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Taxman caesar collationum
Anmeldungsdatum: 19.06.2008 Beiträge: 3939 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 07.11.2016, 16:11 Titel: |
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Meister Rosebud, ich gebs auf. Entweder Sie können oder Sie wollen es nicht verstehen. Graubereich gibts da keinen.
Meine Kollegen sind wohl in der Lage Ihre Interessen selbst zu vertreten. Hier ist ausschliesslich MEINE Meinung zu lesen. Und die hat selbstverständlich KEINE Allgemeingültigkeit. Aber immerhin verstehen Sie als Lenker offensichtlich mehr und haben auch den Überblick über juristische Zusammenhänge. Gratuliere. ;-) _________________ !!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!! |
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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 08.11.2016, 11:14 Titel: |
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Ich hatte auch schon einmal einen Arbeitgeber der mir gedroht hat mich sperren zu lassen. Mir ist ein PKW hinten am Taxi auf die Stoßstange gefahren. Zum Glück war der Schaden nicht hoch.
Dennoch der Arbeitgeber wollte von mir bis zur Abwicklung der Versicherungsangelegenheit eine Unfallpauschale in der Höhe von € 300.- haben obwohl die Verschuldensfrage eigentlich eh eindeutig ist wenn mir jemand hinten darauf fährt. Weil er hat auch gleich gesagt wenn es strittig ist geht er nicht zu Gericht weil er dann auf den Kosten sitzen bleibt.
Losungshinterziehungen sollten natürlich sanktioniert werden.
Nur viele Kowara benutzen das Sperren eben als Druckmittel. |
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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 08.11.2016, 11:23 Titel: |
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In solchen Angelegenheit hilft ein vernünftiges Gespräch zwischen AG und Funkleiter und Lenker oder auch die Beiziehung eines Mediators. Vielleicht trifft man sich in der Mitte. Wenn das alles nichts nützt dann geht man zur Arbeiterkammer, das ist die gesetzliche Interessensvertretung der Arbeitnehmer und die stellen kostenlos einen Rechtsanwalt oder einen im Haus beschäftigten Juristen zur Verfügung. Dieser bringt auch kostenlos die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein.
Selbst wenn ich auf Fixlohn fahren würde habe ich natürlich einen Schaden weil ich z.B. 40% weniger Umsatz mache und auch in etwa 40% weniger Trinkgeld einfahre wenn ich funklos fahre. Somit kann man das entgangene Trinkgeld einklagen.
Durchschnittliches Trinkgeld pro Fahrgast multipliziert mit den entgangenen Fuhren pro Tag.
Übrigens die Klagen beim Arbeits- und Sozialgericht sind für den Arbeitnehmer immer gebührenfrei und kosten dem Lenker nichts.
Gretzn gibt es sowohl auf der Arbeitgeber als auch auf der Arbeitnehmerseite.
Im Übrigen führen Unternehmungen schwarze Listen. Das heißt gibt es tatsächlich Abrechnungsprobleme dann werden solche auch untereinander ausgetauscht. Ich kenne Fälle wo sich Lenker nach Jahren wieder beim selben AG beworben haben und dieser ihn darauf hingewiesen hat du schuldest mir noch den Betrag x oder du hast den Unfallbeitrag nicht bezahlt oder es sind noch so und so viele Flughafenfahrten und Funkaufträge offen die nicht bezahlt wurden. Man kann ja über alles reden.
Ist mir auch schon passiert die Flughafenabrechnungen kommen immer viel später aber ich hatte das Unternehmen schon verlassen. Als ich dann wieder begonnen habe zu fahren hat der Chef gesagt da sind noch Flughafenabrechnungen offen. Habe ich natürlich anstandslos bezahlt. |
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