:33 Titel: |
|
|
Auf der einen Seite wird gejammert, dass die Innung nix tut- auf der anderen wird in Frage gestellt, ob's des überhaupt dürfen?!
Ich bin der Meinung, wenn man nichts zu verbergen hat, braucht man sich auch nicht über eine Kontrolle fürchten. _________________ Neid muss man sich erarbeiten! |
|
Nach oben |
|
|
nerdfilms Forums Profi
Anmeldungsdatum: 11.03.2008 Beiträge: 833 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 10.06.2016, 15:49 Titel: |
|
|
Selbstverständlich bist du ausweispflichtig!
Link werde ich nachliefern, sobald ich Zeit habe! |
|
Nach oben |
|
|
nerdfilms Forums Profi
Anmeldungsdatum: 11.03.2008 Beiträge: 833 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 11.06.2016, 19:48 Titel: |
|
|
Hier ist alles, was ich dazu gefunden habe:
Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr §4 (3)
Zitat: | "Der Lenker hat den Ausweis während des Fahrdienstes mitzuführen und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen." |
|
|
Nach oben |
|
|
satriani User
Anmeldungsdatum: 03.01.2008 Beiträge: 214 Wohnort: wien 21
|
Verfasst am: 11.06.2016, 20:25 Titel: |
|
|
nerdfilms hat Folgendes geschrieben: | Hier ist alles, was ich dazu gefunden habe:
Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr §4 (3)
Zitat: | "Der Lenker hat den Ausweis während des Fahrdienstes mitzuführen und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen." |
|
Also daraus geht nicht hervor, ob ich der Innung gegenüber Ausweispflichtig bin
Denn die Taxiinnung ist weder das Eine, noch das Andere. |
|
Nach oben |
|
|
Taxman caesar collationum
Anmeldungsdatum: 19.06.2008 Beiträge: 3939 Wohnort: Wien
|
Verfasst am: 12.06.2016, 06:39 Titel: |
|
|
Satrlani, steht eh laut und deutlich da. NEIN!!!!!
Weil die Mitglieder der Fachgruppe, wie du folgerichtig bemerkst, sind weder das Eine noch das Andere.
Sie müssten in der Praxis einen Polizisten oder ein Mitglied der Parkraumüberwachung beiziehen.
Aber sagts es net laut weiter. ;-) _________________ !!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!! |
|
Nach oben |
|
|
nerdfilms Forums Profi
Anmeldungsdatum: 11.03.2008 Beiträge: 833 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 12.06.2016, 08:17 Titel: |
|
|
Also ich hab eigentlich gar nichts gegen Kontrollen auch des Ausweises durch die Innung. Wenn sich auch die zwei bei mir durchgeführten ein bisschen seltsam abgespielt haben:
Bei der ersten war ich ein bisschen missgelaunt, weil mich irgendetwas geärgert hat, das aber mit der Kontrolle gar nichts zu tun gehabt hat und der Innungsmensch war ganz verdattert wie ich dreingeschaut habe, er könne ja nichts dafür und mache nur seinen Job.
Naja, bei der nächsten Überprüfung schaue ich halt betont respektvoll und da hat ihn dann gestört, dass ich so "ängstlich" dreinschaue, er mache ja überhaupt nichts. |
|
Nach oben |
|
|
|