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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 17.10.2016, 21:40 Titel: Gemeindebusse, Feuerwehren |
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Gemeindebusse, Feuerwehren etc. die zur Personenbeförderung herangezogen werden Achtung. Hier handelt es sich um keine gewerbliche Personenbeförderung. Bei einem Unfall mit Personenschäden haftet der Lenker. |
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piefke53 Amateur
Anmeldungsdatum: 14.04.2015 Beiträge: 343 Wohnort: Tulln
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Verfasst am: 18.10.2016, 12:22 Titel: |
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Genau wie bei Deinem privaten PKW (so vorhanden) haftet zunächst einmal die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Diese deckt nicht nur Schäden an fremden Sachen ab, sondern auch Personenschäden, sogar von Insassen des unfallverursachenden Fahrzeuges (in diesem Falle außer dem Fahrer).
Sofern in Ausnahmefällen (bei Fuhrparks ab einer gewissen Größe oder Eigentum des Landes oder Bundes - bei Kommunen bin ich nicht sicher!) keine Versicherung bestehen muss, haftet der Fahrzeughalter seibst.
Rückgriff auf den Fahrer ist in der Regel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, außerdem Alkohol- oder Drogenkonsum oder unbefugter Benutzung, möglich. |
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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 18.10.2016, 13:05 Titel: |
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Nein, so ist es leider nicht.
Es sei denn du hast in deiner Versicherungspolizze etwas anderes vereinbart.
Weil Rettungsfahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge, Gemeindebusse.... nicht für die gewerbliche Personenbeförderung vorgesehen sind.
Da gibt es schon Judikate des OGH. Ich muss als Lenker wissen was ich darf und nicht darf.
Ich darf auch kein Flugzeug fliegen wenn ich keinen Pilotenschein habe.
Der Lenker haftet für die zweckwidrige Verwendung.
Feuerwehrfestln und dann die Besoffenen sicher nach Hause bringen mit dem Feuerwehrwagen etc, Gemeindebusse als Einkaufstaxis für Senioren etc. ...
Ja wenn du es mit dem Versicherer gegen eine Prämienerhöhung vereinbarst, dann schon. Wenig Prämie zahlen und im Schadensfall soll die Versicherung gerade stehen, das geht nicht... |
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piefke53 Amateur
Anmeldungsdatum: 14.04.2015 Beiträge: 343 Wohnort: Tulln
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Verfasst am: 18.10.2016, 16:11 Titel: |
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Dann lies Dir Deinen Eingangsartikel noch mal selbst durch.
Von „gewerblich“ steht da nichts, außer dem Hinweis, dass es sich nicht um eine gewerbliche Beförderung handelt.
Vielleicht unterscheiden wir mal ganz grob zwischen
- bestimmungsgemäßen Einsatz der Fahrzeuge (z.B. Feuerwehrleute zum Einsatz bringen, Gemeindearbeiter zu Arbeitsstellen fahren, etc.)
- nicht bestimmungsgemäßem Einsatz der Fahrzeuge (andere als die „eigentlichen“ Verwendungszwecke)
Gewerbliche Tätigkeit, hier Personenbeförderung, setzt neben einer Entgelterhebung im fiskalischen Sinn auch eine Gewinnerzielungs-Absicht voraus. |
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