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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 24.05.2022, 18:49 Titel: Maskenpflicht |
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Während in den Bundesländern mit 1. Juni die Maskenpflicht fällt, bleibt sie in Wien bei öffentlichen Verkehrsmittel |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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kosmoprolet Amateur
Anmeldungsdatum: 14.04.2012 Beiträge: 267 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 30.05.2022, 19:17 Titel: Re: Maskenpflicht |
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madeira hat Folgendes geschrieben: | Während in den Bundesländern mit 1. Juni die Maskenpflicht fällt, bleibt sie in Wien bei öffentlichen Verkehrsmittel |
Wenn kratzt das noch, frage ich?
Rd. 80% der FG setzen sich ohne Maske rein und ich bin sicher der letzte der irgendwem was aufzwingen wird..in der Regel kurze Frage "muss man noch ?" und ein " Wie´s wollen.." von meiner Seite und das Thema ist besprochen.
Längst schon Zeit für eine Rückkehr zur Normalität, wer Maske tragen will - bitte sehr, der soll sich keinen Zwang antun, ist ja nicht untersagt worden. |
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Webmaster Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 1406 Wohnort: Unterwaltersdorf
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Verfasst am: 31.05.2022, 02:19 Titel: Re: Maskenpflicht |
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kosmoprolet hat Folgendes geschrieben: | madeira hat Folgendes geschrieben: | Während in den Bundesländern mit 1. Juni die Maskenpflicht fällt, bleibt sie in Wien bei öffentlichen Verkehrsmittel |
Wenn kratzt das noch, frage ich?
Rd. 80% der FG setzen sich ohne Maske rein und ich bin sicher der letzte der irgendwem was aufzwingen wird..in der Regel kurze Frage "muss man noch ?" und ein " Wie´s wollen.." von meiner Seite und das Thema ist besprochen.
Längst schon Zeit für eine Rückkehr zur Normalität, wer Maske tragen will - bitte sehr, der soll sich keinen Zwang antun, ist ja nicht untersagt worden. |
mach ich genauso
auf die Frage - brauch ich eine Maske - sag ich
bei mir nicht
steigt jemand mit Maske ein , setzt ich meinen Stofffetzen von der WKO auch auf , ich trage schon seit seit Monaten keine FFP2 Maske mehr im Taxi |
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kosmoprolet Amateur
Anmeldungsdatum: 14.04.2012 Beiträge: 267 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 31.05.2022, 08:06 Titel: Re: Maskenpflicht |
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Webmaster hat Folgendes geschrieben: | ..steigt jemand mit Maske ein , setzt ich meinen Stofffetzen von der WKO auch... |
Nicht mal mehr das tue ich, eine Person habe ich vor kurzem auf ein Taxi hinter mir verwiesen, weil sie partout drauf bestanden hat - aber die sind mittlerweile zur totalen Minderheit geschrumpft.
Einfach mehr ziviler Ungehorsam und alles wird gut. |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 31.05.2022, 09:37 Titel: |
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@prolet
Meine Bewunderung du bist ein echter Held |
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kosmoprolet Amateur
Anmeldungsdatum: 14.04.2012 Beiträge: 267 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 31.05.2022, 11:36 Titel: |
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bonafide hat Folgendes geschrieben: | @prolet
Meine Bewunderung du bist ein echter Held |
Auf jeden Fall besser als so ein I-Tupfalreitender Beamter wie du... |
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Dino Newbie
Anmeldungsdatum: 22.12.2020 Beiträge: 18 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 31.05.2022, 15:33 Titel: |
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Meine 2 Cents zur ab morgen geltenden Situation nach meinem aktuellen Wissenstand. Aber ich habe die Verordnung Wiens noch nirgendwo gefunden, aber nachdem ursprünglich von öffentlichen Verkehrsmitteln die Rede war, jetzt hingegen (zumindest seitens der WKO) von Massenbeförderungsmitteln, würde ich meinen, die Maskenpflicht ist ist ab Mitternacht für uns in Wien Geschichte.
