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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 17.10.2016, 21:34 Titel: Taxinews |
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Einige Neuerungen aus dem KFG und der StVO kommen auf uns zu.
Wird man z.B. vom Radar fotografiert so wird in Zukunft alles bestraft was auf dem Foto zu sehen ist. Zu schnell fahren, Nichtverwendung des Gurtes, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung. Für letzteres gibt es eine Eintragung.
Für das sogenannte Pickerl gibt es keine 4 Monate Überziehung mehr. Ist die Lochung im Oktober so ist das Pickerl auch im Oktober fällig. Es kann natürlich früher gemacht werden.
Fahren in alkoholisiertem Zustand für Taxis gilt nach wie vor das was jetzt gilt. Wenn man mit über 1,2 Promille erwischt wird kann die Entzugsdauer der Lenkerberechtigung dadurch verkürzt werden in dem man sich einen "Blasautomat" oder wie das Ding heißt einbauen lässt. |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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Registrierungs-In Amateur
Anmeldungsdatum: 25.02.2016 Beiträge: 297 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 18.10.2016, 00:54 Titel: |
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Zitat: | Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung. | Wie sieht es aus mit Funkgeräte? Was ich weis ist das ohne problem möglich. |
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Taxi-Driver Das Original
Anmeldungsdatum: 21.12.2007 Beiträge: 2866 Wohnort: A:\Niederoesterreich\2301\..
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Verfasst am: 18.10.2016, 01:11 Titel: |
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Ob man in ein Telefon oder in eine Funkgurke reinbläst wird egal sein und Du bekommst Dein Fett weg.
Aber Du kannst es ja versuchen und gibst uns dann hier Bescheid wie´s ausging.
Als Idee könntest Dein Phone mit dem Case einer solche Funke tarnen.
Wird sicher spannend _________________ ~~~ Taxi-Driver ~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wer ned wirbt, der stirbt
https://www.medmassage.at/ |
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Registrierungs-In Amateur
Anmeldungsdatum: 25.02.2016 Beiträge: 297 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 18.10.2016, 01:18 Titel: |
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Ich bilde mir ein gelesen zu haben das es einen unterschied machen soll. |
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piefke53 Amateur
Anmeldungsdatum: 14.04.2015 Beiträge: 343 Wohnort: Tulln
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Verfasst am: 18.10.2016, 12:31 Titel: |
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Da Österreich gerne Vorschriften aus anderen Ländern „landes- und sprachspezifisch anpasst“, vermute ich mal, dass man mal wieder in meiner Heimat „abschreiben“ wird.
Und da gilt: Benutzung von Handy / Smartphone ist bei laufendem Motor (!) untersagt und mit Bußgeld belegt, die Benutzung von Funkgeräten ist von diesem Verbot nicht betroffen.
Gilt also für CB- und Amateutfunk ebenso wie für Betriebsfunk incl. Taxifunk.
Allerdings kenne ich den klassischen Taxifunk in Deutschland eigentlich nur mit fest installiertem Mikrofon und Lenkstock- oder Fußtaster .... |
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Thomas1979 Forums Profi
Anmeldungsdatum: 18.03.2010 Beiträge: 747 Wohnort: Oberhausen
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Verfasst am: 18.10.2016, 15:25 Titel: |
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Woher kommt diese Info und ab wann gültig? |
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piefke53 Amateur
Anmeldungsdatum: 14.04.2015 Beiträge: 343 Wohnort: Tulln
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Verfasst am: 18.10.2016, 16:20 Titel: |
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Thomas1979 hat Folgendes geschrieben: | Woher kommt diese Info und ab wann gültig? |
Wenn es sich auf Deutschland bezieht: Diese Ausnahme ist seit der Einführung des Verbots der Handynutzung bei laufendem Motor gültig.
Habe auf die Schnelle nur einen FOCUS-Beitrag aus 2012 gefunden: http://tinyurl.com/d6yabok
In Österreich wird dazu wohl erst noch ein Gesetzeskommentar gemeißelt werden müssen |
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wolfi Amateur
Anmeldungsdatum: 20.08.2016 Beiträge: 471 Wohnort: marchfeld
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Verfasst am: 19.10.2016, 19:12 Titel: Re: Taxinews |
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madeira hat Folgendes geschrieben: | Wenn man mit über 1,2 Promille erwischt wird kann die Entzugsdauer der Lenkerberechtigung dadurch verkürzt werden in dem man sich einen "Blasautomat" oder wie das Ding heißt einbauen lässt. |
was für ein Schwachsinn isn das?
0,1 für taxler, 5 jahre entzug der bulettn... |
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