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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 29.08.2021, 16:18 Titel: EICHEN BIS 15:9:2021 |
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Tarifumstellung Wiener Taxitarif mit 19.3.2021
Übergangsfrist endet mit 15.9.2021
eue Wiener Taxitarif wurde am 8.3.2021 im Gemeinderat beschlossen und trat am 19.3.2021 in Kraft.
Eckdaten
Für ALLE Fahrten (Street-Hail-Fahrten, also für jene Fahrten, die durch Herbeiholen auf der Straße oder beim Taxistandplatz zustande kommen sowie für mittels App oder Telefon bestellte Fahrten) gilt der Grundtarif von 3,40 Euro am Tag und 3,80 Euro in der Nacht sowie ein Streckentarif von 0,80 Euro für 1 bis 5 km, 0,50 Euro ab 5 km, ein Zeittarif von 0,50 Euro pro Minute sowie etwaige Zuschläge. Im Wege eines Kommunikationsdienstes bestellte Fahrten können in Zukunft mit einer Preisspanne von 20 % nach unten wie nach oben vorausberechnet werden.
In der Verordnung ist für die Tarifumstellung eine Übergangsfrist normiert.
Laut § 10 (3) müssen die in den für die Ausübung des Personenbeförderungsgewerbes mit Pkw – Taxi verwendeten Fahrzeuge vorhandenen Fahrpreisanzeiger (Taxameter) längstens bis zum 15.9.2021 entsprechend den verbindlichen Tarifbestimmungen dieser Verordnung geeicht sein. Taxameter, die noch gemäß dem Wiener Taxitarif 1997 in der Fassung der Verordnung ABl. der Stadt Wien Nr. 2012/42 gültig geeicht sind, dürfen bis zum Ablauf der Übergangsfrist weiter verwendet werden, und es ist in diesem Fall der am Taxameter angezeigte Preis zu verrechnen.
Das heisst konkret:
Ab sofort können Sie den neuen Tarif prüfen und bei den Eichstellen eichen lassen. Bitte in einem One-Stop-Vorgang erledigen. Machen Sie die Umstellung und Eichung in einem.
Achtung!
Nicht möglich ist, dass Sie den neuen Tarif im Taxameter ohne Eichung umstellen und damit fahren!
Weiterhin darf aber – bis 15.9.2021 - mit dem alten Tarif im Taxameter gefahren werden.
Weitere Infos
Laut § 4 Abs 3 Z 3 der Wiener LBO sind die Tarifsätze in den Fahrzeugen deutlich sicht- und lesbar anzubringen. Hier wird Ihnen die Innung „gelbe Tarif-Kleber“ ebenso wie Ausdrucke über die neue Tarifordnung für Ihre Fahrzeuge in Kürze zur Verfügung stellen. |
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