Sollte jemand einen Link zum aktuellen Text haben, bitte mir schicken. Entweder bin ich zu blöd zum Finden, oder der Landeshauptmann bekommt die Veröffentlichung nicht hin..
Ohne Veröffentlichung gibt es aber auch keine Gültigkeit.
Also bis dato gibt es nur irgendwelche Wasserstandsmeldungen seitens der Presse oder von Standesvertretungen.
Es ist immer ein wenig ungeschickt, wenn rechtsverbindliche Texte unpräzise formuliert werden, denn das lässt dann leider sehr viel Spielraum offen.
Natürlich kann man den Rechtsstandpunkt vertreten, dass innerhalb der Bestimmungen im Bundesgesetz von Taxis und taxiähnlichen Fahrzeuge die Rede ist, und wenn das Land Wien andere Begriffe verwendet, dann sind die auch nicht gemeint. Aber dieser Standpunkt ist nicht wasserdicht.
Wird der Begriff "öffentliches Verkehrsmittel" verwendet, dann wird das nicht ganz einfach. Zumindest das klassische Taxi wird ihn Rechtstexten und auch höchstgerichtlichen Erkenntnissen sehr wohl als öffentliches Verkehrsmittel bezeichnet.
Der Gästewagen wird aber wohl nicht darunter fallen, bei allem was dazwischen liegt, wird es aber schwierig, und damit meine ich all das, was ursprünglich ein Mietwagen war. Fährt ein Auto ohne Leuchte für z.B. Uber wäre ich mit der entsprechenden Einschätzung vorsichtig, also das fällt wohl sicher unter öffentliches Verkehrsmittel.
Anders aber, wenn tatsächlich die Formulierung Massenbeförderungsmittel verwendet wird. Darunte rversteht man üblicherweise Bahnen, Busse, Flugzeuge und Schiffe. PKWs im nichtlinienmässigen Personenverkehr werden darunter wohl allesamt nicht fallen. - ich beziehe mich da jetzt auf die Definition aus dem Steuerrecht. Da wiederum könnte es spannend werden, wie man Fahrzeuge des Rundfahrtengewerbes betrachtet, aber das ist nicht unsere Baustelle. |
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mercl Amateur
Anmeldungsdatum: 31.05.2009 Beiträge: 299 Wohnort: wien
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Verfasst am: 31.05.2022, 17:52 Titel: |
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Zu den einzelnen Bestimmungen
1. Vorschriften für die Personenbeförderung / Autoverleih
1.1. Herkömmliche Personenbeförderung (Taxi, Patientenbeförderung, etc)
Beförderungskapazität: Vollbesetzung ist weiterhin möglich.
Maskenpflicht:
Für Passagiere entfällt die 3G-Regel und die Maskenpflicht. Die Benutzung von FFP2-Masken bleibt nur als Empfehlung aufrecht.
Für Lenker: entfällt die 3G-Regel und die Maskenpflicht.
Die 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz entfällt.
1.2. Beförderung von Kindergartenkindern
Beförderungskapazität: Vollbesetzung ist weiterhin möglich.
Die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Lenker sowie allenfalls mitfahrende Begleitpersonen entfällt.
Maskenpflicht:
Für Lenker: entfällt die 3G-Regel und die Maskenpflicht.
Für die mitfahrenden Kindergartenkinder gibt es keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske (FFP2 oder MNS).
1.3. Beförderung von Schülern oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen
Beförderungskapazität: Vollbesetzung ist weiterhin möglich.
Die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Lenker sowie allenfalls mitfahrende Begleitpersonen entfällt.
Maskenpflicht:
Für Lenker: entfällt die 3G-Regel und die Maskenpflicht.
Für die mitfahrenden Schüler bzw. Menschen mit besonderen Bedürfnissen entfällt die Maskenpflicht.
1.4. Autoverleih
Die 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz entfällt.
Maskenpflicht:
Die Verpflichtung für Kunden und Mitarbeiter in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske tragen, entfällt. Die Benutzung von FFP2-Masken bleibt nur als Empfehlung aufrecht.
2. Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus für Inhaber von Betriebsstätten, Arbeitsorten und Betreiber eines Verkehrsmittels?
Aufgrund des COVID-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes 1950 können die Bezirksverwaltungsbehörden bei Verstößen gegen geltende Auflagen eine Verwaltungsstrafe verhängen. Die Verwaltungsstrafe ist grundsätzlich eine Geldstrafe, im Nichteinbringungsfall kann auch eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden. Auch gerichtliche Strafen im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) sind möglich. Für die Einhaltung der Maßnahme(n) sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer verantwortlich. Für die Kontrollen sind in erster Linie die jeweiligen Arbeitgeber zuständig. Bei Zuwiderhandeln drohen Strafen gemäß § 8 COVID-19-Maßnahmengesetz: für Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro. _________________ 1.Mercedes, 2.Porsche, 3.Ferrari !
Meine persönliche Rangliste. :-) |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 31.05.2022, 18:19 Titel: |
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mercl
wo hast denn das her
3G Regel im Taxi entfällt - wann hat es die je gegeben ? |
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mercl Amateur
Anmeldungsdatum: 31.05.2009 Beiträge: 299 Wohnort: wien
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Verfasst am: 31.05.2022, 18:47 Titel: |
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https://lmy.de/sJC3s _________________ 1.Mercedes, 2.Porsche, 3.Ferrari !
Meine persönliche Rangliste. :-) |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 31.05.2022, 18:56 Titel: |
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ist halt wieder einmal eine eigenwillige Interpretation der Kammer
wann es hat es je 3G Pflicht im Taxi gegeben, das hätte man ja dann kontrollieren müssen.
Da keine Einschränkungen im Taxi vorhanden waren, gab es bis jetzt durchgehend Maskenpflicht. |
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Dino Newbie
Anmeldungsdatum: 22.12.2020 Beiträge: 18 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 31.05.2022, 19:06 Titel: |
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Tät mich interessieren, wer das veröffentlicht hat, aber es erscheint mir fehlerhaft und vor allem nicht komplett, wegen Wien
Hier die aktuelle Zusammenfassung der WKO:
https://www.wko.at/branchen/transport-verkehr/befoerderungsgewerbe-personenkraftwagen/corona-neue-regelungen-1.-mai-2020-personenbefoerderung.html
Bezugnahme Wien
Ausnahme Wien: In Wien bleibt die FFP2-Maskenpflicht in Massenbeförderungsmitteln (zB. Straßenbahn, Autobus, Schienenverkehr) aufrecht!
Allerdings gibt es hier einen Widerspruch mit der offiziellen Seite der Stadt Wien - ebenfalls Stand 31.5.2022
https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/
Maskenpflicht
in Apotheken
im Gesundheitsbereich
in öffentlichen Verkehrsmitteln
ABER - Ich gehe Mal davon aus, dass der Autor des Textes den Unterschied zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und Massenbeförderungsmitteln nicht so recht verstanden hat, aber ich weiß nicht, welcher autor den Fehler gemacht hat - da die meisten die APA-Aussendung verwenden, ist es naheliegend, dass der Fehler nahezu überall wiedergegeben wird.
Allerdings halte ich es auch für möglich, dass dieser Unterschied auch den Autoren des (demnächst) rechtsgültigen Originaltextes nicht bewusst ist, denn entweder irrt die WKO, oder das Rathaus.
Lange Rede kurzer Sinn - steht im rechtsverbindlichen Text Massenbeförderungsmittel, dann keine Maskenpflicht im Taxi, steht öffentliche Verkehrsmittel dann gilt Maskenpflicht - vielleicht nicht für alle, aber sicher für alle Taxis mit Leuchte - wohlgemerkt nur in Wien, und wohl auch nicht auf den Autobahnen.
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Dino Newbie
Anmeldungsdatum: 22.12.2020 Beiträge: 18 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 31.05.2022, 19:38 Titel: |
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Also die Stadt Wien verschickt zwar fleissig Pressetexte mit öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesetzestext steht aber Massenverkehrsmittel. Also offenbar ab Mitternacht keine Maskenpflicht.
https://www.wko.at/service/w/LGBLA_WI_20220531_21.pdf |
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Dino Newbie
Anmeldungsdatum: 22.12.2020 Beiträge: 18 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 31.05.2022, 19:59 Titel: |
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@ bonafide
In der juristischen Literatur gibt es dafür zahlreiche Beispiele, und auch der Verfassungsgerichtshof hat Taxis und Mietwagen seinerzeit als wesentliche Ergänzung, und damit als Teil des öffentlichen Verkehrs bezeichnet - seinerzeit im Verfahren um die gefallene Bedarfsprüfung |
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Dino Newbie
Anmeldungsdatum: 22.12.2020 Beiträge: 18 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 31.05.2022, 20:08 Titel: |
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Dino hat Folgendes geschrieben: | @ bonafide
In der juristischen Literatur gibt es dafür zahlreiche Beispiele, und auch der Verfassungsgerichtshof hat Taxis und Mietwagen seinerzeit als wesentliche Ergänzung, und damit als Teil des öffentlichen Verkehrs bezeichnet - seinerzeit im Verfahren um die gefallene Bedarfsprüfung |
ABER, Vielen Dank für den Link, denn das damalige Verfahren ist eine gute Argumentationshilfe
Und hier habe ich den spannendsten Satz des VfGH:
Das Gelegenheitsverkehrsgewerbe bietet somit in Ergänzung zu den öffentlichen Verkehrsmitteln ein flexibleres Beförderungssystem an, das auf diese Weise - zumindest faktisch - selbst zum Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel gezählt werden kann. |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 31.05.2022, 20:35 Titel: |
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genau mit diesem Satz setzt sich auch das Gericht im obigen Urteil auseinander (im Pdf auf Seite 5)
- faktisch aber nicht rechtlich - genau das ist der springende punkt |
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Dino Newbie
Anmeldungsdatum: 22.12.2020 Beiträge: 18 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 31.05.2022, 21:10 Titel: |
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Ja, habe ich gelesen. Genau deshalb ist es ja auch interessant, ich wäre aber mit der Argumentation höchst vorsichtig, denn die wollten dem sichtlich nicht Recht geben, und es ist halt nur ein Landesverwaltungsgericht. By the way, ich finde ja, dass schon alleine der geänderte Zusatztafeltext massiv für den Kollegen spricht.
Etwas stärker wären die Entscheidungstexte aus Deutschland (die das glasklar so sehen), und gerade VfGH bezieht ja ausländische Rechtssprechung (vor allem aus Deutschland) mit ein - übrigens auch in der zitierten Erkenntnis.
Anyway: Die Formulierung wurde eh nicht gewählt: Wien verwendet den Begriff Massenverkehrsmittel. Sprich bei uns gilt ab Mitternacht keine Maskenpflicht mehr - egal ob Taxi mit oder ohne Leuchte oder Gästewagen.
Ich bin mir übrigens nicht sicher, ob der Begriff klar definiert ist, aber das betrifft höchstens die Kollegen mit den Reisebussen. |
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hakö Amateur
Anmeldungsdatum: 21.03.2009 Beiträge: 282 Wohnort: Waldviertel
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Verfasst am: 01.06.2022, 12:56 Titel: |
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Als es um die Rauchverbotsdebatte ging waren wir wieder öffentliche Verkehrsmittel, sonst hätte das Rauchverbot keine Rechtsgrundlage gehabt. _________________ Pazifisten sind wie Schafe, die glauben,der Wolf sei Vegetarier (Yves Montand) |
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Webmaster Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 1406 Wohnort: Unterwaltersdorf
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